Fonds zur Förderung von technologischer Innovation

ShortId
08.4006
Id
20084006
Updated
27.07.2023 21:27
Language
de
Title
Fonds zur Förderung von technologischer Innovation
AdditionalIndexing
15;technologische Innovation;Klein- und mittleres Unternehmen;Mitfinanzierung;Innovation;neue Technologie;Fonds
1
  • L04K08020309, Innovation
  • L04K11090203, Fonds
  • L04K11090207, Mitfinanzierung
  • L05K0703060302, Klein- und mittleres Unternehmen
  • L04K16020110, technologische Innovation
  • L05K0706010508, neue Technologie
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die technologische Innovation ist von zentraler Bedeutung für die Entwicklung der Industrie, für den Arbeitsmarkt und für das Wirtschaftswachstum. Es muss jedoch festgestellt werden, dass die KMU - im Gegensatz zu grossen Konzernen oder multinationalen Unternehmen - häufig nicht über ausreichende Kapazitäten an Personal oder an Finanzen verfügen, die für die technologische Innovation eingesetzt werden könnten.</p><p>Deshalb ist es dringend erforderlich, dass die öffentlichen Hand die KMU unterstützt, und dies nicht nur finanziell, sondern auch durch Beratung und Bereitstellung von Know-how.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Meinung des Motionärs, wonach die technologische Innovation für die Entwicklung der Industrie, den Arbeitsmarkt und das Wirtschaftswachstum von zentraler Bedeutung ist. Entsprechend haben Bundesrat und Parlament die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) als prioritär erklärt und für den BFI-Kredit 2008-2011 eine jährliche Wachstumsrate von 6 Prozent gesprochen. Alleine für die Innovationsförderung stehen in diesem Zeitraum 532 Millionen Franken zur Verfügung, was einem überdurchschnittlichen jährlichen Wachstum von 7,3 Prozent entspricht. Mit diesen Mitteln unterstützt die Förderagentur für Innovation (KTI) Projekte in der angewandten Forschung und Entwicklung, die gemeinsam von Unternehmen und Hochschulen realisiert werden. Bund und Unternehmen beteiligen sich hälftig an diesen Projekten; der Bundesbeitrag wird dabei ausschliesslich an Hochschulen und nicht gewinnorientierte Forschungsstätten für dort entstehenden Kosten, insbesondere Salärkosten, ausgerichtet.</p><p>Neben der genannten Projektförderung unterstützt die KTI auch die Förderung des Unternehmertums (z. B. Coaching-Dienstleistungen für Start-up-Unternehmen) sowie den Wissens- und Technologietransfer über regionale Konsortien und ermöglicht dadurch den KMU ohne ausreichende eigene Forschungs- und Entwicklungskapazitäten den Zugang zu den Ressourcen der Hochschulen. Des Weiteren finanziert die KTI Machbarkeitsstudien. Im Rahmen dieser Studien arbeiten Unternehmer und Hochschulen zusammen und prüfen gemeinsam, ob und wie die Probleme, mit denen sich Unternehmen im Bereich der Innovation konfrontiert sehen, gelöst werden können. Auf diese Art und Weise können die KMU vom gesamten Know-how der Hochschulen profitieren.</p><p>Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist die Förderung des Innovationspotenzials vordringlich. Entsprechend hat sich der Bundesrat am 11. Februar 2009 im Rahmen des zweiten Stabilisierungspaketes für eine zusätzliche Förderung von Zukunftstechnologien (z. B. im Bereich "Clean Technology") ausgesprochen. Er beantragt dem Parlament eine Erhöhung des KTI-Kredits um 21,5 Millionen Franken. Zusätzlich sollen die Unternehmen zeitlich befristet von einer flexibleren Handhabung der Förderkriterien profitieren (projektbezogene Mitfinanzierung von Infrastrukturen und Verbrauchsmaterialien bei Hochschulpartnern mit Kompensation durch Personalressourceneinsatz der Unternehmen; Reduktion des Cash-Beitrags der Unternehmen von rund 10 Prozent und Kompensation durch Personalressourcen der Unternehmen). Als weitere Massnahmen sollen KMU in den Genuss eines Innovationsschecks (7500 bis 10 000 Franken pro Check) kommen, der ihnen den Einstieg in wissenschaftsbasierte Innovationen erleichtert.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass er über die notwendigen Instrumente und Massnahmen verfügt, um die Bedürfnisse der KMU im Bereich Innovation zu decken, und erachtet die Schaffung eines neuen Fonds als nicht notwendig. </p><p>Aus diesen Gründen beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion. Er behält sich vor, im Falle einer Annahme der Motion im Erstrat der Kommission des Zweitrates einen Antrag auf Abänderung der Motion in einen Prüfungsauftrag zu stellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Fonds zur Förderung von technologischer Innovation zu schaffen, der in erster Linie kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) zugutekommen soll und durch Beiträge der öffentlichen Hand wie auch der betroffenen Unternehmen nach einem Bonus-Malus-System finanziert wird.</p>
  • Fonds zur Förderung von technologischer Innovation
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die technologische Innovation ist von zentraler Bedeutung für die Entwicklung der Industrie, für den Arbeitsmarkt und für das Wirtschaftswachstum. Es muss jedoch festgestellt werden, dass die KMU - im Gegensatz zu grossen Konzernen oder multinationalen Unternehmen - häufig nicht über ausreichende Kapazitäten an Personal oder an Finanzen verfügen, die für die technologische Innovation eingesetzt werden könnten.</p><p>Deshalb ist es dringend erforderlich, dass die öffentlichen Hand die KMU unterstützt, und dies nicht nur finanziell, sondern auch durch Beratung und Bereitstellung von Know-how.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Meinung des Motionärs, wonach die technologische Innovation für die Entwicklung der Industrie, den Arbeitsmarkt und das Wirtschaftswachstum von zentraler Bedeutung ist. Entsprechend haben Bundesrat und Parlament die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) als prioritär erklärt und für den BFI-Kredit 2008-2011 eine jährliche Wachstumsrate von 6 Prozent gesprochen. Alleine für die Innovationsförderung stehen in diesem Zeitraum 532 Millionen Franken zur Verfügung, was einem überdurchschnittlichen jährlichen Wachstum von 7,3 Prozent entspricht. Mit diesen Mitteln unterstützt die Förderagentur für Innovation (KTI) Projekte in der angewandten Forschung und Entwicklung, die gemeinsam von Unternehmen und Hochschulen realisiert werden. Bund und Unternehmen beteiligen sich hälftig an diesen Projekten; der Bundesbeitrag wird dabei ausschliesslich an Hochschulen und nicht gewinnorientierte Forschungsstätten für dort entstehenden Kosten, insbesondere Salärkosten, ausgerichtet.</p><p>Neben der genannten Projektförderung unterstützt die KTI auch die Förderung des Unternehmertums (z. B. Coaching-Dienstleistungen für Start-up-Unternehmen) sowie den Wissens- und Technologietransfer über regionale Konsortien und ermöglicht dadurch den KMU ohne ausreichende eigene Forschungs- und Entwicklungskapazitäten den Zugang zu den Ressourcen der Hochschulen. Des Weiteren finanziert die KTI Machbarkeitsstudien. Im Rahmen dieser Studien arbeiten Unternehmer und Hochschulen zusammen und prüfen gemeinsam, ob und wie die Probleme, mit denen sich Unternehmen im Bereich der Innovation konfrontiert sehen, gelöst werden können. Auf diese Art und Weise können die KMU vom gesamten Know-how der Hochschulen profitieren.</p><p>Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist die Förderung des Innovationspotenzials vordringlich. Entsprechend hat sich der Bundesrat am 11. Februar 2009 im Rahmen des zweiten Stabilisierungspaketes für eine zusätzliche Förderung von Zukunftstechnologien (z. B. im Bereich "Clean Technology") ausgesprochen. Er beantragt dem Parlament eine Erhöhung des KTI-Kredits um 21,5 Millionen Franken. Zusätzlich sollen die Unternehmen zeitlich befristet von einer flexibleren Handhabung der Förderkriterien profitieren (projektbezogene Mitfinanzierung von Infrastrukturen und Verbrauchsmaterialien bei Hochschulpartnern mit Kompensation durch Personalressourceneinsatz der Unternehmen; Reduktion des Cash-Beitrags der Unternehmen von rund 10 Prozent und Kompensation durch Personalressourcen der Unternehmen). Als weitere Massnahmen sollen KMU in den Genuss eines Innovationsschecks (7500 bis 10 000 Franken pro Check) kommen, der ihnen den Einstieg in wissenschaftsbasierte Innovationen erleichtert.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass er über die notwendigen Instrumente und Massnahmen verfügt, um die Bedürfnisse der KMU im Bereich Innovation zu decken, und erachtet die Schaffung eines neuen Fonds als nicht notwendig. </p><p>Aus diesen Gründen beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion. Er behält sich vor, im Falle einer Annahme der Motion im Erstrat der Kommission des Zweitrates einen Antrag auf Abänderung der Motion in einen Prüfungsauftrag zu stellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Fonds zur Förderung von technologischer Innovation zu schaffen, der in erster Linie kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) zugutekommen soll und durch Beiträge der öffentlichen Hand wie auch der betroffenen Unternehmen nach einem Bonus-Malus-System finanziert wird.</p>
    • Fonds zur Förderung von technologischer Innovation

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