Infrastrukturfonds stärken

ShortId
08.4032
Id
20084032
Updated
28.07.2023 13:11
Language
de
Title
Infrastrukturfonds stärken
AdditionalIndexing
48;Verkehrsinfrastruktur;Kanton;Subvention;regionaler Verkehr;Fonds
1
  • L04K11090203, Fonds
  • L04K18020202, Verkehrsinfrastruktur
  • L04K18010107, regionaler Verkehr
  • L05K1102030202, Subvention
  • L06K080701020108, Kanton
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss Infrastrukturfondsgesetz werden die dringlichen Agglomerationsprojekte zu 50 Prozent durch den Bund finanziert. Aufgrund zu knapper Fondsmittel kann der Bund den Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig nachkommen. Damit werden einzelne Projekte verzögert. Bei anderen Projekten springen die Kantone mit Vorfinanzierungen ein. Damit werden kantonale Mittel gebunden, die für andere kantonale Investitionen eingesetzt werden könnten. </p><p>Vor diesem Hintergrund muss der Anteil der Treibstoffzollgelder, der gemäss Artikel 86bbis der Bundesverfassung für Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen verwendet wird, erhöht werden. Damit können konjunkturpolitisch wichtige Impulse ausgelöst werden: Erstens können die baureifen Projekte ohne Zeitverzögerung realisiert werden, und zweitens werden die Investitionsbudgets der Kantone um die entsprechenden Beiträge entlastet, womit sie ihrerseits eigene Projekte realisieren und damit die regionale Wirtschaft stimulieren können.</p>
  • <p>Das Konzept des Infrastrukturfonds sieht vor, dass der Bund den Agglomerationsverkehr während zwanzig Jahren mit jährlich durchschnittlich 300 Millionen Franken (ohne Teuerung und Mehrwertsteuer) unterstützt. Bis zum Jahre 2015 werden die Mittel für den Agglomerationsverkehr vollumfänglich zur Finanzierung der dringlichen Agglomerationsprojekte im Umfang von rund 2,6 Milliarden Franken verwendet. Um dem anfänglich erhöhten Finanzbedarf dieser Projekte Rechnung zu tragen, wurden in den ersten Jahren die Auszahlungen aus dem Infrastrukturfonds deutlich über den durchschnittlichen Wert von 300 Millionen Franken pro Jahr erhöht (2008: 430 Millionen; 2009: 470 Millionen).</p><p>Trotzdem werden in den nächsten Jahren Vorfinanzierungen durch die Kantone nicht zu umgehen sein. Der Bundesrat hat denn auch im Rahmen der Vorbereitung der Botschaft über die 2. Stufe der konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen eine Entlastung der Kantone von Vorfinanzierungen geprüft. Es zeigte sich dabei jedoch, dass die Anforderungen des Stabilisierungsprogramms nicht erfüllt werden.</p><p>Der Bund verfügt insbesondere über keine Garantie, dass die Kantone in naher Zukunft mit den heute für die Vorfinanzierung der dringlichen Projekte gebundenen Mitteln tatsächlich zusätzliche Investitionen tätigen würden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Einlagen in den Infrastrukturfonds so zu erhöhen, dass der Bund den Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Kantonen für die dringlichen Agglomerationsprojekte nachkommen kann.</p>
  • Infrastrukturfonds stärken
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Infrastrukturfondsgesetz werden die dringlichen Agglomerationsprojekte zu 50 Prozent durch den Bund finanziert. Aufgrund zu knapper Fondsmittel kann der Bund den Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig nachkommen. Damit werden einzelne Projekte verzögert. Bei anderen Projekten springen die Kantone mit Vorfinanzierungen ein. Damit werden kantonale Mittel gebunden, die für andere kantonale Investitionen eingesetzt werden könnten. </p><p>Vor diesem Hintergrund muss der Anteil der Treibstoffzollgelder, der gemäss Artikel 86bbis der Bundesverfassung für Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen verwendet wird, erhöht werden. Damit können konjunkturpolitisch wichtige Impulse ausgelöst werden: Erstens können die baureifen Projekte ohne Zeitverzögerung realisiert werden, und zweitens werden die Investitionsbudgets der Kantone um die entsprechenden Beiträge entlastet, womit sie ihrerseits eigene Projekte realisieren und damit die regionale Wirtschaft stimulieren können.</p>
    • <p>Das Konzept des Infrastrukturfonds sieht vor, dass der Bund den Agglomerationsverkehr während zwanzig Jahren mit jährlich durchschnittlich 300 Millionen Franken (ohne Teuerung und Mehrwertsteuer) unterstützt. Bis zum Jahre 2015 werden die Mittel für den Agglomerationsverkehr vollumfänglich zur Finanzierung der dringlichen Agglomerationsprojekte im Umfang von rund 2,6 Milliarden Franken verwendet. Um dem anfänglich erhöhten Finanzbedarf dieser Projekte Rechnung zu tragen, wurden in den ersten Jahren die Auszahlungen aus dem Infrastrukturfonds deutlich über den durchschnittlichen Wert von 300 Millionen Franken pro Jahr erhöht (2008: 430 Millionen; 2009: 470 Millionen).</p><p>Trotzdem werden in den nächsten Jahren Vorfinanzierungen durch die Kantone nicht zu umgehen sein. Der Bundesrat hat denn auch im Rahmen der Vorbereitung der Botschaft über die 2. Stufe der konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen eine Entlastung der Kantone von Vorfinanzierungen geprüft. Es zeigte sich dabei jedoch, dass die Anforderungen des Stabilisierungsprogramms nicht erfüllt werden.</p><p>Der Bund verfügt insbesondere über keine Garantie, dass die Kantone in naher Zukunft mit den heute für die Vorfinanzierung der dringlichen Projekte gebundenen Mitteln tatsächlich zusätzliche Investitionen tätigen würden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Einlagen in den Infrastrukturfonds so zu erhöhen, dass der Bund den Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Kantonen für die dringlichen Agglomerationsprojekte nachkommen kann.</p>
    • Infrastrukturfonds stärken

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