Familienergänzende Kinderbetreuung

ShortId
08.3998
Id
20083998
Updated
28.07.2023 08:03
Language
de
Title
Familienergänzende Kinderbetreuung
AdditionalIndexing
28;Mitfinanzierung;Subvention;Kinderbetreuung
1
  • L04K01040207, Kinderbetreuung
  • L05K1102030202, Subvention
  • L04K11090207, Mitfinanzierung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Anerkannt ist, dass familienergänzende Betreuungseinrichtungen eine wichtige Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familie sind. Die Aufgabe der Berufstätigkeit ist nicht mehr zwingend, und beide Elternteile können ihre beruflichen Qualifikationen erhalten bzw. erweitern und stehen dem Arbeitsmarkt weiterhin zur Verfügung. Zudem kann dem Mangel an gutausgebildetem Personal entgegengewirkt werden. Das Engagement der Frauen im Beruf hat also volkswirtschaftlich positive Auswirkungen und ist ein weiterer Schritt zur effektiven Gleichstellung von Frau und Mann.</p><p>Familienergänzende Betreuungseinrichtungen sind aber auch ein wichtiges Mittel gegen Familienarmut, die sich in der sich anbahnenden Rezession noch verschärfen wird. Alleinerziehende müssen erwerbstätig sein, und in vielen Familien reicht ein einzelner Lohn nicht zur Existenzdeckung: Mann und Frau müssen Geld verdienen. Sie können dies nur beruhigt tun, wenn sie ihre Kinder gut betreut wissen.</p><p>Qualitativ gute Betreuungsplätze fördern aber auch die soziale und kognitive Entwicklung der Kinder und leisten einen wichtigen Beitrag zur Integration.</p><p>Der Bundesbeschluss zur Mitfinanzierung von familienergänzenden Betreuungseinrichtungen hat einen grossen Beitrag zur Entstehung von neuen Betreuungsplätzen geleistet. Leider sind aber die Voraussetzungen für Finanzhilfen für viele Gesuchstellende unerfüllbar. So darf die Trägerschaft nicht gewinnorientiert sein, muss aber trotzdem einen Businessplan vorlegen können, der die Finanzierung für sechs Jahre garantiert. Gerade private Initiativen erhalten vielleicht eine Anfangsfinanzierung, nicht aber Zusagen für sechs Jahre. Trotzdem sollten sie starten können und maximal sechs Jahre Zeit haben, bis ihre Finanzierung definitiv geregelt sein muss. Es kann nicht sein, dass qualitativ gute Initiativen scheitern, weil die Hürden für die Finanzierung zu hoch sind.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung der Motionärin, dass die Bereitstellung eines ausreichenden Angebotes an familienergänzender Kinderbetreuung von zentraler Bedeutung ist. Mit dem Bundesgesetz über die Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung (Anschubfinanzierung) steht dem Bund ein Instrument zur Verfügung, mit welchem er den Aufbau eines nachhaltigen Angebotes fördert. Bis zum Ende des auf acht Jahre befristeten Programms, d. h. bis zum 31. Januar 2011, wird der Bund mit Finanzhilfen im Umfang von rund 200 Millionen Franken insgesamt etwa 33 000 neue Plätze aufbauen helfen. Weil jedoch davon auszugehen ist, dass damit das Platzangebot die Nachfrage immer noch nicht wird decken können, ist der Bundesrat bereit, das Impulsprogramm des Bundes für eine befristete Dauer zu verlängern. Entsprechend hat er die Motion WBK-N 08.3449 zur Weiterführung der Anschubfinanzierung zur Annahme empfohlen.</p><p>Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung schreibt vor, dass die Finanzhilfen an Institutionen maximal während drei Jahren gewährt werden. Auch weitere Bestimmungen tragen dem Erfordernis der Nachhaltigkeit Rechnung. Dies bedeutet, dass Starthilfen nur jenen Institutionen zu gewähren sind, welche möglichst glaubhaft Gewähr bieten können, dass sie auch nach deren Wegfall überlebensfähig sein werden. Es werden also keine Garantien verlangt, sondern seriöse, glaubhafte Businesspläne. Diese Anforderung stellt für viele Antragstellende in der Tat eine hohe Hürde dar. Die Erfahrung zeigt indes, dass dieser Druck zu einer realistischen Planung des Betriebsaufbaus wesentlich zur Nachhaltigkeit des geschaffenen neuen Angebotes beiträgt. Eine Praxisänderung ist - auch in Anbetracht der hohen Zahl bewilligter Gesuche - nicht angezeigt.</p><p>Die Anschubfinanzierung bezweckt, eine neugegründete Institution in ihrer schwierigen Startphase zu unterstützen. Viele Projekte kommen nicht zustande oder scheitern in der Anfangsphase aus finanziellen Gründen, da die volle Auslastung der neugeschaffenen Betreuungsplätze erst nach einer gewissen Zeit (in der Regel bei Krippen spätestens nach zwei, bei schulergänzenden Angeboten spätestens nach drei Jahren) erreicht wird, gleichzeitig aber hohe Investitionskosten zu amortisieren sind. Ist die Institution einmal ausgelastet, sollte die Finanzhilfe des Bundes nicht mehr nötig sein. Ist die Institution nach zwei bzw. drei Jahren jedoch immer noch von der Bundessubvention abhängig, liegt ein strukturelles Problem vor, das auch mit einer Weiterführung der Subvention nicht gelöst würde. Eine Verlängerung der Dauer der Finanzhilfen widerspräche folglich dem Gebot der Nachhaltigkeit.</p><p>Aus diesen Gründen besteht für den Bundesrat kein Anlass, das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung zu ergänzen. Der Bundesrat erachtet deshalb eine Erhöhung des Finanzrahmens als nicht angezeigt und nicht nötig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung so schnell wie möglich wie folgt zu ergänzen:</p><p>- Es sollen auch neue bzw. im Aufbau begriffene Projekte unterstützt werden können, die qualitativ gut sind, aber keinen Finanzplan von mindestens sechs Jahren aufweisen können.</p><p>- Bestehende Einrichtungen, die noch Finanzierungslücken aufweisen, sollen auf ein begründetes Gesuch hin für weitere drei Jahre unterstützt werden können.</p><p>- Der Finanzrahmen ist dafür um 100 Millionen Franken zu erhöhen.</p>
  • Familienergänzende Kinderbetreuung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Anerkannt ist, dass familienergänzende Betreuungseinrichtungen eine wichtige Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familie sind. Die Aufgabe der Berufstätigkeit ist nicht mehr zwingend, und beide Elternteile können ihre beruflichen Qualifikationen erhalten bzw. erweitern und stehen dem Arbeitsmarkt weiterhin zur Verfügung. Zudem kann dem Mangel an gutausgebildetem Personal entgegengewirkt werden. Das Engagement der Frauen im Beruf hat also volkswirtschaftlich positive Auswirkungen und ist ein weiterer Schritt zur effektiven Gleichstellung von Frau und Mann.</p><p>Familienergänzende Betreuungseinrichtungen sind aber auch ein wichtiges Mittel gegen Familienarmut, die sich in der sich anbahnenden Rezession noch verschärfen wird. Alleinerziehende müssen erwerbstätig sein, und in vielen Familien reicht ein einzelner Lohn nicht zur Existenzdeckung: Mann und Frau müssen Geld verdienen. Sie können dies nur beruhigt tun, wenn sie ihre Kinder gut betreut wissen.</p><p>Qualitativ gute Betreuungsplätze fördern aber auch die soziale und kognitive Entwicklung der Kinder und leisten einen wichtigen Beitrag zur Integration.</p><p>Der Bundesbeschluss zur Mitfinanzierung von familienergänzenden Betreuungseinrichtungen hat einen grossen Beitrag zur Entstehung von neuen Betreuungsplätzen geleistet. Leider sind aber die Voraussetzungen für Finanzhilfen für viele Gesuchstellende unerfüllbar. So darf die Trägerschaft nicht gewinnorientiert sein, muss aber trotzdem einen Businessplan vorlegen können, der die Finanzierung für sechs Jahre garantiert. Gerade private Initiativen erhalten vielleicht eine Anfangsfinanzierung, nicht aber Zusagen für sechs Jahre. Trotzdem sollten sie starten können und maximal sechs Jahre Zeit haben, bis ihre Finanzierung definitiv geregelt sein muss. Es kann nicht sein, dass qualitativ gute Initiativen scheitern, weil die Hürden für die Finanzierung zu hoch sind.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung der Motionärin, dass die Bereitstellung eines ausreichenden Angebotes an familienergänzender Kinderbetreuung von zentraler Bedeutung ist. Mit dem Bundesgesetz über die Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung (Anschubfinanzierung) steht dem Bund ein Instrument zur Verfügung, mit welchem er den Aufbau eines nachhaltigen Angebotes fördert. Bis zum Ende des auf acht Jahre befristeten Programms, d. h. bis zum 31. Januar 2011, wird der Bund mit Finanzhilfen im Umfang von rund 200 Millionen Franken insgesamt etwa 33 000 neue Plätze aufbauen helfen. Weil jedoch davon auszugehen ist, dass damit das Platzangebot die Nachfrage immer noch nicht wird decken können, ist der Bundesrat bereit, das Impulsprogramm des Bundes für eine befristete Dauer zu verlängern. Entsprechend hat er die Motion WBK-N 08.3449 zur Weiterführung der Anschubfinanzierung zur Annahme empfohlen.</p><p>Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung schreibt vor, dass die Finanzhilfen an Institutionen maximal während drei Jahren gewährt werden. Auch weitere Bestimmungen tragen dem Erfordernis der Nachhaltigkeit Rechnung. Dies bedeutet, dass Starthilfen nur jenen Institutionen zu gewähren sind, welche möglichst glaubhaft Gewähr bieten können, dass sie auch nach deren Wegfall überlebensfähig sein werden. Es werden also keine Garantien verlangt, sondern seriöse, glaubhafte Businesspläne. Diese Anforderung stellt für viele Antragstellende in der Tat eine hohe Hürde dar. Die Erfahrung zeigt indes, dass dieser Druck zu einer realistischen Planung des Betriebsaufbaus wesentlich zur Nachhaltigkeit des geschaffenen neuen Angebotes beiträgt. Eine Praxisänderung ist - auch in Anbetracht der hohen Zahl bewilligter Gesuche - nicht angezeigt.</p><p>Die Anschubfinanzierung bezweckt, eine neugegründete Institution in ihrer schwierigen Startphase zu unterstützen. Viele Projekte kommen nicht zustande oder scheitern in der Anfangsphase aus finanziellen Gründen, da die volle Auslastung der neugeschaffenen Betreuungsplätze erst nach einer gewissen Zeit (in der Regel bei Krippen spätestens nach zwei, bei schulergänzenden Angeboten spätestens nach drei Jahren) erreicht wird, gleichzeitig aber hohe Investitionskosten zu amortisieren sind. Ist die Institution einmal ausgelastet, sollte die Finanzhilfe des Bundes nicht mehr nötig sein. Ist die Institution nach zwei bzw. drei Jahren jedoch immer noch von der Bundessubvention abhängig, liegt ein strukturelles Problem vor, das auch mit einer Weiterführung der Subvention nicht gelöst würde. Eine Verlängerung der Dauer der Finanzhilfen widerspräche folglich dem Gebot der Nachhaltigkeit.</p><p>Aus diesen Gründen besteht für den Bundesrat kein Anlass, das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung zu ergänzen. Der Bundesrat erachtet deshalb eine Erhöhung des Finanzrahmens als nicht angezeigt und nicht nötig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung so schnell wie möglich wie folgt zu ergänzen:</p><p>- Es sollen auch neue bzw. im Aufbau begriffene Projekte unterstützt werden können, die qualitativ gut sind, aber keinen Finanzplan von mindestens sechs Jahren aufweisen können.</p><p>- Bestehende Einrichtungen, die noch Finanzierungslücken aufweisen, sollen auf ein begründetes Gesuch hin für weitere drei Jahre unterstützt werden können.</p><p>- Der Finanzrahmen ist dafür um 100 Millionen Franken zu erhöhen.</p>
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