Krankenkassen. Prämienverbilligung
- ShortId
-
08.3986
- Id
-
20083986
- Updated
-
28.07.2023 13:39
- Language
-
de
- Title
-
Krankenkassen. Prämienverbilligung
- AdditionalIndexing
-
2841;Krankenkassenprämie;Kanton;Subvention;reduzierter Preis
- 1
-
- L05K0104010903, Krankenkassenprämie
- L04K11050412, reduzierter Preis
- L05K1102030202, Subvention
- L06K080701020108, Kanton
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Krankenkassenprämien sind in den letzten Jahren massiv gestiegen und zu einem deutlich spürbaren bis gar problematischen Kostenfaktor im Familienbudget geworden. Der Bund gewährt deshalb den Kantonen jährlich einen Beitrag, um Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen zu gewähren (Art. 65 und 66 KVG). Der aktuelle Bundesbeitrag entspricht 7,5 Prozent der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.</p><p>Gesamtschweizerisch steigen die Erwachsenenprämien für 2009 im Durchschnitt um weitere 2,6 Prozent. Die durchschnittliche gesamtschweizerische Prämie für Erwachsene wird von Fr. 314.61 (2008) auf Fr. 322.86 (2009) ansteigen. Das spüren vor allem Personen mit unteren und mittleren Einkommen, also diejenigen, die von der bevorstehenden Rezession besonders hart getroffen werden. Dazu kommt, dass die Durchschnittslöhne von Erwerbstätigen nach Abzug der Teuerung bisher sogar weniger stark gestiegen sind als das BIP. Fazit: Es bleibt immer weniger Geld für den Lebensunterhalt.</p><p>Um die Familienbudgets zu entlasten, sollen die Kantone verpflichtet werden, den erhöhten Bundesbeitrag voll auszuschöpfen und eine breitere Bezügerinnen- bzw. Bezügergruppe zu berücksichtigen, ohne den individuellen Betrag der Prämienverbilligung zu senken.</p>
- <p>Aufgrund der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen wurde das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) geändert. Seit dem 1. Januar 2008 wird der Bundesbeitrag zur Finanzierung der individuellen Prämienverbilligung neu berechnet. Neu soll der Bund 25 Prozent der Gesundheitskosten für 30 Prozent der Bevölkerung übernehmen. Daraus resultieren die im KVG aufgeführten 7,5 Prozent der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.</p><p>Diese eben erst beschlossene und in Kraft gesetzte Regelung erachtet der Bundesrat als sachgerecht. Nach seiner Ansicht ist es nicht angezeigt, diese neue Regelung schon wieder infrage zu stellen und abzuändern. Es gilt nun, mit dieser Regelung Erfahrungen zu sammeln und diese dann einer Evaluation zu unterziehen, bevor Änderungen in Betracht gezogen werden können.</p><p>Der Bundesbeitrag von 7,5 Prozent der Bruttokosten beträgt im Jahr 2009 rund 1,815 Milliarden Franken. Würde sich der Bund entsprechend der Motion neu mit 10 Prozent an den Gesundheitskosten beteiligen, würde daraus für 2009 ein Bundesbeitrag von rund 2,42 Milliarden Franken resultieren, was einen Mehraufwand von 33 Prozent oder von rund 605 Millionen Franken bedeuten würde. Eine solche Erhöhung lehnt der Bundesrat ab. Sie ist sachlich nicht nötig und angesichts der Finanzlage des Bundes auch nicht verkraftbar.</p><p>Zur Frage der Ausschöpfung des Bundesbeitrages weist der Bundesrat darauf hin, dass der Bund einen Globalbeitrag ausrichtet, dessen Höhe sich am zu erzielenden Ergebnis und nicht am Aufwand orientiert. Dieser Beitrag ist unabhängig von den Beiträgen, welche die Kantone selber leisten. Die Kantone können selber bestimmen, ab welchem Einkommen Versicherte zur Kategorie "Versicherte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen" gehören und damit zu begünstigen sind. Sie dürfen die Bundesbeiträge jedoch nicht zu anderen Zwecken als für die Prämienverbilligung einsetzen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die im KVG zugesicherten Bundesbeiträge an die Kantone von 7,5 auf 10 Prozent zu erhöhen. Dabei sollen die Kantone verpflichtet werden, die Höhe der Prämienverbilligung so anzusetzen, dass die Bundessubventionen voll ausgeschöpft werden.</p>
- Krankenkassen. Prämienverbilligung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Krankenkassenprämien sind in den letzten Jahren massiv gestiegen und zu einem deutlich spürbaren bis gar problematischen Kostenfaktor im Familienbudget geworden. Der Bund gewährt deshalb den Kantonen jährlich einen Beitrag, um Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen zu gewähren (Art. 65 und 66 KVG). Der aktuelle Bundesbeitrag entspricht 7,5 Prozent der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.</p><p>Gesamtschweizerisch steigen die Erwachsenenprämien für 2009 im Durchschnitt um weitere 2,6 Prozent. Die durchschnittliche gesamtschweizerische Prämie für Erwachsene wird von Fr. 314.61 (2008) auf Fr. 322.86 (2009) ansteigen. Das spüren vor allem Personen mit unteren und mittleren Einkommen, also diejenigen, die von der bevorstehenden Rezession besonders hart getroffen werden. Dazu kommt, dass die Durchschnittslöhne von Erwerbstätigen nach Abzug der Teuerung bisher sogar weniger stark gestiegen sind als das BIP. Fazit: Es bleibt immer weniger Geld für den Lebensunterhalt.</p><p>Um die Familienbudgets zu entlasten, sollen die Kantone verpflichtet werden, den erhöhten Bundesbeitrag voll auszuschöpfen und eine breitere Bezügerinnen- bzw. Bezügergruppe zu berücksichtigen, ohne den individuellen Betrag der Prämienverbilligung zu senken.</p>
- <p>Aufgrund der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen wurde das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) geändert. Seit dem 1. Januar 2008 wird der Bundesbeitrag zur Finanzierung der individuellen Prämienverbilligung neu berechnet. Neu soll der Bund 25 Prozent der Gesundheitskosten für 30 Prozent der Bevölkerung übernehmen. Daraus resultieren die im KVG aufgeführten 7,5 Prozent der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.</p><p>Diese eben erst beschlossene und in Kraft gesetzte Regelung erachtet der Bundesrat als sachgerecht. Nach seiner Ansicht ist es nicht angezeigt, diese neue Regelung schon wieder infrage zu stellen und abzuändern. Es gilt nun, mit dieser Regelung Erfahrungen zu sammeln und diese dann einer Evaluation zu unterziehen, bevor Änderungen in Betracht gezogen werden können.</p><p>Der Bundesbeitrag von 7,5 Prozent der Bruttokosten beträgt im Jahr 2009 rund 1,815 Milliarden Franken. Würde sich der Bund entsprechend der Motion neu mit 10 Prozent an den Gesundheitskosten beteiligen, würde daraus für 2009 ein Bundesbeitrag von rund 2,42 Milliarden Franken resultieren, was einen Mehraufwand von 33 Prozent oder von rund 605 Millionen Franken bedeuten würde. Eine solche Erhöhung lehnt der Bundesrat ab. Sie ist sachlich nicht nötig und angesichts der Finanzlage des Bundes auch nicht verkraftbar.</p><p>Zur Frage der Ausschöpfung des Bundesbeitrages weist der Bundesrat darauf hin, dass der Bund einen Globalbeitrag ausrichtet, dessen Höhe sich am zu erzielenden Ergebnis und nicht am Aufwand orientiert. Dieser Beitrag ist unabhängig von den Beiträgen, welche die Kantone selber leisten. Die Kantone können selber bestimmen, ab welchem Einkommen Versicherte zur Kategorie "Versicherte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen" gehören und damit zu begünstigen sind. Sie dürfen die Bundesbeiträge jedoch nicht zu anderen Zwecken als für die Prämienverbilligung einsetzen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die im KVG zugesicherten Bundesbeiträge an die Kantone von 7,5 auf 10 Prozent zu erhöhen. Dabei sollen die Kantone verpflichtet werden, die Höhe der Prämienverbilligung so anzusetzen, dass die Bundessubventionen voll ausgeschöpft werden.</p>
- Krankenkassen. Prämienverbilligung
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