Mehr Bundesmittel für die Gefahrenprävention im Bereich Naturgefahren

ShortId
08.3981
Id
20083981
Updated
28.07.2023 09:39
Language
de
Title
Mehr Bundesmittel für die Gefahrenprävention im Bereich Naturgefahren
AdditionalIndexing
52;15;Verhütung von Gefahren;Subvention;Hochwasserschutz;Ankurbelung der Wirtschaft;Naturgefahren;öffentliches Bauwesen
1
  • L04K06010302, Verhütung von Gefahren
  • L05K0601030202, Naturgefahren
  • L06K060103020202, Hochwasserschutz
  • L04K07050301, öffentliches Bauwesen
  • L05K1102030202, Subvention
  • L05K0704010201, Ankurbelung der Wirtschaft
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die bezüglich Hochwasser kritischen Wetterlagen nehmen nachweislich schweizweit zu. Es sind zunehmend auch historische Dörfer, Ortsteile und Verkehrsverbindungen gefährdet.</p><p>2. Nebst den versicherten Immobilien und Mobilien gibt es auch grosse Schäden an öffentlichen Infrastrukturen, die nicht versichert sind.</p><p>3. Die Hochwasserereignisse nehmen zu. Die Investitionen sind zwar hoch, das Schadenpotenzial ist aber um ein Mehrfaches höher. Der Hochwasserschutz und der Schutz vor Naturgefahren werden in den kommenden Jahrzehnten in der ganzen Schweiz grosse Investitionen erfordern (Rhone, Linth usw.), um die Kapazitäten gemäss den erhöhten Abflüssen anzupassen. Die Bedrohung ist jedoch im Alpenraum nach den vergangenen Hochwassern und den vielen zerstörten und beschädigten Gewässerverbauten am grössten, z. B. beim Gletschersee ob Grindelwald.</p><p>4. Das Schadenpotenzial in den Alpen wird unterschätzt. Es sind nicht nur Häuser oder wichtige Infrastrukturanlagen wie Transitachsen, sondern auch Menschenleben bedroht.</p><p>5. Bereits jetzt haben viele Gemeinden eine neu erstellte Gefahrenkarte. </p><p>Erfahrungen aus vielen Kantonen zeigen deutlich, dass dies neue Investitionen für Schutzbauten auslöst, wo Gebiete betroffen sind, die ein hohes Schadenpotenzial aufweisen. Dabei sind Gebiete darunter, die vor dem Erstellen der Gefahrenkarte als nicht besonders gefährdet eingestuft wurden.</p><p>Mit der konjunkturpolitisch rasch wirksamen Aufstockung können neue Schäden vermieden werden. Viele Projekte sind baureif. Allein im Kanton Bern sind bis 2011 rund 80 rasch realisierbare Hochwasserschutzprojekte für insgesamt 320 Millionen Franken baureif. Auch Gewässerschutzprojekte, Lawinenschutz und weitere klimabedingte Anpassungen können rasch baureif gemacht werden und sind schweizweit zahlreich vorhanden.</p>
  • <p>Schutzbauten gegen Naturgefahren müssen nicht nur an die Klimaänderungen angepasst sein, sondern auch den geltenden Sicherheitsanforderungen genügen. Die Kantone haben namentlich nach den Unwettern im Jahre 2005 ihre Planung geprüft und ihre Investitionen im Bereich Gefahrenprävention beträchtlich erhöht.</p><p>Der Bundesrat ist nicht der Auffassung, dass das Schadenpotenzial in den Alpen unterschätzt wird. In den letzten zehn Jahren wurde die Strategie zur Sicherheit vor Naturgefahren überarbeitet und auf das integrale Risikomanagement ausgerichtet. Der Bundesrat hat 2003 die von der Nationalen Plattform Naturgefahren (Planat) vorgeschlagene Strategie gutgeheissen, bei der ein differenzierter Ansatz je nach Schutzziel (Menschenleben, erhebliche Sachwerte usw.) im Vordergrund steht. Mit der Einführung des neuen Finanzausgleichs (NFA) wurden die Beitragsregeln revidiert, um den Kantonen einen Anreiz für die Umsetzung des integralen Risikomanagements zu bieten.</p><p>Der Bund musste zweimal, nämlich 2007 und 2008, die den Kantonen zur Verfügung gestellten Finanzmittel nach oben korrigieren. Auch das Personal wurde 2007 aufgestockt. Mit der im Dezember 2008 vom Parlament verabschiedeten Erhöhung um 219 Millionen Franken entsprechen die Bundesmittel dem, was von den Kantonen für den Zeitraum 2008-2011 veranschlagt worden war. Die Aufstockung des Bundes geschah im Rahmen des ersten Stabilisierungspaketes und stellte somit auch eine konjunkturfördernde Massnahme dar. Eine weitere Aufstockung zum jetzigen Zeitpunkt macht aber keinen Sinn. Der Bund leistet nämlich nur Beiträge an Schutzprojekte, die von den Kantonen geplant und durchgeführt werden und für welche auch kantonale Mittel bereitstehen. Mit den gegenwärtig eingestellten Mitteln kann der gegenwärtige Bedarf der Kantone vollumfänglich gedeckt werden.</p><p>Mittel- und langfristig werden jedoch mehr finanzielle Mittel im Bereich Gefahrenprävention benötigt. Es ist bereits heute absehbar, dass im Jahr 2020 Gelder im Umfang von etwa 400 Millionen Franken pro Jahr erforderlich sein werden, um die notwendigen Massnahmen zu finanzieren. Diese Massnahmen umfassen Schutzbauten und Schutzwald sowie Grossprojekte wie beispielsweise die dritte Rhonekorrektion. Sie beinhalten auch neue Massnahmen, die sich aufgrund einer veränderten Gefahrensituation, etwa aufgrund des Klimawandels, aufdrängen. Für die langfristige Finanzierung der Gefahrenprävention hat der Bundesrat deshalb der Verwaltung den Auftrag erteilt, für die Jahre nach 2011 alternative Finanzierungsmöglichkeiten aufzuzeigen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen des dringend nötigen Konjunkturpakets die Bundesmittel für die Gefahrenprävention im Bereich Naturgefahren für 2010 und 2011 auf je 500 Millionen Franken zu erhöhen (Hochwasserschutz; Schutzwaldpflege; Schutzbauten gegen Lawinen, Steinschlag, Rutschungen; Grossprojekte Sanierung Gewässerkorrektionen; Anpassungsmassnahmen klimabedingt). Das Bafu ist personell entsprechend zu dotieren.</p>
  • Mehr Bundesmittel für die Gefahrenprävention im Bereich Naturgefahren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die bezüglich Hochwasser kritischen Wetterlagen nehmen nachweislich schweizweit zu. Es sind zunehmend auch historische Dörfer, Ortsteile und Verkehrsverbindungen gefährdet.</p><p>2. Nebst den versicherten Immobilien und Mobilien gibt es auch grosse Schäden an öffentlichen Infrastrukturen, die nicht versichert sind.</p><p>3. Die Hochwasserereignisse nehmen zu. Die Investitionen sind zwar hoch, das Schadenpotenzial ist aber um ein Mehrfaches höher. Der Hochwasserschutz und der Schutz vor Naturgefahren werden in den kommenden Jahrzehnten in der ganzen Schweiz grosse Investitionen erfordern (Rhone, Linth usw.), um die Kapazitäten gemäss den erhöhten Abflüssen anzupassen. Die Bedrohung ist jedoch im Alpenraum nach den vergangenen Hochwassern und den vielen zerstörten und beschädigten Gewässerverbauten am grössten, z. B. beim Gletschersee ob Grindelwald.</p><p>4. Das Schadenpotenzial in den Alpen wird unterschätzt. Es sind nicht nur Häuser oder wichtige Infrastrukturanlagen wie Transitachsen, sondern auch Menschenleben bedroht.</p><p>5. Bereits jetzt haben viele Gemeinden eine neu erstellte Gefahrenkarte. </p><p>Erfahrungen aus vielen Kantonen zeigen deutlich, dass dies neue Investitionen für Schutzbauten auslöst, wo Gebiete betroffen sind, die ein hohes Schadenpotenzial aufweisen. Dabei sind Gebiete darunter, die vor dem Erstellen der Gefahrenkarte als nicht besonders gefährdet eingestuft wurden.</p><p>Mit der konjunkturpolitisch rasch wirksamen Aufstockung können neue Schäden vermieden werden. Viele Projekte sind baureif. Allein im Kanton Bern sind bis 2011 rund 80 rasch realisierbare Hochwasserschutzprojekte für insgesamt 320 Millionen Franken baureif. Auch Gewässerschutzprojekte, Lawinenschutz und weitere klimabedingte Anpassungen können rasch baureif gemacht werden und sind schweizweit zahlreich vorhanden.</p>
    • <p>Schutzbauten gegen Naturgefahren müssen nicht nur an die Klimaänderungen angepasst sein, sondern auch den geltenden Sicherheitsanforderungen genügen. Die Kantone haben namentlich nach den Unwettern im Jahre 2005 ihre Planung geprüft und ihre Investitionen im Bereich Gefahrenprävention beträchtlich erhöht.</p><p>Der Bundesrat ist nicht der Auffassung, dass das Schadenpotenzial in den Alpen unterschätzt wird. In den letzten zehn Jahren wurde die Strategie zur Sicherheit vor Naturgefahren überarbeitet und auf das integrale Risikomanagement ausgerichtet. Der Bundesrat hat 2003 die von der Nationalen Plattform Naturgefahren (Planat) vorgeschlagene Strategie gutgeheissen, bei der ein differenzierter Ansatz je nach Schutzziel (Menschenleben, erhebliche Sachwerte usw.) im Vordergrund steht. Mit der Einführung des neuen Finanzausgleichs (NFA) wurden die Beitragsregeln revidiert, um den Kantonen einen Anreiz für die Umsetzung des integralen Risikomanagements zu bieten.</p><p>Der Bund musste zweimal, nämlich 2007 und 2008, die den Kantonen zur Verfügung gestellten Finanzmittel nach oben korrigieren. Auch das Personal wurde 2007 aufgestockt. Mit der im Dezember 2008 vom Parlament verabschiedeten Erhöhung um 219 Millionen Franken entsprechen die Bundesmittel dem, was von den Kantonen für den Zeitraum 2008-2011 veranschlagt worden war. Die Aufstockung des Bundes geschah im Rahmen des ersten Stabilisierungspaketes und stellte somit auch eine konjunkturfördernde Massnahme dar. Eine weitere Aufstockung zum jetzigen Zeitpunkt macht aber keinen Sinn. Der Bund leistet nämlich nur Beiträge an Schutzprojekte, die von den Kantonen geplant und durchgeführt werden und für welche auch kantonale Mittel bereitstehen. Mit den gegenwärtig eingestellten Mitteln kann der gegenwärtige Bedarf der Kantone vollumfänglich gedeckt werden.</p><p>Mittel- und langfristig werden jedoch mehr finanzielle Mittel im Bereich Gefahrenprävention benötigt. Es ist bereits heute absehbar, dass im Jahr 2020 Gelder im Umfang von etwa 400 Millionen Franken pro Jahr erforderlich sein werden, um die notwendigen Massnahmen zu finanzieren. Diese Massnahmen umfassen Schutzbauten und Schutzwald sowie Grossprojekte wie beispielsweise die dritte Rhonekorrektion. Sie beinhalten auch neue Massnahmen, die sich aufgrund einer veränderten Gefahrensituation, etwa aufgrund des Klimawandels, aufdrängen. Für die langfristige Finanzierung der Gefahrenprävention hat der Bundesrat deshalb der Verwaltung den Auftrag erteilt, für die Jahre nach 2011 alternative Finanzierungsmöglichkeiten aufzuzeigen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen des dringend nötigen Konjunkturpakets die Bundesmittel für die Gefahrenprävention im Bereich Naturgefahren für 2010 und 2011 auf je 500 Millionen Franken zu erhöhen (Hochwasserschutz; Schutzwaldpflege; Schutzbauten gegen Lawinen, Steinschlag, Rutschungen; Grossprojekte Sanierung Gewässerkorrektionen; Anpassungsmassnahmen klimabedingt). Das Bafu ist personell entsprechend zu dotieren.</p>
    • Mehr Bundesmittel für die Gefahrenprävention im Bereich Naturgefahren

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