Schutz vor hormonaktiven Stoffen. Erkenntnisse umsetzen
- ShortId
-
08.3972
- Id
-
20083972
- Updated
-
24.06.2025 23:36
- Language
-
de
- Title
-
Schutz vor hormonaktiven Stoffen. Erkenntnisse umsetzen
- AdditionalIndexing
-
2841;52;Produktesicherheit;Gesundheitsrisiko;Gesundheitszustand;kosmetisches Erzeugnis;Hormonpräparat;Umweltverträglichkeit;Technologiebewertung;Gewässerschutz
- 1
-
- L05K0105030103, Hormonpräparat
- L04K01050510, Gesundheitsrisiko
- L05K0706010306, Produktesicherheit
- L04K01050523, Gesundheitszustand
- L04K06010401, Umweltverträglichkeit
- L05K0705010105, kosmetisches Erzeugnis
- L04K06010407, Gewässerschutz
- L06K070601050404, Technologiebewertung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Schlussbericht des NFP 50 vom Juni 2008, "Hormonaktive Stoffe: Bedeutung für Menschen, Tiere und Ökosysteme", sowie die Schlussberichte der drei Konsensplattformen, zusammengesetzt aus Vertretern von Wissenschaft, Industrie und Behörden, formulieren klare Empfehlungen über behördliche Massnahmen zu hormonaktiven Stoffen von UV-Filtern, bromierten Flammschutzmitteln und in Abwässern und Gewässern. </p><p>Hervorzuheben ist dabei insbesondere die Einigkeit der Mitglieder der Konsensplattformen in der Risikoabschätzung: Wissenschaftliche Unsicherheit darf nicht als Argument dienen, um risikoreduzierende Massnahmen zu verhindern. Das damit formulierte Vorsorgeprinzip gehört auch in der Schweiz angewandt - die EU hat beispielsweise aufgrund des "precautionary principle" hormonaktive Flammschutzmittel verboten, ohne dass eine abschliessende Risikobeurteilung durchgeführt worden ist. Die Erkenntnisse der toxikologischen Risikobeurteilung beispielsweise bei den UV-Filtern reichen aus, um gefährliche, hormonaktive Substanzen zu verbieten. </p><p>Die Kläranlagen sind hinsichtlich ihrer Eliminationsleistung und ihres technischen Optimierungspotenzials betreffend die Elimination von hormonaktiven Stoffen und anderen gewässerrelevanten, nicht hormonaktiven Stoffen, zu überprüfen. Der Verordnung und Umsetzung von Massnahmen in der Siedlungsentwässerung soll eine ganzheitliche Strategie und Planung vorausgehen, wobei auch die Optimierung der Regenwasser- und Kanalnetzbewirtschaftung zu beurteilen ist. Die angestrebten Massnahmen für Kläranlagen reduzieren neben hormonaktiven Stoffen auch den Eintrag von anderen gewässerrelevanten, nicht hormonaktiven, Stoffen. Dabei können auch Massnahmen an der Quelle wie beispielsweise alternative Systeme der Siedlungsentwässerung, der Spitalabwasserbehandlung oder das NoMix-WC von der Eawag beurteilt und allenfalls gefördert werden.</p>
- <p>Basierend auf den im Schlussbericht des Nationalen Forschungsprogramms (NFP) 50 ("Hormonaktive Stoffe: Bedeutung für Menschen, Tiere und Ökosysteme") gewonnenen Erkenntnissen und den darin empfohlenen Massnahmen haben die zuständigen Bundesstellen verschiedene Schritte eingeleitet.</p><p>So laufen zum Beispiel im Bereich der UV-Filter in Sonnenschutzmitteln diverse weiterführende Abklärungen. Die heikelste Substanz der UV-Filter, der Stoff 4-MBC, ist Gegenstand einer neuen Bewertung durch das zuständige Expertengremium der EU (Wissenschaftliches Komitee für Konsumentenschutz, SCCP). Nach Vorliegen des Ergebnisses dieser Risikobeurteilung wird das Bundesamt für Gesundheit in Zusammenarbeit mit den europäischen Behörden weiter gehende Anwendungseinschränkungen oder ein Verbot von 4-MBC prüfen. In verschiedenen weiteren Bereichen (z. B. bromierte Flammschutzmittel oder Kläranlagen) sind weitere Forschungsprojekte und Abklärungen gemäss den Empfehlungen aus dem NFP 50 am Laufen.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, diese Arbeiten weiterzuführen und nötigenfalls die zum Schutz von Mensch und Umwelt notwendigen gesetzlichen Anpassungen vorzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Erkenntnisse des NFP 50 "Hormonaktive Stoffe: Bedeutung für Menschen, Tiere und Ökosysteme" umzusetzen, indem er die empfohlenen Massnahmen prüft und die notwendigen Anpassungen in Gesetzen und Verordnungen vornimmt. Ziel ist es, Mensch, Tier und Ökosysteme gemäss dem Vorsorgeprinzip vor Gefahren von hormonaktiven Stoffen zu schützen.</p>
- Schutz vor hormonaktiven Stoffen. Erkenntnisse umsetzen
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Schlussbericht des NFP 50 vom Juni 2008, "Hormonaktive Stoffe: Bedeutung für Menschen, Tiere und Ökosysteme", sowie die Schlussberichte der drei Konsensplattformen, zusammengesetzt aus Vertretern von Wissenschaft, Industrie und Behörden, formulieren klare Empfehlungen über behördliche Massnahmen zu hormonaktiven Stoffen von UV-Filtern, bromierten Flammschutzmitteln und in Abwässern und Gewässern. </p><p>Hervorzuheben ist dabei insbesondere die Einigkeit der Mitglieder der Konsensplattformen in der Risikoabschätzung: Wissenschaftliche Unsicherheit darf nicht als Argument dienen, um risikoreduzierende Massnahmen zu verhindern. Das damit formulierte Vorsorgeprinzip gehört auch in der Schweiz angewandt - die EU hat beispielsweise aufgrund des "precautionary principle" hormonaktive Flammschutzmittel verboten, ohne dass eine abschliessende Risikobeurteilung durchgeführt worden ist. Die Erkenntnisse der toxikologischen Risikobeurteilung beispielsweise bei den UV-Filtern reichen aus, um gefährliche, hormonaktive Substanzen zu verbieten. </p><p>Die Kläranlagen sind hinsichtlich ihrer Eliminationsleistung und ihres technischen Optimierungspotenzials betreffend die Elimination von hormonaktiven Stoffen und anderen gewässerrelevanten, nicht hormonaktiven Stoffen, zu überprüfen. Der Verordnung und Umsetzung von Massnahmen in der Siedlungsentwässerung soll eine ganzheitliche Strategie und Planung vorausgehen, wobei auch die Optimierung der Regenwasser- und Kanalnetzbewirtschaftung zu beurteilen ist. Die angestrebten Massnahmen für Kläranlagen reduzieren neben hormonaktiven Stoffen auch den Eintrag von anderen gewässerrelevanten, nicht hormonaktiven, Stoffen. Dabei können auch Massnahmen an der Quelle wie beispielsweise alternative Systeme der Siedlungsentwässerung, der Spitalabwasserbehandlung oder das NoMix-WC von der Eawag beurteilt und allenfalls gefördert werden.</p>
- <p>Basierend auf den im Schlussbericht des Nationalen Forschungsprogramms (NFP) 50 ("Hormonaktive Stoffe: Bedeutung für Menschen, Tiere und Ökosysteme") gewonnenen Erkenntnissen und den darin empfohlenen Massnahmen haben die zuständigen Bundesstellen verschiedene Schritte eingeleitet.</p><p>So laufen zum Beispiel im Bereich der UV-Filter in Sonnenschutzmitteln diverse weiterführende Abklärungen. Die heikelste Substanz der UV-Filter, der Stoff 4-MBC, ist Gegenstand einer neuen Bewertung durch das zuständige Expertengremium der EU (Wissenschaftliches Komitee für Konsumentenschutz, SCCP). Nach Vorliegen des Ergebnisses dieser Risikobeurteilung wird das Bundesamt für Gesundheit in Zusammenarbeit mit den europäischen Behörden weiter gehende Anwendungseinschränkungen oder ein Verbot von 4-MBC prüfen. In verschiedenen weiteren Bereichen (z. B. bromierte Flammschutzmittel oder Kläranlagen) sind weitere Forschungsprojekte und Abklärungen gemäss den Empfehlungen aus dem NFP 50 am Laufen.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, diese Arbeiten weiterzuführen und nötigenfalls die zum Schutz von Mensch und Umwelt notwendigen gesetzlichen Anpassungen vorzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Erkenntnisse des NFP 50 "Hormonaktive Stoffe: Bedeutung für Menschen, Tiere und Ökosysteme" umzusetzen, indem er die empfohlenen Massnahmen prüft und die notwendigen Anpassungen in Gesetzen und Verordnungen vornimmt. Ziel ist es, Mensch, Tier und Ökosysteme gemäss dem Vorsorgeprinzip vor Gefahren von hormonaktiven Stoffen zu schützen.</p>
- Schutz vor hormonaktiven Stoffen. Erkenntnisse umsetzen
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