Entlastung der Familien mit Kindern von den Krankenkassenprämien

ShortId
08.4027
Id
20084027
Updated
28.07.2023 03:19
Language
de
Title
Entlastung der Familien mit Kindern von den Krankenkassenprämien
AdditionalIndexing
2841;28;Ausgaben der privaten Haushalte;Krankenkassenprämie;Kind;Familie (speziell);Finanzhilfe
1
  • L03K010303, Familie (speziell)
  • L05K0107010205, Kind
  • L05K0104010903, Krankenkassenprämie
  • L05K0701060102, Ausgaben der privaten Haushalte
  • L04K11020302, Finanzhilfe
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Massnahmen zur Stützung der privaten Nachfrage müssen da ansetzen, wo die Konsumquote besonders hoch ist. Das ist bei den Familien mit Kindern und Jugendlichen der Fall. Eine Entlastung der Familien von den Krankenkassenprämien ist zugleich familienpolitisch wichtig und richtig. Wenn alle Kinder bis zum 18. Lebensalter und die jungen Erwachsenen in Ausbildung bis 25 Jahre von den Prämien in den Jahren 2010 und 2011 befreit werden, entspricht dies rund 2 Millionen Kindern und jungen Erwachsenen, die sich noch in Ausbildung befinden, und einer Entlastung der Familien um rund 2 Milliarden Franken pro Jahr; eine Entlastung, die unmittelbar konsumwirksam werden kann. Die befristete Prämienbefreiung durch den Bund soll unmittelbar den Familien zugutekommen und nicht zur finanziellen Entlastung der Kantone führen.</p>
  • <p>Die Frage, ob die Familien von der Pflicht zur Bezahlung der Krankenversicherungsprämien für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung bis zum vollendeten 25. Altersjahr befreit werden sollen, wurde bereits mehrere Male erörtert, so insbesondere im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) betreffend die Prämienverbilligung. Bundesrat und Parlament haben dabei ein System der Verbilligung der Prämien einem System der vollständigen Prämienbefreiung vorgezogen. Deshalb sieht Artikel 65 Absatz 1bis KVG, der am 1. Januar 2006 in Kraft getreten ist, vor, dass die Kantone für die unteren und mittleren Einkommen die Prämien für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung um mindestens 50 Prozent verbilligen. Da diese Änderung von den Kantonen erst seit dem 1. Januar 2007 angewandt wird, erscheint es nicht angezeigt, bereits heute wieder eine neue Regelung einzuführen.</p><p>Wenn Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung entsprechend der Motion gänzlich von der Pflicht zur Bezahlung von Krankenkassenprämien befreit würden, müsste der Ausfall irgendwie kompensiert werden. Dies könnte im Prinzip durch zusätzliche Mittel von Bund und Kantonen erfolgen, würde aber zu einer untragbaren Mehrbelastung der öffentlichen Haushalte führen. Würde stattdessen der Ausfall mit den heute zur Verfügung stehenden Mitteln gedeckt, hätte dies eine entsprechende Reduktion der Mittel für die Prämienverbilligung zugunsten der übrigen Berechtigten zur Folge, was sachlich und sozialpolitisch nicht gerechtfertigt ist.</p><p>Die Motion will alle Familien unabhängig von deren Einkommen und Vermögen von der Pflicht zur Zahlung von Krankenversicherungsprämien für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung befreien. Der Bundesrat lehnt dies ab und ist überzeugt, dass die Fortführung einer Familien- und Sozialpolitik mit gezielten Prämienverbilligungen die beste Lösung ist. Der Bundesrat ist weiter der Ansicht, dass eine generelle Prämienbefreiung für eine beschränkte Zeitdauer und für eine bestimmte Gruppe von Versicherten Giesskannenpolitik wäre und ein falsches Signal setzen würde. Es wäre im Hinblick auf die weitere Entwicklung problematisch, wenn sich Versicherte ausgerechnet in einem Alter, in dem es wichtig ist, persönliche Verantwortung für die eigene Gesundheit zu übernehmen, an eine Art Gratismedizin gewöhnen würden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament im Rahmen der Massnahmen zur Stützung der Konjunktur eine Vorlage zur Entlastung der Familien mit Kindern zu unterbreiten. Dabei sind in den Jahren 2010 und 2011 die Kinder bis zum 18. Altersjahr und die jungen Erwachsenen in Ausbildung bis zum 25. Altersjahr von den Krankenkassenprämien zu befreien. Das stützt das Nachfragevolumen der privaten Haushalte um rund 2 Milliarden Franken pro Jahr. Dabei ist sicherzustellen, dass die Prämienbefreiung vollumfänglich den betroffenen Familien zugutekommt.</p>
  • Entlastung der Familien mit Kindern von den Krankenkassenprämien
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Massnahmen zur Stützung der privaten Nachfrage müssen da ansetzen, wo die Konsumquote besonders hoch ist. Das ist bei den Familien mit Kindern und Jugendlichen der Fall. Eine Entlastung der Familien von den Krankenkassenprämien ist zugleich familienpolitisch wichtig und richtig. Wenn alle Kinder bis zum 18. Lebensalter und die jungen Erwachsenen in Ausbildung bis 25 Jahre von den Prämien in den Jahren 2010 und 2011 befreit werden, entspricht dies rund 2 Millionen Kindern und jungen Erwachsenen, die sich noch in Ausbildung befinden, und einer Entlastung der Familien um rund 2 Milliarden Franken pro Jahr; eine Entlastung, die unmittelbar konsumwirksam werden kann. Die befristete Prämienbefreiung durch den Bund soll unmittelbar den Familien zugutekommen und nicht zur finanziellen Entlastung der Kantone führen.</p>
    • <p>Die Frage, ob die Familien von der Pflicht zur Bezahlung der Krankenversicherungsprämien für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung bis zum vollendeten 25. Altersjahr befreit werden sollen, wurde bereits mehrere Male erörtert, so insbesondere im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) betreffend die Prämienverbilligung. Bundesrat und Parlament haben dabei ein System der Verbilligung der Prämien einem System der vollständigen Prämienbefreiung vorgezogen. Deshalb sieht Artikel 65 Absatz 1bis KVG, der am 1. Januar 2006 in Kraft getreten ist, vor, dass die Kantone für die unteren und mittleren Einkommen die Prämien für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung um mindestens 50 Prozent verbilligen. Da diese Änderung von den Kantonen erst seit dem 1. Januar 2007 angewandt wird, erscheint es nicht angezeigt, bereits heute wieder eine neue Regelung einzuführen.</p><p>Wenn Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung entsprechend der Motion gänzlich von der Pflicht zur Bezahlung von Krankenkassenprämien befreit würden, müsste der Ausfall irgendwie kompensiert werden. Dies könnte im Prinzip durch zusätzliche Mittel von Bund und Kantonen erfolgen, würde aber zu einer untragbaren Mehrbelastung der öffentlichen Haushalte führen. Würde stattdessen der Ausfall mit den heute zur Verfügung stehenden Mitteln gedeckt, hätte dies eine entsprechende Reduktion der Mittel für die Prämienverbilligung zugunsten der übrigen Berechtigten zur Folge, was sachlich und sozialpolitisch nicht gerechtfertigt ist.</p><p>Die Motion will alle Familien unabhängig von deren Einkommen und Vermögen von der Pflicht zur Zahlung von Krankenversicherungsprämien für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung befreien. Der Bundesrat lehnt dies ab und ist überzeugt, dass die Fortführung einer Familien- und Sozialpolitik mit gezielten Prämienverbilligungen die beste Lösung ist. Der Bundesrat ist weiter der Ansicht, dass eine generelle Prämienbefreiung für eine beschränkte Zeitdauer und für eine bestimmte Gruppe von Versicherten Giesskannenpolitik wäre und ein falsches Signal setzen würde. Es wäre im Hinblick auf die weitere Entwicklung problematisch, wenn sich Versicherte ausgerechnet in einem Alter, in dem es wichtig ist, persönliche Verantwortung für die eigene Gesundheit zu übernehmen, an eine Art Gratismedizin gewöhnen würden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament im Rahmen der Massnahmen zur Stützung der Konjunktur eine Vorlage zur Entlastung der Familien mit Kindern zu unterbreiten. Dabei sind in den Jahren 2010 und 2011 die Kinder bis zum 18. Altersjahr und die jungen Erwachsenen in Ausbildung bis zum 25. Altersjahr von den Krankenkassenprämien zu befreien. Das stützt das Nachfragevolumen der privaten Haushalte um rund 2 Milliarden Franken pro Jahr. Dabei ist sicherzustellen, dass die Prämienbefreiung vollumfänglich den betroffenen Familien zugutekommt.</p>
    • Entlastung der Familien mit Kindern von den Krankenkassenprämien

Back to List