Schaffung eines Waldrandstreifens

ShortId
08.4020
Id
20084020
Updated
28.07.2023 10:37
Language
de
Title
Schaffung eines Waldrandstreifens
AdditionalIndexing
52;Bodennutzung;Wald;Schutz der Pflanzenwelt;Landwirtschaftszone;biologische Vielfalt;Waldschutz;Schutz der Tierwelt;Landschaftsschutz;Waldfläche
1
  • L04K14010702, Wald
  • L05K1401070108, Waldschutz
  • L04K06010415, Schutz der Pflanzenwelt
  • L04K06030306, biologische Vielfalt
  • L04K06010408, Schutz der Tierwelt
  • L05K1401070107, Waldfläche
  • L04K14010201, Bodennutzung
  • L05K0102040102, Landwirtschaftszone
  • L04K06010409, Landschaftsschutz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die geforderte Waldrandzone stellt Landwirten neue Flächen zur Verfügung, die mit der in den letzten Jahren entwickelten ökologischen Kompetenz geeignet genutzt werden können. Eine solche Nutzung wäre beispielsweise eine extensive Wiesen- oder Weidenbewirtschaftung. Zudem erlaubt die forstwirtschaftliche Pflege eine Biomassennutzung. </p><p>Bei der heutigen reinen forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung der Waldränder besteht das Problem, dass Auflichtungsmassnahmen, vor allem in wüchsigen Tieflagen, rasch wieder zuwachsen. So verlieren die Waldränder nach einem einmaligen Eingriff in der Regel rasch wieder ihren Wert. Eine temporäre Beweidung kann die positiven Effekte von Aufwertungsmassnahmen verlängern. </p><p>Die dadurch entstehenden strukturierten Waldränder bieten in der Folge insbesondere Insekten, Spinnen, Kleinsäugern und seltenen Pflanzen einen wertvollen Lebensraum. Ebenfalls profitieren zahlreiche Vogelarten von einem solchen Waldrandstreifen. Von der roten Liste der gefährdeten Arten sind insbesondere der Gartenrotschwanz, die Dorngrasmücke und in den Alpen und Voralpen die Hasel- und Auerhühner zu nennen. Eine Waldrandzone verbessert darüber hinaus die wichtige Vernetzung verschiedener Habitate.</p>
  • <p>Der Schweizer Wald ist im Verlaufe der Jahrhunderte stark fragmentiert worden, vor allem im Mittelland. Dadurch sind attraktive Landschaften und wertvolle Lebensräume, insbesondere an den langen Säumen, entstanden. Dementsprechend wichtig ist die Vernetzung des Waldes unter sich und mit den Lebensräumen des offenen Landes. Eine besondere Bedeutung kommt dabei den Waldrändern zu. Allein im Mittelland erreichen die Waldränder insgesamt eine Länge von über 40 000 Kilometer, von denen etwa ein Drittel für die Biodiversität schon heute wertvoll ist. In der Aufwertung der Waldränder liegt damit ein grosses ökologisches Potenzial.</p><p>Allerdings bestehen bereits hinreichende wald- und landwirtschaftsrechtliche Regelungen, damit der Bund die Aufwertung und die Pflege von Waldrändern wirksam fördern kann. Auf der Basis von Artikel 38 Absatz 1 Buchstabe c des Waldgesetzes (WaG, SR 921) werden die Aufwertung und die Pflege von Waldrändern im Rahmen der NFA-Programmvereinbarung Waldbiodiversität unterstützt. Die Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen werden dabei über die Fläche von neu aufgewerteten (Ersteingriffen) oder gepflegten Waldrändern (bzw. für den Wald wichtigen Vernetzungselementen, z. B. Hecken mit Waldcharakter) abgeschlossen. Dabei wird insbesondere auch die biologische Qualität sowohl des Waldes als auch der angrenzenden Offenland-Biotope mit einbezogen.</p><p>Ein limitierender Faktor für eine umfangreichere Aufwertung der Waldränder sind in erster Linie die zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen. Aufwendig ist vor allem die Schaffung von stufigen Waldrändern, weil Ersteingriffe Holzereimassnahmen bedingen. Dagegen sind periodische Pflegeeingriffe in der Regel kostengünstig. Aus finanzieller Sicht könnte also eine Beweidung anstelle von Pflegeeingriffen keinen wesentlichen Beitrag für ökologischere Waldränder leisten. Wo nötig und sinnvoll können bereits heute Waldrandbereiche beweidet werden. Erforderlich ist eine Bewilligung durch den Kanton für eine sogenannte nachteilige Nutzung gemäss Artikel 16 WaG. Eine generelle Zulassung würde zu irreparablen Schädigungen am Waldboden und am Waldbestand führen und die Waldfunktionen gefährden.</p><p>Daneben ist für eine optimale Wirkung von Massnahmen zur Aufwertung von Waldrändern im Offenland in erster Linie die Landwirtschaft zuständig: Ein ausreichend gestalteter Krautsaum mit einer ökologisch orientierten Bewirtschaftung sowie eine ausreichende Vernetzung mit anderen Biotopen wie Hecken und Kleinstrukturen sind notwendig. Diese sind als ökologische Ausgleichsflächen anrechenbar. Im Rahmen von sogenannten Vernetzungsprojekten gemäss Öko-Qualitätsverordnung (ÖQV, SR 910.14) unterstützt der Bund bereits auch in diesem Bereich Aufwertungsmassnahmen. Im Rahmen der Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems (WDZ) werden momentan Vorschläge für eine weitere Optimierung erarbeitet.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie eine naturnahe Nutzung des Waldrandes ermöglicht werden kann, welche die Artenvielfalt des Waldrandes berücksichtigt und fördert. Es soll geprüft werden, ob das Waldgesetz dahingehend angepasst werden muss, dass auf der Waldfläche an der Grenze zwischen Landwirtschaftsland und Wald - auf einem Streifen von bis zu 40 Metern - landwirtschaftliche Nutzung zugelassen werden kann unter der Bedingung, dass diese naturnah erfolgt und die Biodiversität des Waldrandes erhöht.</p>
  • Schaffung eines Waldrandstreifens
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die geforderte Waldrandzone stellt Landwirten neue Flächen zur Verfügung, die mit der in den letzten Jahren entwickelten ökologischen Kompetenz geeignet genutzt werden können. Eine solche Nutzung wäre beispielsweise eine extensive Wiesen- oder Weidenbewirtschaftung. Zudem erlaubt die forstwirtschaftliche Pflege eine Biomassennutzung. </p><p>Bei der heutigen reinen forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung der Waldränder besteht das Problem, dass Auflichtungsmassnahmen, vor allem in wüchsigen Tieflagen, rasch wieder zuwachsen. So verlieren die Waldränder nach einem einmaligen Eingriff in der Regel rasch wieder ihren Wert. Eine temporäre Beweidung kann die positiven Effekte von Aufwertungsmassnahmen verlängern. </p><p>Die dadurch entstehenden strukturierten Waldränder bieten in der Folge insbesondere Insekten, Spinnen, Kleinsäugern und seltenen Pflanzen einen wertvollen Lebensraum. Ebenfalls profitieren zahlreiche Vogelarten von einem solchen Waldrandstreifen. Von der roten Liste der gefährdeten Arten sind insbesondere der Gartenrotschwanz, die Dorngrasmücke und in den Alpen und Voralpen die Hasel- und Auerhühner zu nennen. Eine Waldrandzone verbessert darüber hinaus die wichtige Vernetzung verschiedener Habitate.</p>
    • <p>Der Schweizer Wald ist im Verlaufe der Jahrhunderte stark fragmentiert worden, vor allem im Mittelland. Dadurch sind attraktive Landschaften und wertvolle Lebensräume, insbesondere an den langen Säumen, entstanden. Dementsprechend wichtig ist die Vernetzung des Waldes unter sich und mit den Lebensräumen des offenen Landes. Eine besondere Bedeutung kommt dabei den Waldrändern zu. Allein im Mittelland erreichen die Waldränder insgesamt eine Länge von über 40 000 Kilometer, von denen etwa ein Drittel für die Biodiversität schon heute wertvoll ist. In der Aufwertung der Waldränder liegt damit ein grosses ökologisches Potenzial.</p><p>Allerdings bestehen bereits hinreichende wald- und landwirtschaftsrechtliche Regelungen, damit der Bund die Aufwertung und die Pflege von Waldrändern wirksam fördern kann. Auf der Basis von Artikel 38 Absatz 1 Buchstabe c des Waldgesetzes (WaG, SR 921) werden die Aufwertung und die Pflege von Waldrändern im Rahmen der NFA-Programmvereinbarung Waldbiodiversität unterstützt. Die Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen werden dabei über die Fläche von neu aufgewerteten (Ersteingriffen) oder gepflegten Waldrändern (bzw. für den Wald wichtigen Vernetzungselementen, z. B. Hecken mit Waldcharakter) abgeschlossen. Dabei wird insbesondere auch die biologische Qualität sowohl des Waldes als auch der angrenzenden Offenland-Biotope mit einbezogen.</p><p>Ein limitierender Faktor für eine umfangreichere Aufwertung der Waldränder sind in erster Linie die zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen. Aufwendig ist vor allem die Schaffung von stufigen Waldrändern, weil Ersteingriffe Holzereimassnahmen bedingen. Dagegen sind periodische Pflegeeingriffe in der Regel kostengünstig. Aus finanzieller Sicht könnte also eine Beweidung anstelle von Pflegeeingriffen keinen wesentlichen Beitrag für ökologischere Waldränder leisten. Wo nötig und sinnvoll können bereits heute Waldrandbereiche beweidet werden. Erforderlich ist eine Bewilligung durch den Kanton für eine sogenannte nachteilige Nutzung gemäss Artikel 16 WaG. Eine generelle Zulassung würde zu irreparablen Schädigungen am Waldboden und am Waldbestand führen und die Waldfunktionen gefährden.</p><p>Daneben ist für eine optimale Wirkung von Massnahmen zur Aufwertung von Waldrändern im Offenland in erster Linie die Landwirtschaft zuständig: Ein ausreichend gestalteter Krautsaum mit einer ökologisch orientierten Bewirtschaftung sowie eine ausreichende Vernetzung mit anderen Biotopen wie Hecken und Kleinstrukturen sind notwendig. Diese sind als ökologische Ausgleichsflächen anrechenbar. Im Rahmen von sogenannten Vernetzungsprojekten gemäss Öko-Qualitätsverordnung (ÖQV, SR 910.14) unterstützt der Bund bereits auch in diesem Bereich Aufwertungsmassnahmen. Im Rahmen der Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems (WDZ) werden momentan Vorschläge für eine weitere Optimierung erarbeitet.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie eine naturnahe Nutzung des Waldrandes ermöglicht werden kann, welche die Artenvielfalt des Waldrandes berücksichtigt und fördert. Es soll geprüft werden, ob das Waldgesetz dahingehend angepasst werden muss, dass auf der Waldfläche an der Grenze zwischen Landwirtschaftsland und Wald - auf einem Streifen von bis zu 40 Metern - landwirtschaftliche Nutzung zugelassen werden kann unter der Bedingung, dass diese naturnah erfolgt und die Biodiversität des Waldrandes erhöht.</p>
    • Schaffung eines Waldrandstreifens

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