UBS-Massnahmenpaket. Verfahren gegen verantwortliche Organpersonen

ShortId
08.4014
Id
20084014
Updated
28.07.2023 11:34
Language
de
Title
UBS-Massnahmenpaket. Verfahren gegen verantwortliche Organpersonen
AdditionalIndexing
24;strafrechtliche Verantwortlichkeit;Bankenaufsicht;Aktienrecht;Klage vor Gericht;Grossbank;Verwaltungsrat;Führungskraft
1
  • L05K1104010104, Grossbank
  • L03K050401, Klage vor Gericht
  • L04K05010208, strafrechtliche Verantwortlichkeit
  • L05K0703040105, Verwaltungsrat
  • L05K0702020204, Führungskraft
  • L04K11040206, Bankenaufsicht
  • L07K07030301010101, Aktienrecht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit einem Massnahmenpaket von historisch einmaligem Ausmass stützen der Bund und die Schweizerische Nationalbank die UBS AG mit über 60 Milliarden Franken an Kapitalspritzen aus öffentlichen Geldern. </p><p>Tausende Bankangestellte der UBS AG haben in der Schweiz in den letzten Jahren einwandfreie Arbeit geleistet. Das gigantische Fiasko hingegen wurde verursacht durch spekulative Fehlentscheide in den Chefetagen, insbesondere durch grobfahrlässige Anlagen im angloamerikanischen Markt. </p><p>Der Untersuchungsbericht der Eidgenössischen Bankenkommission vom 30. September 2008 stellt "schwerwiegendes Versäumnis" der Bankorgane im Zeitraum vor August 2007 fest. Die Gesamtheit der Strategie und der Geschäfts- und Kontrollprozesse war mangelhaft. Und: "die Bank bleibt aus Sicht der Aufsicht für die Mängel in der Risikoerfassung verantwortlich". </p><p>Für solche Fälle stellt das Aktienrecht Rechtsmittel zur Verfügung, insbesondere:</p><p>- die Rückerstattungsklage nach Artikel 678 OR für ungerechtfertigte oder bösgläubige Bezüge von Dividenden, Tantiemen oder anderen Leistungen,</p><p>- die Verantwortlichkeitsklagen nach Artikel 754 OR gegen die Organpersonen (Verwaltungsrat und Geschäftsführung) und nach Artikel 755 OR gegen die Kontrollorgane für den von ihnen fahrlässig oder absichtlich durch Pflichtverletzung verursachten Schaden. </p><p>Strafrechtliche Verfahren sind insbesondere dort zu prüfen und einzuleiten, wo es sich um Antragsdelikte handelt, oder für den Fall, dass die staatlichen Justizorgane im Bereich der möglichen Offizialdelikte untätig bleiben. </p><p>Daher muss der Bundesrat dafür sorgen, dass - wo angezeigt - Strafanzeigen sowie aktienrechtliche Rückerstattungs- bzw. Verantwortlichkeitsklagen gegen die früheren Organpersonen der UBS AG (Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und Kontrollorgane) eingereicht werden. Diese Massnahmen sind zur Vermeidung rechtsfreier Räume, zur Vertrauensbildung sowie für den internationalen Ruf der Schweiz nötig.</p>
  • <p>Der Bundesrat sieht derzeit keinen Bedarf für weitere Massnahmen, da bereits zahlreiche Bestrebungen im Gange sind:</p><p>So haben Organmitglieder der UBS AG bereits die freiwillige Rückerstattung namhafter Summen angekündigt. Weiter prüft die UBS AG, ob für die Rückforderung von in der Vergangenheit an oberste Mandatsträger gezahlte Entschädigungen ausreichende rechtliche Grundlagen bestehen. Sie lässt dazu ein Gutachten erstellen. Der Bundesrat unterstützt diese Bestrebungen der UBS AG, mögliche Rückerstattungs- oder Verantwortlichkeitsansprüche der UBS AG fundiert abzuklären und diese gegebenfalls vor Gericht durchzusetzen.</p><p>Weiter ist darauf hinzuweisen, dass die zuständigen Staatsanwaltschaften vom EBK-Bericht "Subprime-Krise: Untersuchung der EBK zu den Ursachen der Wertberichtigungen der UBS AG" Kenntnis genommen haben. Es ist nun an ihnen zu prüfen, ob ein Verdacht auf ein strafbares Verhalten - im Vordergrund stehen hier vor allem Offizialdelikte - besteht. Weitere Schritte wie Strafanzeigen des Bundes drängen sich daher nicht auf.</p><p>In Bezug auf den EBK-Bericht ist schliesslich festzuhalten, dass die EBK lediglich ein aufsichtsrechtliches Verfahren geführt hat. Infolgedessen hat sie das Verhalten der UBS AG nur unter dem Blickwickel des Aufsichtsrechts überprüft. Verletzungen von Aufsichtsrecht müssen nicht zwangsläufig zu einem Strafverfahren führen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass die erforderlichen aktien- und strafrechtlichen Verfahren gegen die verantwortlichen Organpersonen der UBS AG (Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und Kontrollorgane) geprüft und eingeleitet werden.</p>
  • UBS-Massnahmenpaket. Verfahren gegen verantwortliche Organpersonen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit einem Massnahmenpaket von historisch einmaligem Ausmass stützen der Bund und die Schweizerische Nationalbank die UBS AG mit über 60 Milliarden Franken an Kapitalspritzen aus öffentlichen Geldern. </p><p>Tausende Bankangestellte der UBS AG haben in der Schweiz in den letzten Jahren einwandfreie Arbeit geleistet. Das gigantische Fiasko hingegen wurde verursacht durch spekulative Fehlentscheide in den Chefetagen, insbesondere durch grobfahrlässige Anlagen im angloamerikanischen Markt. </p><p>Der Untersuchungsbericht der Eidgenössischen Bankenkommission vom 30. September 2008 stellt "schwerwiegendes Versäumnis" der Bankorgane im Zeitraum vor August 2007 fest. Die Gesamtheit der Strategie und der Geschäfts- und Kontrollprozesse war mangelhaft. Und: "die Bank bleibt aus Sicht der Aufsicht für die Mängel in der Risikoerfassung verantwortlich". </p><p>Für solche Fälle stellt das Aktienrecht Rechtsmittel zur Verfügung, insbesondere:</p><p>- die Rückerstattungsklage nach Artikel 678 OR für ungerechtfertigte oder bösgläubige Bezüge von Dividenden, Tantiemen oder anderen Leistungen,</p><p>- die Verantwortlichkeitsklagen nach Artikel 754 OR gegen die Organpersonen (Verwaltungsrat und Geschäftsführung) und nach Artikel 755 OR gegen die Kontrollorgane für den von ihnen fahrlässig oder absichtlich durch Pflichtverletzung verursachten Schaden. </p><p>Strafrechtliche Verfahren sind insbesondere dort zu prüfen und einzuleiten, wo es sich um Antragsdelikte handelt, oder für den Fall, dass die staatlichen Justizorgane im Bereich der möglichen Offizialdelikte untätig bleiben. </p><p>Daher muss der Bundesrat dafür sorgen, dass - wo angezeigt - Strafanzeigen sowie aktienrechtliche Rückerstattungs- bzw. Verantwortlichkeitsklagen gegen die früheren Organpersonen der UBS AG (Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und Kontrollorgane) eingereicht werden. Diese Massnahmen sind zur Vermeidung rechtsfreier Räume, zur Vertrauensbildung sowie für den internationalen Ruf der Schweiz nötig.</p>
    • <p>Der Bundesrat sieht derzeit keinen Bedarf für weitere Massnahmen, da bereits zahlreiche Bestrebungen im Gange sind:</p><p>So haben Organmitglieder der UBS AG bereits die freiwillige Rückerstattung namhafter Summen angekündigt. Weiter prüft die UBS AG, ob für die Rückforderung von in der Vergangenheit an oberste Mandatsträger gezahlte Entschädigungen ausreichende rechtliche Grundlagen bestehen. Sie lässt dazu ein Gutachten erstellen. Der Bundesrat unterstützt diese Bestrebungen der UBS AG, mögliche Rückerstattungs- oder Verantwortlichkeitsansprüche der UBS AG fundiert abzuklären und diese gegebenfalls vor Gericht durchzusetzen.</p><p>Weiter ist darauf hinzuweisen, dass die zuständigen Staatsanwaltschaften vom EBK-Bericht "Subprime-Krise: Untersuchung der EBK zu den Ursachen der Wertberichtigungen der UBS AG" Kenntnis genommen haben. Es ist nun an ihnen zu prüfen, ob ein Verdacht auf ein strafbares Verhalten - im Vordergrund stehen hier vor allem Offizialdelikte - besteht. Weitere Schritte wie Strafanzeigen des Bundes drängen sich daher nicht auf.</p><p>In Bezug auf den EBK-Bericht ist schliesslich festzuhalten, dass die EBK lediglich ein aufsichtsrechtliches Verfahren geführt hat. Infolgedessen hat sie das Verhalten der UBS AG nur unter dem Blickwickel des Aufsichtsrechts überprüft. Verletzungen von Aufsichtsrecht müssen nicht zwangsläufig zu einem Strafverfahren führen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass die erforderlichen aktien- und strafrechtlichen Verfahren gegen die verantwortlichen Organpersonen der UBS AG (Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und Kontrollorgane) geprüft und eingeleitet werden.</p>
    • UBS-Massnahmenpaket. Verfahren gegen verantwortliche Organpersonen

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