Sicherheitsaufgaben von nationalem Interesse. Leistungsvereinbarungen mit den Kantonen

ShortId
08.4012
Id
20084012
Updated
28.07.2023 11:56
Language
de
Title
Sicherheitsaufgaben von nationalem Interesse. Leistungsvereinbarungen mit den Kantonen
AdditionalIndexing
09;Leistungsauftrag;Kanton;Beziehung Bund-Kanton;Subvention;öffentliche Ordnung;Polizei
1
  • L03K040303, öffentliche Ordnung
  • L06K080701020108, Kanton
  • L05K1102030202, Subvention
  • L05K0806010105, Leistungsauftrag
  • L04K04030304, Polizei
  • L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die drei Bundesbeschlüsse über den Einsatz der Armee zur Wahrnehmung nationaler Sicherheitsaufgaben vom 19. Dezember 2007 sind befristet. Diese Frist muss genutzt werden, um die verfassungsmässige Kompetenzverteilung wiederherzustellen, welche die Gewährleistung der inneren Sicherheit klar den elf Kantonen zuweist. </p><p>Die kantonalen Polizeikorps sind seit Jahren personell nicht mehr in der Lage, Sicherheitsaufgaben im nationalen Interesse wie den Schutz der Botschaften, die Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr oder jene anlässlich internationaler Konferenzen und anderer Grossveranstaltungen ohne Hilfe der Armee wahrzunehmen. Zwar sind in den letzten Jahren die Rahmenbedingungen verbessert worden, damit diese Aufgaben zivil und professionell erfüllt werden können. Noch immer gehen die subsidiären Armee-Einsätze zur Unterstützung ziviler Behörden aber weit über den verfassungsmässigen Rahmen hinaus (Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit und Bewältigung anderer ausserordentlicher Lagen, Art. 58 Abs. 2 BV). </p><p>Der Nationalrat hat deshalb am 1. Oktober 2008 der Motion 05.3833, "Entlastung der Milizarmee von subsidiären Dauereinsätzen", zugestimmt. Nach diesem Grundsatzentscheid bleibt allerdings ungeklärt, wer für die Kosten von Sicherheitsaufgaben im nationalen Interesse aufzukommen hat. </p><p>Die bisher vom Bund mit den Kantonen abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen und Abgeltungsformen haben sich nicht durchwegs bewährt und müssen verfeinert werden. So haben sich die Kantone zwar gegenüber dem Bund verpflichtet, pro Jahr 920 Einsatzmonate an ausgebildeten Polizisten zugunsten der Sicherheit im Luftverkehr zur Verfügung zu stellen, sind aber offenbar bloss willens bzw. in der Lage, 520 Einsatzmonate zu liefern. Die künftigen Leistungsvereinbarungen sind deshalb so auszugestalten, dass die Kantone den Bestand ihrer Polizeikorps dauerhaft erhöhen und die üblichen Schwankungen mit ausreichenden Reserven auffangen können.</p>
  • <p>Zunächst hält der Bundesrat fest, dass er die verfassungsmässige Kompetenzverteilung zur Gewährleistung der inneren Sicherheit weder durch die dauerhaften noch durch die zeitlich beschränkten subsidiären Einsätze der Armee als gefährdet betrachtet. Subsidiäre Einsätze der Armee zugunsten von Kantonen erfolgen stets auf Begehren der verantwortlichen zivilen Behörden. Im Übrigen wurden die Konzepte zu den von der Motionärin erwähnten Einsätzen (Schutz ausländischer Vertretungen, Sicherheit im Luftverkehr), denen die Bundesbeschlüsse vom 19. Dezember 2007 zugrunde liegen, im Rahmen der Plattform der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren KKJPD-VBS-EJPD und somit in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen erarbeitet. Dies ist nach Meinung des Bundesrates ein klares Zeichen, dass die Kompetenzverteilung zur Gewährleistung der inneren Sicherheit auch für die Kantone unbestritten ist.</p><p>Der Bund unterstützt heute die Kantone bei der dauerhaften Wahrnehmung nationaler Sicherheitsaufgaben mit personellen Mitteln. Dies tut er nach neuem Konzept durch Angehörige der Militärischen Sicherheit beim Schutz ausländischer Vertretungen und bei der Sicherheit im Luftverkehr. Er tut dies aber auch mit finanziellen Mitteln. So übernimmt er im Falle des Schutzes ausländischer Vertretungen auch die Kosten von Ausbildungs-, Material- und Lohnkosten für zivile Botschaftsschützer in Bern und Genf. Überdies werden den Polizeikorps die Lohn- und Lohnnebenkosten der von ihnen zur Verfügung gestellten Polizeikräfte für die Sicherheitsbegleitung im Luftverkehr vergütet.</p><p>Diese Unterstützung basiert bei der Sicherheit im Luftverkehr schon heute auf einer entsprechenden Leistungsvereinbarung, die es den Polizeikorps erlauben würde, eine Aufstockung vorzunehmen. Im Falle des Schutzes ausländischer Vertretungen sind neue Vereinbarungen im Hinblick auf die Umsetzung des neuen Konzeptes per 1. Januar 2010 in Bearbeitung, das eine Erhöhung des Polizeibestandes in Genf und Bern um insgesamt 86 Personen vorsieht. Mit dem Einsatz von Militärpolizeikräften wird im Übrigen die Milizarmee von subsidiären dauerhaften Einsätzen wesentlich entlastet, womit nach Meinung des Bundesrates auch der vom Nationalrat genehmigten, erwähnten Motion 05.3833 nachgekommen wird. Weiter werden die Kantone Bern, Genf und Zürich sowie die Stadt Zürich für ihre regelmässig wiederkehrenden und dauernden Schutzmassnahmen zugunsten des Bundes pauschal bzw. nach Aufwand abgegolten.</p><p>Nach Ansicht des Bundesrates leistet der Bund somit einen gewichtigen personellen und finanziellen Anteil an die Unterstützung der Kantone bei der Erfüllung nationaler Sicherheitsaufgaben. Im Übrigen hat der Vorstand der KKJPD der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) den Auftrag erteilt, im Zusammenhang mit der Rollenteilung Polizei-Armee die Frage der polizeilichen Reserve zu prüfen, damit die Anzahl der im Einsatz stehenden Angehörigen der Armee weiter reduziert werden kann. </p><p>Eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen zur Gewährleistung der inneren Sicherheit beurteilt der Bundesrat als zweckmässig, weil die Armee mit solchen Einsätzen Erfahrungen sammeln und diese wieder in die Ausbildung der Armeeangehörigen einfliessen lassen kann. Mit der Zusammenarbeit zwischen zivilen und militärischen Sicherheitskräften kann auch sichergestellt werden, dass im Falle einer Eskalation der Lage die Armee die zivilen Behörden sehr viel rascher wirkungsvoll unterstützen oder entlasten kann, als wenn sie nicht in die Gewährleistung der Sicherheit eingebunden ist.</p><p>Zusammenfassend ist der Bundesrat der Meinung, dass dem Anliegen der Motionärin, die Kantone bei der Wahrnehmung nationaler Sicherheitsaufgaben auf der Grundlage von Leistungsvereinbarungen zu unterstützen, schon heute ausreichend Rechnung getragen wird.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit den Kantonen Leistungsvereinbarungen abzuschliessen, damit diese für die Wahrnehmung nationaler Sicherheitsaufgaben mit Bundesmitteln unterstützt werden und den Bestand ihrer Polizeikorps dauerhaft aufstocken können.</p>
  • Sicherheitsaufgaben von nationalem Interesse. Leistungsvereinbarungen mit den Kantonen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die drei Bundesbeschlüsse über den Einsatz der Armee zur Wahrnehmung nationaler Sicherheitsaufgaben vom 19. Dezember 2007 sind befristet. Diese Frist muss genutzt werden, um die verfassungsmässige Kompetenzverteilung wiederherzustellen, welche die Gewährleistung der inneren Sicherheit klar den elf Kantonen zuweist. </p><p>Die kantonalen Polizeikorps sind seit Jahren personell nicht mehr in der Lage, Sicherheitsaufgaben im nationalen Interesse wie den Schutz der Botschaften, die Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr oder jene anlässlich internationaler Konferenzen und anderer Grossveranstaltungen ohne Hilfe der Armee wahrzunehmen. Zwar sind in den letzten Jahren die Rahmenbedingungen verbessert worden, damit diese Aufgaben zivil und professionell erfüllt werden können. Noch immer gehen die subsidiären Armee-Einsätze zur Unterstützung ziviler Behörden aber weit über den verfassungsmässigen Rahmen hinaus (Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit und Bewältigung anderer ausserordentlicher Lagen, Art. 58 Abs. 2 BV). </p><p>Der Nationalrat hat deshalb am 1. Oktober 2008 der Motion 05.3833, "Entlastung der Milizarmee von subsidiären Dauereinsätzen", zugestimmt. Nach diesem Grundsatzentscheid bleibt allerdings ungeklärt, wer für die Kosten von Sicherheitsaufgaben im nationalen Interesse aufzukommen hat. </p><p>Die bisher vom Bund mit den Kantonen abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen und Abgeltungsformen haben sich nicht durchwegs bewährt und müssen verfeinert werden. So haben sich die Kantone zwar gegenüber dem Bund verpflichtet, pro Jahr 920 Einsatzmonate an ausgebildeten Polizisten zugunsten der Sicherheit im Luftverkehr zur Verfügung zu stellen, sind aber offenbar bloss willens bzw. in der Lage, 520 Einsatzmonate zu liefern. Die künftigen Leistungsvereinbarungen sind deshalb so auszugestalten, dass die Kantone den Bestand ihrer Polizeikorps dauerhaft erhöhen und die üblichen Schwankungen mit ausreichenden Reserven auffangen können.</p>
    • <p>Zunächst hält der Bundesrat fest, dass er die verfassungsmässige Kompetenzverteilung zur Gewährleistung der inneren Sicherheit weder durch die dauerhaften noch durch die zeitlich beschränkten subsidiären Einsätze der Armee als gefährdet betrachtet. Subsidiäre Einsätze der Armee zugunsten von Kantonen erfolgen stets auf Begehren der verantwortlichen zivilen Behörden. Im Übrigen wurden die Konzepte zu den von der Motionärin erwähnten Einsätzen (Schutz ausländischer Vertretungen, Sicherheit im Luftverkehr), denen die Bundesbeschlüsse vom 19. Dezember 2007 zugrunde liegen, im Rahmen der Plattform der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren KKJPD-VBS-EJPD und somit in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen erarbeitet. Dies ist nach Meinung des Bundesrates ein klares Zeichen, dass die Kompetenzverteilung zur Gewährleistung der inneren Sicherheit auch für die Kantone unbestritten ist.</p><p>Der Bund unterstützt heute die Kantone bei der dauerhaften Wahrnehmung nationaler Sicherheitsaufgaben mit personellen Mitteln. Dies tut er nach neuem Konzept durch Angehörige der Militärischen Sicherheit beim Schutz ausländischer Vertretungen und bei der Sicherheit im Luftverkehr. Er tut dies aber auch mit finanziellen Mitteln. So übernimmt er im Falle des Schutzes ausländischer Vertretungen auch die Kosten von Ausbildungs-, Material- und Lohnkosten für zivile Botschaftsschützer in Bern und Genf. Überdies werden den Polizeikorps die Lohn- und Lohnnebenkosten der von ihnen zur Verfügung gestellten Polizeikräfte für die Sicherheitsbegleitung im Luftverkehr vergütet.</p><p>Diese Unterstützung basiert bei der Sicherheit im Luftverkehr schon heute auf einer entsprechenden Leistungsvereinbarung, die es den Polizeikorps erlauben würde, eine Aufstockung vorzunehmen. Im Falle des Schutzes ausländischer Vertretungen sind neue Vereinbarungen im Hinblick auf die Umsetzung des neuen Konzeptes per 1. Januar 2010 in Bearbeitung, das eine Erhöhung des Polizeibestandes in Genf und Bern um insgesamt 86 Personen vorsieht. Mit dem Einsatz von Militärpolizeikräften wird im Übrigen die Milizarmee von subsidiären dauerhaften Einsätzen wesentlich entlastet, womit nach Meinung des Bundesrates auch der vom Nationalrat genehmigten, erwähnten Motion 05.3833 nachgekommen wird. Weiter werden die Kantone Bern, Genf und Zürich sowie die Stadt Zürich für ihre regelmässig wiederkehrenden und dauernden Schutzmassnahmen zugunsten des Bundes pauschal bzw. nach Aufwand abgegolten.</p><p>Nach Ansicht des Bundesrates leistet der Bund somit einen gewichtigen personellen und finanziellen Anteil an die Unterstützung der Kantone bei der Erfüllung nationaler Sicherheitsaufgaben. Im Übrigen hat der Vorstand der KKJPD der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) den Auftrag erteilt, im Zusammenhang mit der Rollenteilung Polizei-Armee die Frage der polizeilichen Reserve zu prüfen, damit die Anzahl der im Einsatz stehenden Angehörigen der Armee weiter reduziert werden kann. </p><p>Eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen zur Gewährleistung der inneren Sicherheit beurteilt der Bundesrat als zweckmässig, weil die Armee mit solchen Einsätzen Erfahrungen sammeln und diese wieder in die Ausbildung der Armeeangehörigen einfliessen lassen kann. Mit der Zusammenarbeit zwischen zivilen und militärischen Sicherheitskräften kann auch sichergestellt werden, dass im Falle einer Eskalation der Lage die Armee die zivilen Behörden sehr viel rascher wirkungsvoll unterstützen oder entlasten kann, als wenn sie nicht in die Gewährleistung der Sicherheit eingebunden ist.</p><p>Zusammenfassend ist der Bundesrat der Meinung, dass dem Anliegen der Motionärin, die Kantone bei der Wahrnehmung nationaler Sicherheitsaufgaben auf der Grundlage von Leistungsvereinbarungen zu unterstützen, schon heute ausreichend Rechnung getragen wird.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit den Kantonen Leistungsvereinbarungen abzuschliessen, damit diese für die Wahrnehmung nationaler Sicherheitsaufgaben mit Bundesmitteln unterstützt werden und den Bestand ihrer Polizeikorps dauerhaft aufstocken können.</p>
    • Sicherheitsaufgaben von nationalem Interesse. Leistungsvereinbarungen mit den Kantonen

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