Moratorium für die Beteiligung an Kohlekraftwerken im Ausland
- ShortId
-
08.3975
- Id
-
20083975
- Updated
-
27.07.2023 22:14
- Language
-
de
- Title
-
Moratorium für die Beteiligung an Kohlekraftwerken im Ausland
- AdditionalIndexing
-
66;ausländisches Unternehmen;Investitionsvorschrift;Moratorium;Elektrizitätsindustrie;Klimaveränderung;Kohle;Kraftwerk;Beteiligung an Unternehmen
- 1
-
- L03K170302, Kraftwerk
- L04K17020301, Kohle
- L05K0703060101, ausländisches Unternehmen
- L05K0703010202, Beteiligung an Unternehmen
- L04K08020318, Moratorium
- L03K170303, Elektrizitätsindustrie
- L04K06020209, Klimaveränderung
- L05K1109010605, Investitionsvorschrift
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Verschiedene EW planen derzeit Investitionen in Kohlekraftwerke im Ausland. Das ist aus zwei Gründen sehr problematisch: </p><p>1. Kohle ist aufgrund ihrer CO2-Emissionen der klimaschädlichste Brennstoff zur Stromerzeugung. Beteiligungen an Kohlekraftwerken sind deswegen eine immense Hypothek für die globale Klimapolitik. Sie machen aber auch die Klimaschutz-Bemühungen der Schweiz zunichte: Der CO2-Ausstoss der heute geplanten Beteiligungen von Schweizer Unternehmen entspricht fast einem Drittel der gesamten Schweizer Inland-Emissionen. </p><p>2. Investitionen in Kohlekraftwerke sind auch wirtschaftlich riskant: Die EU hat entschieden, die zum Betrieb fossiler Kraftwerke nötigen CO2-Zertifikate ab 2013 in den meisten Ländern zu 100 Prozent zu versteigern. Die Preise der Zertifikate werden mit zunehmender Verknappung steigen. Der Betrieb eines Kohlekraftwerks, das mehr solche Zertifikate benötigt als alle anderen Anlagen zur Erzeugung von Strom, wird damit beispielsweise gegenüber Windkraft unwirtschaftlich. Es ist deswegen vorhersehbar, dass Kohlekraftwerke mittelfristig zu Investitionsruinen mit den damit verbundenen unerwünschten Folgen für die Kantone, die Gemeinden und letztlich für die Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz werden.</p>
- <p>1. Kohlekraftwerke, die im Ausland erstellt werden und dort CO2 emittieren, belasten gemäss Internationaler Klimakonvention die CO2-Bilanz im Standortland des jeweiligen Kraftwerkes. In welchem Umfang und auf welche Weise der Betreiber dem Klimaschutz dann Rechnung tragen muss, wird durch das Gesetz im Standortland bestimmt. Das gilt auch, wenn der im Kohlekraftwerk produzierte Strom in die Schweiz exportiert würde. Denn Stromimporte und "graue Energie" belasten nicht das Treibhausgasinventar der Schweiz, sondern jenes des Produktionslandes. </p><p>Der Bundesrat hat aufgrund einer Motion der UREK-S (07.3141) dem Parlament einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Bundesbeschluss über die Kompensation der CO2-Emissionen von Gaskombikraftwerken in der Schweiz ablösen soll. Die Vorlage regelt insbesondere das Bewilligungsverfahren für fossil-thermische Kraftwerke, die volle Kompensationspflicht für CO2-Emissionen von fossil-thermischen Kraftwerken sowie den Anteil der Kompensation im Inland und Ausland.</p><p>2./4./5. Der Bundesrat kann Auslandinvestitionen von Elektrizitätsunternehmen weder regeln noch verhindern. Diese Investitionen basieren auf strategischen Entscheiden der Stromunternehmen, bei deren Eigentümer es sich in den meisten Fällen um Kantone, Städte und Gemeinden handelt. Im Gegensatz zum Bund verfügen sie bereits heute über den entsprechenden Handlungsspielraum, um solche Investitionen - falls nötig - zu verhindern. </p><p>In der Schweiz müssen bei fossil-thermischen Kraftwerken 100 Prozent der CO2-Emissionen kompensiert werden. Auch die EU verfolgt ambitionierte Reduktionsziele für Treibhausgase. Sie will den CO2-Ausstoss bis 2020 gegenüber 1990 um mindestens 20 Prozent senken. Um diese Vorgabe zu erreichen, soll unter anderem das Europäische Emissionshandelssystem ETS verschärft werden. Davon betroffen ist gemäss Vorschlag von EU-Kommission und Parlament auch die Stromwirtschaft, die als erste Branche sämtliche Emissionsrechte im Auktionsverfahren (mit gewissen Ausnahmeregelungen) erwerben muss. Die Investitionsentscheidung sowie die Abschätzung ihrer Risiken ist Sache der Stromunternehmen und ihrer Eigentümer.</p><p>3. Der Bundesrat hat keinen Einblick in die Verträge der Energieversorgungsunternehmen, welche diese mit den Investoren und Betreibern von bestehenden und neuen Kohlekraftwerken im Ausland abschliessen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Fragen an den Bundesrat: </p><p>1. Die Schweizer Klimaschutzbemühungen orientieren sich am Ziel, die globale Erwärmung auf weniger als 2 Grad Celsius zu begrenzen. Wie lassen sich die Investitionspläne betreffend Kohlekraftwerke mit diesen Bemühungen vereinbaren? </p><p>2. Ist er bereit, Massnahmen zu prüfen, um solche Auslandsinvestitionen zu regeln bzw. zu verhindern? </p><p>3. Bestehen mit den jetzt geplanten Investitionen Bezugsrechte an diesem Kohlestrom für den Import in die Schweiz? </p><p>4. Beurteilt er es als notwendig, Konzessionsanpassungen für Schweizer Elektrizitätswerke (EW) vorzunehmen, um den Import und Verkauf von Strom aus neuen Kohlekraftwerken zu verhindern? </p><p>5. Unter welchen Bedingungen ist er bereit, ein Moratorium für die Beteiligung von Schweizer EW an Kohlekraftwerken im Ausland zu verhängen?</p>
- Moratorium für die Beteiligung an Kohlekraftwerken im Ausland
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Verschiedene EW planen derzeit Investitionen in Kohlekraftwerke im Ausland. Das ist aus zwei Gründen sehr problematisch: </p><p>1. Kohle ist aufgrund ihrer CO2-Emissionen der klimaschädlichste Brennstoff zur Stromerzeugung. Beteiligungen an Kohlekraftwerken sind deswegen eine immense Hypothek für die globale Klimapolitik. Sie machen aber auch die Klimaschutz-Bemühungen der Schweiz zunichte: Der CO2-Ausstoss der heute geplanten Beteiligungen von Schweizer Unternehmen entspricht fast einem Drittel der gesamten Schweizer Inland-Emissionen. </p><p>2. Investitionen in Kohlekraftwerke sind auch wirtschaftlich riskant: Die EU hat entschieden, die zum Betrieb fossiler Kraftwerke nötigen CO2-Zertifikate ab 2013 in den meisten Ländern zu 100 Prozent zu versteigern. Die Preise der Zertifikate werden mit zunehmender Verknappung steigen. Der Betrieb eines Kohlekraftwerks, das mehr solche Zertifikate benötigt als alle anderen Anlagen zur Erzeugung von Strom, wird damit beispielsweise gegenüber Windkraft unwirtschaftlich. Es ist deswegen vorhersehbar, dass Kohlekraftwerke mittelfristig zu Investitionsruinen mit den damit verbundenen unerwünschten Folgen für die Kantone, die Gemeinden und letztlich für die Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz werden.</p>
- <p>1. Kohlekraftwerke, die im Ausland erstellt werden und dort CO2 emittieren, belasten gemäss Internationaler Klimakonvention die CO2-Bilanz im Standortland des jeweiligen Kraftwerkes. In welchem Umfang und auf welche Weise der Betreiber dem Klimaschutz dann Rechnung tragen muss, wird durch das Gesetz im Standortland bestimmt. Das gilt auch, wenn der im Kohlekraftwerk produzierte Strom in die Schweiz exportiert würde. Denn Stromimporte und "graue Energie" belasten nicht das Treibhausgasinventar der Schweiz, sondern jenes des Produktionslandes. </p><p>Der Bundesrat hat aufgrund einer Motion der UREK-S (07.3141) dem Parlament einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Bundesbeschluss über die Kompensation der CO2-Emissionen von Gaskombikraftwerken in der Schweiz ablösen soll. Die Vorlage regelt insbesondere das Bewilligungsverfahren für fossil-thermische Kraftwerke, die volle Kompensationspflicht für CO2-Emissionen von fossil-thermischen Kraftwerken sowie den Anteil der Kompensation im Inland und Ausland.</p><p>2./4./5. Der Bundesrat kann Auslandinvestitionen von Elektrizitätsunternehmen weder regeln noch verhindern. Diese Investitionen basieren auf strategischen Entscheiden der Stromunternehmen, bei deren Eigentümer es sich in den meisten Fällen um Kantone, Städte und Gemeinden handelt. Im Gegensatz zum Bund verfügen sie bereits heute über den entsprechenden Handlungsspielraum, um solche Investitionen - falls nötig - zu verhindern. </p><p>In der Schweiz müssen bei fossil-thermischen Kraftwerken 100 Prozent der CO2-Emissionen kompensiert werden. Auch die EU verfolgt ambitionierte Reduktionsziele für Treibhausgase. Sie will den CO2-Ausstoss bis 2020 gegenüber 1990 um mindestens 20 Prozent senken. Um diese Vorgabe zu erreichen, soll unter anderem das Europäische Emissionshandelssystem ETS verschärft werden. Davon betroffen ist gemäss Vorschlag von EU-Kommission und Parlament auch die Stromwirtschaft, die als erste Branche sämtliche Emissionsrechte im Auktionsverfahren (mit gewissen Ausnahmeregelungen) erwerben muss. Die Investitionsentscheidung sowie die Abschätzung ihrer Risiken ist Sache der Stromunternehmen und ihrer Eigentümer.</p><p>3. Der Bundesrat hat keinen Einblick in die Verträge der Energieversorgungsunternehmen, welche diese mit den Investoren und Betreibern von bestehenden und neuen Kohlekraftwerken im Ausland abschliessen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Fragen an den Bundesrat: </p><p>1. Die Schweizer Klimaschutzbemühungen orientieren sich am Ziel, die globale Erwärmung auf weniger als 2 Grad Celsius zu begrenzen. Wie lassen sich die Investitionspläne betreffend Kohlekraftwerke mit diesen Bemühungen vereinbaren? </p><p>2. Ist er bereit, Massnahmen zu prüfen, um solche Auslandsinvestitionen zu regeln bzw. zu verhindern? </p><p>3. Bestehen mit den jetzt geplanten Investitionen Bezugsrechte an diesem Kohlestrom für den Import in die Schweiz? </p><p>4. Beurteilt er es als notwendig, Konzessionsanpassungen für Schweizer Elektrizitätswerke (EW) vorzunehmen, um den Import und Verkauf von Strom aus neuen Kohlekraftwerken zu verhindern? </p><p>5. Unter welchen Bedingungen ist er bereit, ein Moratorium für die Beteiligung von Schweizer EW an Kohlekraftwerken im Ausland zu verhängen?</p>
- Moratorium für die Beteiligung an Kohlekraftwerken im Ausland
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