Erhöhung der Höchstdauer der Kurzarbeitsentschädigung
- ShortId
-
08.4019
- Id
-
20084019
- Updated
-
27.07.2023 19:57
- Language
-
de
- Title
-
Erhöhung der Höchstdauer der Kurzarbeitsentschädigung
- AdditionalIndexing
-
28;Taggeld;Versicherungsleistung;Kurzarbeit;Arbeitslosenversicherung
- 1
-
- L04K01040102, Arbeitslosenversicherung
- L06K111001130401, Taggeld
- L05K0702030405, Kurzarbeit
- L05K1110011304, Versicherungsleistung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Angesichts der Wirtschaftslage, die immer besorgniserregender wird, erscheint es angebracht, dass der Bundesrat von seiner Kompetenz Gebrauch macht, die Höchstdauer der Kurzarbeitsentschädigung generell um sechs Monate zu verlängern.</p><p>In den vergangenen Monaten wurde sehr selten auf Kurzarbeit zurückgegriffen. Nun sollte der Bundesrat aber ein starkes politisches Zeichen setzen, damit die Unternehmen wissen, dass die Höchstdauer der Kurzarbeitsentschädigung im Zeitraum vom 1. Februar bis zum 31. Juli 2009 von 12 auf 18 Monate verlängert wird. Der Bundesrat soll damit zeigen, dass er entschlossen ist, die herrschende Krise zu bekämpfen. Den Unternehmen soll er ein klares Signal senden, dass es für ihre Substanz und für die schweizerische Wirtschaft insgesamt besser ist, auf Kurzarbeit zurückzugreifen, statt einzelne Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu entlassen.</p><p>Besonders von der herrschenden Wirtschaftslage betroffen sind die exportorientierten Industriezweige. Deshalb sind in diesem Bereich leistungsfähige Kapazitäten aufrechtzuerhalten, was auch ein Anliegen der Regionalpolitik ist - zu denken ist etwa an die starke Präsenz der Industrie im Jurabogen. Mit der Wahrung der Kapazitäten in den exportorientierten Sektoren wird zugleich eine Basis für künftige Gewinne in unserem Land gelegt.</p>
- <p>Der Bundesrat hat am 11. Februar 2009 von seiner in Artikel 35 Absatz 2 Avig geregelten Kompetenz Gebrauch gemacht und die Höchstdauer der Kurzarbeitsentschädigung für die Zeit vom 1. April 2009 bis 31. März 2011 um sechs Abrechnungsperioden - von 12 auf 18 Monate - verlängert.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat soll von der Kompetenz Gebrauch machen, die ihm Artikel 35 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Avig) sowie Artikel 57b der Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung einräumen, und die Höchstdauer der Kurzarbeitsentschädigung generell um sechs Abrechnungsperioden (sechs Monate) verlängern.</p><p>(Anmerkung des Übersetzers: Diese Bestimmung trat am 1. April 2004 in Kraft und galt bis zum 30. Juni 2004.)</p>
- Erhöhung der Höchstdauer der Kurzarbeitsentschädigung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Angesichts der Wirtschaftslage, die immer besorgniserregender wird, erscheint es angebracht, dass der Bundesrat von seiner Kompetenz Gebrauch macht, die Höchstdauer der Kurzarbeitsentschädigung generell um sechs Monate zu verlängern.</p><p>In den vergangenen Monaten wurde sehr selten auf Kurzarbeit zurückgegriffen. Nun sollte der Bundesrat aber ein starkes politisches Zeichen setzen, damit die Unternehmen wissen, dass die Höchstdauer der Kurzarbeitsentschädigung im Zeitraum vom 1. Februar bis zum 31. Juli 2009 von 12 auf 18 Monate verlängert wird. Der Bundesrat soll damit zeigen, dass er entschlossen ist, die herrschende Krise zu bekämpfen. Den Unternehmen soll er ein klares Signal senden, dass es für ihre Substanz und für die schweizerische Wirtschaft insgesamt besser ist, auf Kurzarbeit zurückzugreifen, statt einzelne Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu entlassen.</p><p>Besonders von der herrschenden Wirtschaftslage betroffen sind die exportorientierten Industriezweige. Deshalb sind in diesem Bereich leistungsfähige Kapazitäten aufrechtzuerhalten, was auch ein Anliegen der Regionalpolitik ist - zu denken ist etwa an die starke Präsenz der Industrie im Jurabogen. Mit der Wahrung der Kapazitäten in den exportorientierten Sektoren wird zugleich eine Basis für künftige Gewinne in unserem Land gelegt.</p>
- <p>Der Bundesrat hat am 11. Februar 2009 von seiner in Artikel 35 Absatz 2 Avig geregelten Kompetenz Gebrauch gemacht und die Höchstdauer der Kurzarbeitsentschädigung für die Zeit vom 1. April 2009 bis 31. März 2011 um sechs Abrechnungsperioden - von 12 auf 18 Monate - verlängert.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat soll von der Kompetenz Gebrauch machen, die ihm Artikel 35 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Avig) sowie Artikel 57b der Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung einräumen, und die Höchstdauer der Kurzarbeitsentschädigung generell um sechs Abrechnungsperioden (sechs Monate) verlängern.</p><p>(Anmerkung des Übersetzers: Diese Bestimmung trat am 1. April 2004 in Kraft und galt bis zum 30. Juni 2004.)</p>
- Erhöhung der Höchstdauer der Kurzarbeitsentschädigung
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