Finanzielle Unterstützung für Tempo-30- und Begegnungszonen

ShortId
08.4015
Id
20084015
Updated
27.07.2023 19:08
Language
de
Title
Finanzielle Unterstützung für Tempo-30- und Begegnungszonen
AdditionalIndexing
48;Verkehrsberuhigung;Radfahrer/in;Subvention;Tempo 30;Fussgänger/in;Sicherheit im Strassenverkehr;Lebensqualität;Gemeindestrasse
1
  • L05K1802040201, Tempo 30
  • L04K18020207, Verkehrsberuhigung
  • L05K1102030202, Subvention
  • L05K0109040202, Lebensqualität
  • L05K1803010202, Gemeindestrasse
  • L06K180102010102, Fussgänger/in
  • L06K180102010105, Radfahrer/in
  • L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Als die Tempo-30- und Begegnungszonen eingeführt wurden, unterstützte der Bund die Projekte mit einer Subvention. Heute sind Gemeinden und Kantone alleine für die Umsetzung und Finanzierung zuständig. Lediglich die Verordnung liegt noch in der Hand des Bundes.</p><p>Zahlreiche Gemeinden haben Tempo-30- und Begegnungszonen projektiert, können diese jedoch mangels Finanzen nicht oder nur ungenügend umsetzen. Tempo-30-Zonen mit ungenügenden baulichen Massnahmen tragen wenig zur Sicherheit bei.</p><p>Mit dem Via-sicura-Programm will der Bund die Verkehrssicherheit erhöhen. Bauliche Massnahmen auf der Strasse sind ein wichtiger Teil der vorgeschlagenen Massnahmen. Sie wirken effizient und ohne zusätzliche Gesetzesänderungen. Die Schaffung von Begegnungs- und Tempo-30-Zonen in Wohnquartieren ist eine Möglichkeit, den Verkehr zu entschleunigen und die Sicherheit zu erhöhen. Sie verbessern die Lebensqualität und fördern die Gesundheit der Kinder. Diese leiden immer öfters aufgrund mangelnder Bewegung an Übergewicht und motorischen Defiziten.</p>
  • <p>Es trifft zu, dass der Bund verkehrsberuhigte Zonen finanzierte, allerdings aus Gründen der Luftreinhaltung und nicht der Verkehrssicherheit. Im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 wurde die entsprechende Rechtsgrundlage (Art. 50 Abs. 3 des Umweltschutzgesetzes; SR 814.01) per 1. Januar 2004 aufgehoben. Es können daher keine Subventionen mehr für diesen Tatbestand gesprochen werden. Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die direkte Subventionierung von Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen lehnt der Bundesrat aus folgenden Gründen ab:</p><p>Das zurzeit in Vernehmlassung befindliche Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr (Via sicura) bezweckt u. a. eine Verbesserung der Strasseninfrastruktur und beinhaltet Massnahmen zur Sanierung von potenziellen Gefahrenstellen und Unfallschwerpunkten sowie zur Verkehrsberuhigung (vgl. insbesondere die neu vorgeschlagenen Art. 6a und 6c E-SVG). Im Rahmen von Via sicura stehen verschiedene Finanzierungsmodelle zur Diskussion, mit denen den Kantonen und Gemeinden die zur Umsetzung der Massnahmen zusätzlich nötigen Mittel zur Verfügung gestellt werden sollen. Je nach Modell würden den Kantonen so bis zu 255 Millionen Franken pro Jahr für kostenintensive Massnahmen wie Polizeikontrollen und Infrastrukturverbesserungen zufliessen. Die Finanzierungsmodelle im Rahmen von Via sicura orientieren sich an den Grundsätzen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen und sehen Globalbeiträge vor, bei welchen die Entscheidungsautonomie für die Mittelverwendung bei den Kantonen verbleibt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bund unterstützt die Kantone und Gemeinden mit finanziellen Beiträgen bei der Realisierung von Begegnungsstrassen und Tempo-30-Zonen.</p>
  • Finanzielle Unterstützung für Tempo-30- und Begegnungszonen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Als die Tempo-30- und Begegnungszonen eingeführt wurden, unterstützte der Bund die Projekte mit einer Subvention. Heute sind Gemeinden und Kantone alleine für die Umsetzung und Finanzierung zuständig. Lediglich die Verordnung liegt noch in der Hand des Bundes.</p><p>Zahlreiche Gemeinden haben Tempo-30- und Begegnungszonen projektiert, können diese jedoch mangels Finanzen nicht oder nur ungenügend umsetzen. Tempo-30-Zonen mit ungenügenden baulichen Massnahmen tragen wenig zur Sicherheit bei.</p><p>Mit dem Via-sicura-Programm will der Bund die Verkehrssicherheit erhöhen. Bauliche Massnahmen auf der Strasse sind ein wichtiger Teil der vorgeschlagenen Massnahmen. Sie wirken effizient und ohne zusätzliche Gesetzesänderungen. Die Schaffung von Begegnungs- und Tempo-30-Zonen in Wohnquartieren ist eine Möglichkeit, den Verkehr zu entschleunigen und die Sicherheit zu erhöhen. Sie verbessern die Lebensqualität und fördern die Gesundheit der Kinder. Diese leiden immer öfters aufgrund mangelnder Bewegung an Übergewicht und motorischen Defiziten.</p>
    • <p>Es trifft zu, dass der Bund verkehrsberuhigte Zonen finanzierte, allerdings aus Gründen der Luftreinhaltung und nicht der Verkehrssicherheit. Im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 wurde die entsprechende Rechtsgrundlage (Art. 50 Abs. 3 des Umweltschutzgesetzes; SR 814.01) per 1. Januar 2004 aufgehoben. Es können daher keine Subventionen mehr für diesen Tatbestand gesprochen werden. Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die direkte Subventionierung von Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen lehnt der Bundesrat aus folgenden Gründen ab:</p><p>Das zurzeit in Vernehmlassung befindliche Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr (Via sicura) bezweckt u. a. eine Verbesserung der Strasseninfrastruktur und beinhaltet Massnahmen zur Sanierung von potenziellen Gefahrenstellen und Unfallschwerpunkten sowie zur Verkehrsberuhigung (vgl. insbesondere die neu vorgeschlagenen Art. 6a und 6c E-SVG). Im Rahmen von Via sicura stehen verschiedene Finanzierungsmodelle zur Diskussion, mit denen den Kantonen und Gemeinden die zur Umsetzung der Massnahmen zusätzlich nötigen Mittel zur Verfügung gestellt werden sollen. Je nach Modell würden den Kantonen so bis zu 255 Millionen Franken pro Jahr für kostenintensive Massnahmen wie Polizeikontrollen und Infrastrukturverbesserungen zufliessen. Die Finanzierungsmodelle im Rahmen von Via sicura orientieren sich an den Grundsätzen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen und sehen Globalbeiträge vor, bei welchen die Entscheidungsautonomie für die Mittelverwendung bei den Kantonen verbleibt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bund unterstützt die Kantone und Gemeinden mit finanziellen Beiträgen bei der Realisierung von Begegnungsstrassen und Tempo-30-Zonen.</p>
    • Finanzielle Unterstützung für Tempo-30- und Begegnungszonen

Back to List