Jugendliche ohne ausreichende Ausbildung. Stärkung über Avig
- ShortId
-
08.3965
- Id
-
20083965
- Updated
-
27.07.2023 21:05
- Language
-
de
- Title
-
Jugendliche ohne ausreichende Ausbildung. Stärkung über Avig
- AdditionalIndexing
-
28;15;Erwerbsleben;junge/r Arbeitnehmer/in;Arbeitslosenversicherung;berufliche Bildung;Jugendarbeitslosigkeit
- 1
-
- L04K01040102, Arbeitslosenversicherung
- L05K0702030403, Jugendarbeitslosigkeit
- L05K0702020112, junge/r Arbeitnehmer/in
- L06K070202010402, Erwerbsleben
- L03K130202, berufliche Bildung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In Hinblick auf die sich anbahnende Rezession sind Jugendliche von der voraussichtlich zunehmenden Arbeitslosigkeit überdurchschnittlich stark bedroht. Besonders ausgeprägt wirkt sich dies auf die rund 10 Prozent von Jugendlichen aus, die heute nach der Volksschule keine weiterführende Ausbildung absolviert haben. Gerade für sie hat sich die Ausgangslage gegenüber dem Zeitpunkt der Erarbeitung der Botschaft für die Revision des Avig massiv verschlechtert. Es ist deshalb im Sinn des Grundsatzes "Bildung vor Wiedereingliederung" vordringlich, nicht nur auf explizite oder implizite Kürzungen der finanziellen Aufwendungen für betroffene Jugendliche zu verzichten, wie sie teilweise aus der Botschaft zur Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes hervorgehen, sondern im Gegenteil auch zusätzliche Massnahmen für diese besonders gefährdete Kategorie von Jugendlichen vorzuschlagen.</p>
- <p>Das Arbeitslosenversicherungsgesetz (Avig) und die dazugehörende Verordnung des EVD über die Vergütung von arbeitsmarktlichen Massnahmen ermöglicht es den Kantonen, arbeitsmarktliche Massnahmen (AMM) zugunsten versicherter Personen zur Förderung einer raschen und dauerhaften (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt anzubieten. Der Entscheid über die Art und den Umfang der AMM liegt bei den kantonalen Amtsstellen und hängt vom Bedarf im regionalen Arbeitsmarkt ab.</p><p>Es ist das erklärte Ziel von Bund und Kantonen, vor allen arbeitsmarktlichen Massnahmen möglichst allen Jugendlichen einen nachobligatorischen Abschluss zu ermöglichen. Zusammen mit den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt wurde in den letzten Jahren ein umfassendes Instrumentarium zur Integration der schulisch und sozial schwächeren Jugendlichen in die Berufsbildung aufgebaut. Bewährt haben sich vor allem das Lehrstellenmarketing, das Case Management Berufsbildung, individuelles Coaching und Mentoring. Die Situation der Jugendlichen wird laufend überprüft, und die Instrumente können jederzeit vor Ort intensiviert werden.</p><p>Subsidiär dazu bietet die Arbeitslosenversicherung (ALV) für Schulabgängerinnen und Schulabgänger sowie Jugendliche ohne Ausbildung die Motivationssemester an. Diese Massnahme ist geeignet, Jugendliche ohne Ausbildung zu unterstützen und den Eintritt in die Berufsbildung zu fördern.</p><p>Im Bereich der ALV basiert die in der erwähnten Verordnung des EVD geregelte Finanzierung der AMM seit dem 1. Januar 2009 auf einem neuen Berechnungsmodell. Die Einführung des neuen Finanzierungsmodells hat grundsätzlich keinen negativen Einfluss auf die budgetierten Ausgaben für Jugendliche. Die kantonalen Rahmenbudgets für 2009 sehen über 4 Prozent höhere Ausgaben für Motivationssemester vor als im Vorjahr. Dies bedeutet einen Anstieg der Budgets um 3 Millionen Franken auf 72 Millionen Franken, was einem Anteil an den gesamten für 2009 budgetierten Ausgaben für AMM von knapp 15 Prozent entspricht.</p><p>Zusätzlich können die Kantone gemäss der neuen Verordnung des EVD bei besonderen Umständen wie beispielsweise einer erhöhten Jugendarbeitslosigkeit eine Überschreitung ihrer Budgets beantragen, sodass ihnen zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament Vorschläge für eine Stärkung der im Arbeitslosenversicherungsgesetz vorgesehenen Massnahmen zugunsten von Jugendlichen ohne ausreichende Ausbildung und erhöht seine finanziellen Aufwendungen in diesem Bereich, statt sie zu kürzen, wie dies teilweise aus der laufenden Avig-Revision hervorgehen würde.</p>
- Jugendliche ohne ausreichende Ausbildung. Stärkung über Avig
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In Hinblick auf die sich anbahnende Rezession sind Jugendliche von der voraussichtlich zunehmenden Arbeitslosigkeit überdurchschnittlich stark bedroht. Besonders ausgeprägt wirkt sich dies auf die rund 10 Prozent von Jugendlichen aus, die heute nach der Volksschule keine weiterführende Ausbildung absolviert haben. Gerade für sie hat sich die Ausgangslage gegenüber dem Zeitpunkt der Erarbeitung der Botschaft für die Revision des Avig massiv verschlechtert. Es ist deshalb im Sinn des Grundsatzes "Bildung vor Wiedereingliederung" vordringlich, nicht nur auf explizite oder implizite Kürzungen der finanziellen Aufwendungen für betroffene Jugendliche zu verzichten, wie sie teilweise aus der Botschaft zur Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes hervorgehen, sondern im Gegenteil auch zusätzliche Massnahmen für diese besonders gefährdete Kategorie von Jugendlichen vorzuschlagen.</p>
- <p>Das Arbeitslosenversicherungsgesetz (Avig) und die dazugehörende Verordnung des EVD über die Vergütung von arbeitsmarktlichen Massnahmen ermöglicht es den Kantonen, arbeitsmarktliche Massnahmen (AMM) zugunsten versicherter Personen zur Förderung einer raschen und dauerhaften (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt anzubieten. Der Entscheid über die Art und den Umfang der AMM liegt bei den kantonalen Amtsstellen und hängt vom Bedarf im regionalen Arbeitsmarkt ab.</p><p>Es ist das erklärte Ziel von Bund und Kantonen, vor allen arbeitsmarktlichen Massnahmen möglichst allen Jugendlichen einen nachobligatorischen Abschluss zu ermöglichen. Zusammen mit den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt wurde in den letzten Jahren ein umfassendes Instrumentarium zur Integration der schulisch und sozial schwächeren Jugendlichen in die Berufsbildung aufgebaut. Bewährt haben sich vor allem das Lehrstellenmarketing, das Case Management Berufsbildung, individuelles Coaching und Mentoring. Die Situation der Jugendlichen wird laufend überprüft, und die Instrumente können jederzeit vor Ort intensiviert werden.</p><p>Subsidiär dazu bietet die Arbeitslosenversicherung (ALV) für Schulabgängerinnen und Schulabgänger sowie Jugendliche ohne Ausbildung die Motivationssemester an. Diese Massnahme ist geeignet, Jugendliche ohne Ausbildung zu unterstützen und den Eintritt in die Berufsbildung zu fördern.</p><p>Im Bereich der ALV basiert die in der erwähnten Verordnung des EVD geregelte Finanzierung der AMM seit dem 1. Januar 2009 auf einem neuen Berechnungsmodell. Die Einführung des neuen Finanzierungsmodells hat grundsätzlich keinen negativen Einfluss auf die budgetierten Ausgaben für Jugendliche. Die kantonalen Rahmenbudgets für 2009 sehen über 4 Prozent höhere Ausgaben für Motivationssemester vor als im Vorjahr. Dies bedeutet einen Anstieg der Budgets um 3 Millionen Franken auf 72 Millionen Franken, was einem Anteil an den gesamten für 2009 budgetierten Ausgaben für AMM von knapp 15 Prozent entspricht.</p><p>Zusätzlich können die Kantone gemäss der neuen Verordnung des EVD bei besonderen Umständen wie beispielsweise einer erhöhten Jugendarbeitslosigkeit eine Überschreitung ihrer Budgets beantragen, sodass ihnen zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament Vorschläge für eine Stärkung der im Arbeitslosenversicherungsgesetz vorgesehenen Massnahmen zugunsten von Jugendlichen ohne ausreichende Ausbildung und erhöht seine finanziellen Aufwendungen in diesem Bereich, statt sie zu kürzen, wie dies teilweise aus der laufenden Avig-Revision hervorgehen würde.</p>
- Jugendliche ohne ausreichende Ausbildung. Stärkung über Avig
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