Massaker am armenischen Volk. Gefährliche Infragestellung der Qualifikation als Völkermord
- ShortId
-
08.3994
- Id
-
20083994
- Updated
-
28.07.2023 08:09
- Language
-
de
- Title
-
Massaker am armenischen Volk. Gefährliche Infragestellung der Qualifikation als Völkermord
- AdditionalIndexing
-
08;Türkei;diplomatische Beziehungen;Armenien-Frage;Armenien;Vergangenheit;Verbrechen gegen die Menschlichkeit;Opfer unter der Zivilbevölkerung
- 1
-
- L05K0401020101, Armenien-Frage
- L04K03010508, Türkei
- L05K0502020302, Verbrechen gegen die Menschlichkeit
- L04K03030102, Armenien
- L03K020101, Vergangenheit
- L04K04010404, Opfer unter der Zivilbevölkerung
- L04K10020102, diplomatische Beziehungen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Jahre 2003 hat der Nationalrat die Massaker von 1915 an Armenierinnen und Armeniern als Völkermord anerkannt. Der Bundesrat seinerseits hatte 1999 in seiner Botschaft über den Beitritt der Schweiz zur Uno-Völkermordkonvention auf die Ausrottung des armenischen Volkes Bezug genommen. Schon 1987 hatte das Europäische Parlament die Massaker als Völkermord qualifiziert. Es hatte auch erklärt, dass die Leugnung des Völkermords ein Hindernis für den Beitritt der Türkei zur Europäischen Union darstelle. Es ist von zentraler Bedeutung, die Türkei in ihrem Demokratisierungsprozess zu unterstützen, und dieser setzt namentlich voraus, dass Licht in die tragischen Ereignisse von 1915 gebracht wird. Unter "Völkermord" versteht der Internationale Strafgerichtshof Handlungen, die in der Absicht begangen werden, ein Volk auszurotten, sowie die Planung solcher Handlungen. Zahlreiche historische Untersuchungen haben gezeigt, dass diese Voraussetzungen im Fall der Massaker von 1915 erfüllt sind. Den Nachkommen der Überlebenden wird deshalb nur neues Leid zugefügt, wenn man sagt, die Qualifikation der Ereignisse von 1915 müsse der Geschichtswissenschaft überlassen werden. Dabei wird auch die Verantwortung der Politikerinnen und Politiker ausgeblendet - auch wenn die Türkei die Wiederaufnahme ihrer Beziehungen zu Armenien davon abhängig macht, dass sich dieses Land an einer bilateralen Historikerkommission beteiligt, welche die Frage untersuchen soll.</p>
- <p>Der Bundesrat hat davon abgesehen, die Bezeichnung der Interpellanten für die Ereignisse von 1915 zu übernehmen. Er hält an dieser Position fest und bekräftigt seine Meinung, dass es die Aufgabe der Historiker ist, Licht in die tragischen Ereignisse zu bringen. Die Schweiz muss in ihren Beziehungen mit Armenien und mit der Türkei die beiden Staaten dazu ermutigen, diese historischen Fragen konstruktiv und im Sinne einer von ihnen selbst gewünschten Annäherung zu begünstigen. Dass die Historiker aufgefordert werden, sich mit den tragischen Ereignissen von 1915 zu befassen, verharmlost diese somit nicht, sondern fördert vielmehr eine offene und verantwortungsvolle Diskussion in der Türkei und führt zu einer besseren Kenntnis, einem besseren Verständnis und einer grösseren Akzeptanz der Tragödie von 1915. Der Bundesrat hat bereits zu wiederholten Malen die Gelegenheit gehabt, sein Bedauern und seine Verurteilung der tragischen Massendeportationen und Massaker auszudrücken, die das Ende des Osmanischen Reiches geprägt haben und in der armenischen und nichtarmenischen Bevölkerung dieses Reiches zahllose Opfer gefordert haben.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus hat im Juni 2002 in Bezug auf den Völkermord an den Armeniern darauf hingewiesen, dass der Politik in dieser Sache eine führende Rolle zukomme und dass sie es nicht der Geschichtswissenschaft überlassen dürfe, die Schlüsse aus der Vergangenheit zu ziehen, und es nicht den Gerichten überlassen dürfe, festzustellen, was als Völkermord anzusehen sei. Vor und während seines kürzlich erfolgten Besuchs in der Türkei hat nun Bundespräsident Pascal Couchepin - laut einer SDA-Meldung vom 11. Dezember 2008 - die Verantwortung dafür, eine gemeinsame Definition für die "tragischen Ereignisse" von 1915 zu finden, wieder den Historikerinnen und Historikern zugeschoben. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass solche Äusserungen darauf hinauslaufen, dass die Ergebnisse zahlreicher Forschungsarbeiten in Zweifel gezogen und die Ereignisse von 1915 banalisiert werden und dass schliesslich die Anerkennung der Massaker an Hunderttausenden von Armenierinnen und Armeniern als Völkermord infrage gestellt wird?</p>
- Massaker am armenischen Volk. Gefährliche Infragestellung der Qualifikation als Völkermord
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Im Jahre 2003 hat der Nationalrat die Massaker von 1915 an Armenierinnen und Armeniern als Völkermord anerkannt. Der Bundesrat seinerseits hatte 1999 in seiner Botschaft über den Beitritt der Schweiz zur Uno-Völkermordkonvention auf die Ausrottung des armenischen Volkes Bezug genommen. Schon 1987 hatte das Europäische Parlament die Massaker als Völkermord qualifiziert. Es hatte auch erklärt, dass die Leugnung des Völkermords ein Hindernis für den Beitritt der Türkei zur Europäischen Union darstelle. Es ist von zentraler Bedeutung, die Türkei in ihrem Demokratisierungsprozess zu unterstützen, und dieser setzt namentlich voraus, dass Licht in die tragischen Ereignisse von 1915 gebracht wird. Unter "Völkermord" versteht der Internationale Strafgerichtshof Handlungen, die in der Absicht begangen werden, ein Volk auszurotten, sowie die Planung solcher Handlungen. Zahlreiche historische Untersuchungen haben gezeigt, dass diese Voraussetzungen im Fall der Massaker von 1915 erfüllt sind. Den Nachkommen der Überlebenden wird deshalb nur neues Leid zugefügt, wenn man sagt, die Qualifikation der Ereignisse von 1915 müsse der Geschichtswissenschaft überlassen werden. Dabei wird auch die Verantwortung der Politikerinnen und Politiker ausgeblendet - auch wenn die Türkei die Wiederaufnahme ihrer Beziehungen zu Armenien davon abhängig macht, dass sich dieses Land an einer bilateralen Historikerkommission beteiligt, welche die Frage untersuchen soll.</p>
- <p>Der Bundesrat hat davon abgesehen, die Bezeichnung der Interpellanten für die Ereignisse von 1915 zu übernehmen. Er hält an dieser Position fest und bekräftigt seine Meinung, dass es die Aufgabe der Historiker ist, Licht in die tragischen Ereignisse zu bringen. Die Schweiz muss in ihren Beziehungen mit Armenien und mit der Türkei die beiden Staaten dazu ermutigen, diese historischen Fragen konstruktiv und im Sinne einer von ihnen selbst gewünschten Annäherung zu begünstigen. Dass die Historiker aufgefordert werden, sich mit den tragischen Ereignissen von 1915 zu befassen, verharmlost diese somit nicht, sondern fördert vielmehr eine offene und verantwortungsvolle Diskussion in der Türkei und führt zu einer besseren Kenntnis, einem besseren Verständnis und einer grösseren Akzeptanz der Tragödie von 1915. Der Bundesrat hat bereits zu wiederholten Malen die Gelegenheit gehabt, sein Bedauern und seine Verurteilung der tragischen Massendeportationen und Massaker auszudrücken, die das Ende des Osmanischen Reiches geprägt haben und in der armenischen und nichtarmenischen Bevölkerung dieses Reiches zahllose Opfer gefordert haben.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus hat im Juni 2002 in Bezug auf den Völkermord an den Armeniern darauf hingewiesen, dass der Politik in dieser Sache eine führende Rolle zukomme und dass sie es nicht der Geschichtswissenschaft überlassen dürfe, die Schlüsse aus der Vergangenheit zu ziehen, und es nicht den Gerichten überlassen dürfe, festzustellen, was als Völkermord anzusehen sei. Vor und während seines kürzlich erfolgten Besuchs in der Türkei hat nun Bundespräsident Pascal Couchepin - laut einer SDA-Meldung vom 11. Dezember 2008 - die Verantwortung dafür, eine gemeinsame Definition für die "tragischen Ereignisse" von 1915 zu finden, wieder den Historikerinnen und Historikern zugeschoben. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass solche Äusserungen darauf hinauslaufen, dass die Ergebnisse zahlreicher Forschungsarbeiten in Zweifel gezogen und die Ereignisse von 1915 banalisiert werden und dass schliesslich die Anerkennung der Massaker an Hunderttausenden von Armenierinnen und Armeniern als Völkermord infrage gestellt wird?</p>
- Massaker am armenischen Volk. Gefährliche Infragestellung der Qualifikation als Völkermord
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