Jährlicher Bericht zur Entwicklung des Schengen-Acquis

ShortId
08.3973
Id
20083973
Updated
27.07.2023 20:37
Language
de
Title
Jährlicher Bericht zur Entwicklung des Schengen-Acquis
AdditionalIndexing
10;12;polizeiliche Zusammenarbeit;Bericht;Zusammenarbeit der Justizbehörden;europäischer Rechtsraum;Personenkontrolle an der Grenze;Gesetzesevaluation
1
  • L06K070104040202, Personenkontrolle an der Grenze
  • L04K10010205, polizeiliche Zusammenarbeit
  • L04K10010204, Zusammenarbeit der Justizbehörden
  • L05K1001020401, europäischer Rechtsraum
  • L03K020206, Bericht
  • L04K08070301, Gesetzesevaluation
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit der Assoziation an Schengen hat die internationale Justiz- und Polizeizusammenarbeit der Schweiz eine neue Qualität erreicht. Die Fortentwicklung des Schengen-Acquis ist sehr dynamisch. Die Schweiz übernimmt von Europa jedes Jahr Dutzende von neuen Rechtsetzungen, an deren Erarbeitung sie nur am Rande mitgewirkt hat.</p>
  • <p>Die Schweiz hat seit der Unterzeichnung des Schengen-Assoziierungsabkommens im Oktober 2004 Einsitz in den Arbeitsgruppen und Ausschüssen des EU-Rates und der Kommission, soweit sich diese mit Schengen-Weiterentwicklungen befassen. Im Rahmen dieser sogenannten Gemischten Ausschüsse kann sie umfassend an der Ausgestaltung dieser Weiterentwicklungen mitwirken; als Nicht-EU-Staat fehlt ihr das Stimmrecht bei der Verabschiedung der Rechtsakte. </p><p>Bereits heute wird die Bundesversammlung regelmässig über die von der Schweiz im Rahmen der Schengen-Zusammenarbeit übernommenen Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands informiert. Dies geschieht einerseits im Rahmen des Übernahmeverfahrens, soweit die Bundesversammlung selbst für die Übernahme einer Weiterentwicklung zuständig ist. Andererseits sollen im alljährlichen Staatsvertragsbericht die vom Bundesrat übernommenen Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands aufgeführt werden. Der Bundesrat hat erstmals im Jahre 2008 die Übernahme solcher Weiterentwicklungen beschlossen; daher wird auch erstmals im Staatsvertragsbericht 2008 eine entsprechende Übersicht enthalten sein, und zwar in einem neuen, separaten Kapitel zu den Assoziierungsabkommen zu Schengen und Dublin. Des Weiteren wird die Geschäftsprüfungsdelegation der Bundesversammlung im Rahmen eines jährlichen Berichts über die Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands im jeweiligen Berichtszeitraum auf dem Laufenden gehalten. Daneben haben namentlich auch die Aussenpolitischen Kommissionen der Bundesversammlung die Möglichkeit, sich über Weiterentwicklungen von Schengen informieren zu lassen. Eine nützliche Informationsquelle betreffend die Schengen-Weiterentwicklungen bildet schliesslich die Website der Bundeskanzlei betreffend die sektoriellen Verträge, auf welcher alle von der Schweiz übernommenen Schengen-Weiterentwicklungen publiziert sind.</p><p>Gemäss Schengen-Assoziierungsabkommen hat der Bundesrat künftig im Übrigen jährlich einen Bericht über die Anwendung und Auslegung des Schengen-Besitzstands durch die Verwaltungsbehörden und Gerichte in der Schweiz zuhanden der zuständigen EU-Behörden zu erstellen. Dieser Bericht wird auch für die Bundesversammlung zugänglich sein.</p><p>Aufgrund der erwähnten diversen Berichte und Informationsquellen ist aus Sicht des Bundesrates die Information der Bundesversammlung über die Schengen-Weiterentwicklungen bereits heute umfassend. Eine zusätzliche Berichterstattung über die Schengen-Weiterentwicklungen würde keinen Zusatznutzen bringen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, jährlich Bericht zu erstatten über das Ausmass und die Vielfalt der Justiz- und Polizeizusammenarbeit der Schweiz im Schengen-Zusammenhang und über die für die Schweiz entscheidende Entwicklung des Schengen-Acquis.</p>
  • Jährlicher Bericht zur Entwicklung des Schengen-Acquis
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der Assoziation an Schengen hat die internationale Justiz- und Polizeizusammenarbeit der Schweiz eine neue Qualität erreicht. Die Fortentwicklung des Schengen-Acquis ist sehr dynamisch. Die Schweiz übernimmt von Europa jedes Jahr Dutzende von neuen Rechtsetzungen, an deren Erarbeitung sie nur am Rande mitgewirkt hat.</p>
    • <p>Die Schweiz hat seit der Unterzeichnung des Schengen-Assoziierungsabkommens im Oktober 2004 Einsitz in den Arbeitsgruppen und Ausschüssen des EU-Rates und der Kommission, soweit sich diese mit Schengen-Weiterentwicklungen befassen. Im Rahmen dieser sogenannten Gemischten Ausschüsse kann sie umfassend an der Ausgestaltung dieser Weiterentwicklungen mitwirken; als Nicht-EU-Staat fehlt ihr das Stimmrecht bei der Verabschiedung der Rechtsakte. </p><p>Bereits heute wird die Bundesversammlung regelmässig über die von der Schweiz im Rahmen der Schengen-Zusammenarbeit übernommenen Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands informiert. Dies geschieht einerseits im Rahmen des Übernahmeverfahrens, soweit die Bundesversammlung selbst für die Übernahme einer Weiterentwicklung zuständig ist. Andererseits sollen im alljährlichen Staatsvertragsbericht die vom Bundesrat übernommenen Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands aufgeführt werden. Der Bundesrat hat erstmals im Jahre 2008 die Übernahme solcher Weiterentwicklungen beschlossen; daher wird auch erstmals im Staatsvertragsbericht 2008 eine entsprechende Übersicht enthalten sein, und zwar in einem neuen, separaten Kapitel zu den Assoziierungsabkommen zu Schengen und Dublin. Des Weiteren wird die Geschäftsprüfungsdelegation der Bundesversammlung im Rahmen eines jährlichen Berichts über die Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands im jeweiligen Berichtszeitraum auf dem Laufenden gehalten. Daneben haben namentlich auch die Aussenpolitischen Kommissionen der Bundesversammlung die Möglichkeit, sich über Weiterentwicklungen von Schengen informieren zu lassen. Eine nützliche Informationsquelle betreffend die Schengen-Weiterentwicklungen bildet schliesslich die Website der Bundeskanzlei betreffend die sektoriellen Verträge, auf welcher alle von der Schweiz übernommenen Schengen-Weiterentwicklungen publiziert sind.</p><p>Gemäss Schengen-Assoziierungsabkommen hat der Bundesrat künftig im Übrigen jährlich einen Bericht über die Anwendung und Auslegung des Schengen-Besitzstands durch die Verwaltungsbehörden und Gerichte in der Schweiz zuhanden der zuständigen EU-Behörden zu erstellen. Dieser Bericht wird auch für die Bundesversammlung zugänglich sein.</p><p>Aufgrund der erwähnten diversen Berichte und Informationsquellen ist aus Sicht des Bundesrates die Information der Bundesversammlung über die Schengen-Weiterentwicklungen bereits heute umfassend. Eine zusätzliche Berichterstattung über die Schengen-Weiterentwicklungen würde keinen Zusatznutzen bringen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, jährlich Bericht zu erstatten über das Ausmass und die Vielfalt der Justiz- und Polizeizusammenarbeit der Schweiz im Schengen-Zusammenhang und über die für die Schweiz entscheidende Entwicklung des Schengen-Acquis.</p>
    • Jährlicher Bericht zur Entwicklung des Schengen-Acquis

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