Konjunkturzulage für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen

ShortId
08.4026
Id
20084026
Updated
28.07.2023 11:04
Language
de
Title
Konjunkturzulage für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen
AdditionalIndexing
28;Ergänzungsleistung;niedriges Einkommen;Finanzhilfe;Sozialhilfe
1
  • L04K01040408, Sozialhilfe
  • L06K070405020501, niedriges Einkommen
  • L04K01040106, Ergänzungsleistung
  • L04K11020302, Finanzhilfe
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Massnahmen zur Stützung der Konjunktur braucht es auch beim privaten Konsum. Zielgerichtet sind Massnahmen, die direkt konsumwirksam und zugleich sozial angemessen sind. Die Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen zur AHV und zur IV leben am Rand des Existenzminimums. Leistungen, die ihnen zugutekommen, werden direkt den privaten Konsum erhöhen. In der Schweiz leben 256 632 Bedürftige, die zusätzlich zur AHV- und IV-Rente auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind. Ihnen ist im Rahmen der Massnahmen zur Stützung der Konjunktur ein Konjunkturbonus auszurichten.</p>
  • <p>Aus dem Blickwinkel der Gerechtigkeit sind Geldzuwendungen in Form eines einmaligen Pauschalbetrages nach dem Giesskannenprinzip, bei dem alle den gleichen Geldbetrag erhalten, ohne dass die tatsächliche wirtschaftliche Situation der Leistungsbezüger und -bezügerinnen in irgendeiner Weise in Betracht gezogen wird, nur schwer zu rechtfertigen. Auch das erklärte Ziel, die Konjunktur über die Bezüger und Bezügerinnen von Ergänzungsleistungen (EL) anzukurbeln, ist mit grossen Unsicherheiten behaftet.</p><p>Es wäre in der Tat falsch zu glauben, dass alle EL-Bezüger und -Bezügerinnen in der gleichen Lage sind. Genauso wenig stimmt es, dass das Ergänzungsleistungssystem den Bezügern und Bezügerinnen bestimmte Vermögenswerte verbietet. Das geltende Recht sieht folgende Freibeträge vor: 25 000 Franken für alleinstehende Personen, 40 000 Franken für Paare, 112 500 Franken für Immobilien. Es ist also nicht richtig, davon auszugehen, dass jeder Franken, der den EL-Bezügern und -Bezügerinnen zusätzlich ausbezahlt wird, unmittelbar der Wirtschaft zugutekommen würde. Vielmehr ist denkbar, dass ein Teil der in einem Heim wohnenden EL-Bezüger und -Bezügerinnen schlimmstenfalls nicht einmal etwas von der ihnen überwiesenen Zulage weiss, während andere, wie dies in Zeiten der wirtschaftlichen Krise üblich ist oder weil sie gerade keine Verwendung haben, die Zulage lieber horten und bessere Zeiten abwarten. Daneben gibt es auch noch die in den Grenzregionen wohnhaften Leistungsbezüger und -bezügerinnen, von denen einige das Geld gewohnheitsbedingt im Ausland ausgeben. Letztendlich wäre die Wirkung der vorgesehenen Konjunkturzulage unbedeutend und gemessen an den Kosten - über 500 Millionen Franken für die beiden Jahre 2009 und 2010 - unverhältnismässig.</p><p>Im Übrigen weist der Bundesrat darauf hin, dass er bereits verschiedene Stabilisierungsmassnahmen getroffen hat, ein erstes Paket von Massnahmen am 12. November 2008, ein zweites Paket von Massnahmen am 11. Februar 2009.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, im Rahmen der Massnahmen zur Stützung der Konjunktur den Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen zur AHV und zur IV in den Jahren 2009 und 2010 eine Konjunkturzulage von 1000 Franken auszurichten. Dem Parlament ist eine entsprechende Vorlage zu unterbreiten. In der Schweiz leben 256 632 (2007) Menschen, die eine Ergänzungsleistung zur AHV- oder IV-Rente beziehen. Für die beiden Jahre würde eine solche Zulage einen zusätzlichen privaten Konsum in der Höhe von rund 500 Millionen Franken oder 250 Millionen Franken pro Jahr generieren.</p>
  • Konjunkturzulage für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Massnahmen zur Stützung der Konjunktur braucht es auch beim privaten Konsum. Zielgerichtet sind Massnahmen, die direkt konsumwirksam und zugleich sozial angemessen sind. Die Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen zur AHV und zur IV leben am Rand des Existenzminimums. Leistungen, die ihnen zugutekommen, werden direkt den privaten Konsum erhöhen. In der Schweiz leben 256 632 Bedürftige, die zusätzlich zur AHV- und IV-Rente auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind. Ihnen ist im Rahmen der Massnahmen zur Stützung der Konjunktur ein Konjunkturbonus auszurichten.</p>
    • <p>Aus dem Blickwinkel der Gerechtigkeit sind Geldzuwendungen in Form eines einmaligen Pauschalbetrages nach dem Giesskannenprinzip, bei dem alle den gleichen Geldbetrag erhalten, ohne dass die tatsächliche wirtschaftliche Situation der Leistungsbezüger und -bezügerinnen in irgendeiner Weise in Betracht gezogen wird, nur schwer zu rechtfertigen. Auch das erklärte Ziel, die Konjunktur über die Bezüger und Bezügerinnen von Ergänzungsleistungen (EL) anzukurbeln, ist mit grossen Unsicherheiten behaftet.</p><p>Es wäre in der Tat falsch zu glauben, dass alle EL-Bezüger und -Bezügerinnen in der gleichen Lage sind. Genauso wenig stimmt es, dass das Ergänzungsleistungssystem den Bezügern und Bezügerinnen bestimmte Vermögenswerte verbietet. Das geltende Recht sieht folgende Freibeträge vor: 25 000 Franken für alleinstehende Personen, 40 000 Franken für Paare, 112 500 Franken für Immobilien. Es ist also nicht richtig, davon auszugehen, dass jeder Franken, der den EL-Bezügern und -Bezügerinnen zusätzlich ausbezahlt wird, unmittelbar der Wirtschaft zugutekommen würde. Vielmehr ist denkbar, dass ein Teil der in einem Heim wohnenden EL-Bezüger und -Bezügerinnen schlimmstenfalls nicht einmal etwas von der ihnen überwiesenen Zulage weiss, während andere, wie dies in Zeiten der wirtschaftlichen Krise üblich ist oder weil sie gerade keine Verwendung haben, die Zulage lieber horten und bessere Zeiten abwarten. Daneben gibt es auch noch die in den Grenzregionen wohnhaften Leistungsbezüger und -bezügerinnen, von denen einige das Geld gewohnheitsbedingt im Ausland ausgeben. Letztendlich wäre die Wirkung der vorgesehenen Konjunkturzulage unbedeutend und gemessen an den Kosten - über 500 Millionen Franken für die beiden Jahre 2009 und 2010 - unverhältnismässig.</p><p>Im Übrigen weist der Bundesrat darauf hin, dass er bereits verschiedene Stabilisierungsmassnahmen getroffen hat, ein erstes Paket von Massnahmen am 12. November 2008, ein zweites Paket von Massnahmen am 11. Februar 2009.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, im Rahmen der Massnahmen zur Stützung der Konjunktur den Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen zur AHV und zur IV in den Jahren 2009 und 2010 eine Konjunkturzulage von 1000 Franken auszurichten. Dem Parlament ist eine entsprechende Vorlage zu unterbreiten. In der Schweiz leben 256 632 (2007) Menschen, die eine Ergänzungsleistung zur AHV- oder IV-Rente beziehen. Für die beiden Jahre würde eine solche Zulage einen zusätzlichen privaten Konsum in der Höhe von rund 500 Millionen Franken oder 250 Millionen Franken pro Jahr generieren.</p>
    • Konjunkturzulage für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen

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