Gesetzliche Regulierungen für Nanotechnologie
- ShortId
-
08.3971
- Id
-
20083971
- Updated
-
28.07.2023 10:37
- Language
-
de
- Title
-
Gesetzliche Regulierungen für Nanotechnologie
- AdditionalIndexing
-
15;2841;Deklarationspflicht;Gesundheitsrisiko;Nanotechnologie;Gesetz;Umweltverträglichkeit;Technologiebewertung
- 1
-
- L05K0706010507, Nanotechnologie
- L05K0503010102, Gesetz
- L07K07010603010101, Deklarationspflicht
- L06K070601050404, Technologiebewertung
- L04K01050510, Gesundheitsrisiko
- L04K06010401, Umweltverträglichkeit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Aktionsplan "Synthetische Nanomaterialien" (EDI, EVD, UVEK 2008) wird grundsätzlich festgestellt: "Die physikalischen und chemischen Eigenschaften vieler synthetischer Nanopartikel sind jedoch noch nicht bekannt, und das Risiko ist deshalb nicht einschätzbar." Ferner wird im "Grundlagenbericht zum Aktionsplan synthetische Nanomaterialien: Risikobeurteilung und Risikomanagement" (BAG, Bafu 2007) den sich heute bereits auf dem Markt befindenden Produkten, beispielsweise im Bereich Körperpflege und Textil, ein Risikopotenzial zugesprochen: "In Anbetracht der grundsätzlich unsicheren Risikosituation sind diese Anwendungen als potentiell konfliktträchtig einzustufen." Den Konsumentinnen und Konsumenten muss daher durch eine Deklarationspflicht wenigstens die Wahlfreiheit gewährt werden.</p><p>Der Grundlagenbericht hält zu den fehlenden gesetzlichen Rahmenbedingungen fest: "Der Einsatz von Nanopartikeln in Produkten ist momentan nur ganz vereinzelt in spezieller Weise rechtlich geregelt. In den einzelnen Regulierungsbereichen werden keine partikelgrössenbezogenen Grenzwerte oder Unterscheidungen getroffen. Es bestehen daher erhebliche Rechtsunsicherheiten, die einerseits dazu führen können, dass mögliche Risiken für die Gesundheit und die Umwelt nicht erkannt und durch geeignete Massnahmen minimiert werden können. Andererseits kann sich diese Rechtsunsicherheit innovationshemmend auswirken, da das Interesse der Wirtschaft gering ist, in die Entwicklung von Nanotechnologien oder Nanopartikel enthaltende Produkte zu investieren, solange nicht absehbar ist, welche rechtlichen Anforderungen zu erfüllen sind oder welche Restriktionen eventuell auf die Hersteller zukommen." Regulierungslücken tun sich nicht nur im Arbeits-, Chemikalien-, Heilmittel-, Landwirtschafts-, Lebensmittel-, Produktehaftpflicht-, Strassenverkehrs- und Umweltrecht, sondern auch beim Arbeitnehmer- und Gewässerschutzgesetz auf.</p><p>Das Vorsorgeprinzip, ein wesentlicher Grundsatz der Umwelt- und Gesundheitspolitik, dient der Risiko- und Gefahrenvorsorge. Ziel des Vorsorgeprinzips ist es, Risiken zu minimieren, die sich möglicherweise erst langfristig manifestieren. Da die Kenntnisse über Chancen und Risiken der Nanotechnologie zum heutigen Zeitpunkt als ungenügend erachtet werden, ist es besonders notwendig, verantwortungsvoll mit der neuen Technologie umzugehen.</p>
- <p>Der Bundesrat nimmt die Bedenken betreffend mögliche Risiken der Nanotechnologie ernst und setzt sich für einen verantwortungsvollen Umgang mit dieser neuen Technologie ein.</p><p>Mit dem Aktionsplan "Synthetische Nanomaterialien" vom 9. April 2008 hat der Bundesrat für den Zeitraum bis 2011 ein Massnahmenpaket vorgelegt, mit dem die Risiken synthetischer Nanomaterialien abgeschätzt und im Rahmen der bestehenden Gesetzgebung unter Wahrung des Vorsorgeprinzips kontrolliert werden können. Synthetische Nanomaterialien werden in der heutigen Schweizer Gesetzgebung zwar nicht speziell behandelt, sind aber implizit in allen den Gesundheits- und Umweltschutz betreffenden Regelungsbereichen mit eingeschlossen. Es ist ein zentrales Anliegen des Aktionsplanes, den Informationsbedürfnissen der Konsumentinnen und Konsumenten gerecht zu werden. Im Frühjahr 2009 werden daher im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit mehrere Workshops mit Vertretern von Konsumenten-, Umwelt-, Industrie- und Gewerbeverbänden durchgeführt, um Vorschläge für eine transparente Information von Konsumentinnen und Konsumenten über Produkte mit synthetischen Nanomaterialien zu erarbeiten.</p><p>Aktuelle Erhebungen der OECD zeigen, dass in den nationalen Gesetzgebungen gegenwärtig keine speziellen rechtlichen Regelungen für synthetische Nanomaterialien existieren. Erst wenn die wissenschaftlichen und methodischen Voraussetzungen vorhanden sind, können über die geltenden allgemeinen Bestimmungen hinausgehende Anforderungen (z. B. spezielle Prüfanforderungen, Deklarationspflichten) definiert und ausgearbeitet werden. Im Hinblick auf die Bedeutung der Nanotechnologie für den Wirtschafts- und Technologiestandort Schweiz werden zusätzliche rechtliche Massnahmen mit der Entwicklung im Ausland, insbesondere der EU, abzustimmen sein.</p><p>Der Bundesrat zieht daher das im Aktionsplan vorgezeichnete Vorgehen vor, Vorschriften zu Nanotechnologie erst zu erlassen, wenn dafür die notwendigen Grundlagen bestehen. Dies gilt auch für die Forderung nach der Einführung einer Deklarationspflicht für Produkte mit Nanopartikeln.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>1. gemäss dem Vorsorgeprinzip gesetzliche Regulierungen im Bereich der Nanotechnologie vorzunehmen;</p><p>2. eine Deklarationspflicht für Produkte mit Nanopartikeln einzuführen, um Konsumentinnen und Konsumenten die Wahlfreiheit im Umgang mit nanotechnologischen Produkten zu garantieren.</p>
- Gesetzliche Regulierungen für Nanotechnologie
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Im Aktionsplan "Synthetische Nanomaterialien" (EDI, EVD, UVEK 2008) wird grundsätzlich festgestellt: "Die physikalischen und chemischen Eigenschaften vieler synthetischer Nanopartikel sind jedoch noch nicht bekannt, und das Risiko ist deshalb nicht einschätzbar." Ferner wird im "Grundlagenbericht zum Aktionsplan synthetische Nanomaterialien: Risikobeurteilung und Risikomanagement" (BAG, Bafu 2007) den sich heute bereits auf dem Markt befindenden Produkten, beispielsweise im Bereich Körperpflege und Textil, ein Risikopotenzial zugesprochen: "In Anbetracht der grundsätzlich unsicheren Risikosituation sind diese Anwendungen als potentiell konfliktträchtig einzustufen." Den Konsumentinnen und Konsumenten muss daher durch eine Deklarationspflicht wenigstens die Wahlfreiheit gewährt werden.</p><p>Der Grundlagenbericht hält zu den fehlenden gesetzlichen Rahmenbedingungen fest: "Der Einsatz von Nanopartikeln in Produkten ist momentan nur ganz vereinzelt in spezieller Weise rechtlich geregelt. In den einzelnen Regulierungsbereichen werden keine partikelgrössenbezogenen Grenzwerte oder Unterscheidungen getroffen. Es bestehen daher erhebliche Rechtsunsicherheiten, die einerseits dazu führen können, dass mögliche Risiken für die Gesundheit und die Umwelt nicht erkannt und durch geeignete Massnahmen minimiert werden können. Andererseits kann sich diese Rechtsunsicherheit innovationshemmend auswirken, da das Interesse der Wirtschaft gering ist, in die Entwicklung von Nanotechnologien oder Nanopartikel enthaltende Produkte zu investieren, solange nicht absehbar ist, welche rechtlichen Anforderungen zu erfüllen sind oder welche Restriktionen eventuell auf die Hersteller zukommen." Regulierungslücken tun sich nicht nur im Arbeits-, Chemikalien-, Heilmittel-, Landwirtschafts-, Lebensmittel-, Produktehaftpflicht-, Strassenverkehrs- und Umweltrecht, sondern auch beim Arbeitnehmer- und Gewässerschutzgesetz auf.</p><p>Das Vorsorgeprinzip, ein wesentlicher Grundsatz der Umwelt- und Gesundheitspolitik, dient der Risiko- und Gefahrenvorsorge. Ziel des Vorsorgeprinzips ist es, Risiken zu minimieren, die sich möglicherweise erst langfristig manifestieren. Da die Kenntnisse über Chancen und Risiken der Nanotechnologie zum heutigen Zeitpunkt als ungenügend erachtet werden, ist es besonders notwendig, verantwortungsvoll mit der neuen Technologie umzugehen.</p>
- <p>Der Bundesrat nimmt die Bedenken betreffend mögliche Risiken der Nanotechnologie ernst und setzt sich für einen verantwortungsvollen Umgang mit dieser neuen Technologie ein.</p><p>Mit dem Aktionsplan "Synthetische Nanomaterialien" vom 9. April 2008 hat der Bundesrat für den Zeitraum bis 2011 ein Massnahmenpaket vorgelegt, mit dem die Risiken synthetischer Nanomaterialien abgeschätzt und im Rahmen der bestehenden Gesetzgebung unter Wahrung des Vorsorgeprinzips kontrolliert werden können. Synthetische Nanomaterialien werden in der heutigen Schweizer Gesetzgebung zwar nicht speziell behandelt, sind aber implizit in allen den Gesundheits- und Umweltschutz betreffenden Regelungsbereichen mit eingeschlossen. Es ist ein zentrales Anliegen des Aktionsplanes, den Informationsbedürfnissen der Konsumentinnen und Konsumenten gerecht zu werden. Im Frühjahr 2009 werden daher im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit mehrere Workshops mit Vertretern von Konsumenten-, Umwelt-, Industrie- und Gewerbeverbänden durchgeführt, um Vorschläge für eine transparente Information von Konsumentinnen und Konsumenten über Produkte mit synthetischen Nanomaterialien zu erarbeiten.</p><p>Aktuelle Erhebungen der OECD zeigen, dass in den nationalen Gesetzgebungen gegenwärtig keine speziellen rechtlichen Regelungen für synthetische Nanomaterialien existieren. Erst wenn die wissenschaftlichen und methodischen Voraussetzungen vorhanden sind, können über die geltenden allgemeinen Bestimmungen hinausgehende Anforderungen (z. B. spezielle Prüfanforderungen, Deklarationspflichten) definiert und ausgearbeitet werden. Im Hinblick auf die Bedeutung der Nanotechnologie für den Wirtschafts- und Technologiestandort Schweiz werden zusätzliche rechtliche Massnahmen mit der Entwicklung im Ausland, insbesondere der EU, abzustimmen sein.</p><p>Der Bundesrat zieht daher das im Aktionsplan vorgezeichnete Vorgehen vor, Vorschriften zu Nanotechnologie erst zu erlassen, wenn dafür die notwendigen Grundlagen bestehen. Dies gilt auch für die Forderung nach der Einführung einer Deklarationspflicht für Produkte mit Nanopartikeln.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>1. gemäss dem Vorsorgeprinzip gesetzliche Regulierungen im Bereich der Nanotechnologie vorzunehmen;</p><p>2. eine Deklarationspflicht für Produkte mit Nanopartikeln einzuführen, um Konsumentinnen und Konsumenten die Wahlfreiheit im Umgang mit nanotechnologischen Produkten zu garantieren.</p>
- Gesetzliche Regulierungen für Nanotechnologie
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