Klärung des Verhaltens der Finanzmarktaufsicht in der Finanzkrise

ShortId
08.4039
Id
20084039
Updated
24.06.2025 23:51
Language
de
Title
Klärung des Verhaltens der Finanzmarktaufsicht in der Finanzkrise
AdditionalIndexing
24;Finanzkrise;Bewilligung;Evaluation;Qualitätssicherung;Eidgenössische Banken- und Börsenkommission;Grossbank;Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
1
  • L04K11010105, Finanzkrise
  • L04K08040513, Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
  • L04K08020302, Evaluation
  • L04K08040504, Eidgenössische Banken- und Börsenkommission
  • L05K1104010104, Grossbank
  • L06K070305020401, Qualitätssicherung
  • L05K0806010102, Bewilligung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Finanzkrise, die Ursache der jetzigen Rezession der Wirtschaft ist, hat Mängel in der Finanzmarktaufsicht aufgezeigt.</p><p>Trotz ausgebauter gesetzlicher Grundlagen, zahlreicher Instrumente, einer eigenständigen professionellen Organisationsstruktur und weitestgehender Kompetenzen hat die Finanzmarktaufsicht (früher EBK) die Fehlentwicklungen nicht frühzeitig als solche erkannt und rechtzeitig ihr Instrumentarium eingesetzt.</p><p>Die Gründe hierfür müssen abgeklärt und danach die notwendigen Lehren für die Zukunft gezogen werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist bereit, über diese Fragen Bericht zu erstatten und allfällige Massnahmen zu prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament Bericht über die Mängel in der Finanzmarktaufsicht zu erstatten und für den Zeitraum 2006-2008 insbesondere folgende Fragen zu klären:</p><p>1. Waren Eigenständigkeit, Professionalität, Unabhängigkeit und Qualität in der Informationsbeschaffung, der Informationsanalyse und der Informationsbeurteilung insbesondere in der Grossbankenaufsicht gewährleistet?</p><p>2. Wann und aufgrund welcher Informationsquellen hat die Finanzmarktaufsicht die gefährlichen Fehlentwicklungen (sinkende Immobilienpreise in den USA, Intransparenz und Klumpenrisiko der Subprime-Papiere, Unzuverlässigkeit der Ratingagenturen, gravierende Fehlanreize in den Salärsystemen) erkannt?</p><p>3. Welche aufsichtsrechtlichen Schritte hat sie, insbesondere in der Grossbankenaufsicht unternommen, um den Fehlentwicklungen zu begegnen?</p><p>4. Wie haben die Beaufsichtigten auf die aufsichtsrechtlichen Massnahmen reagiert?</p><p>Weiter wird der Bundesrat beauftragt, mit Blick auf die Zukunft insbesondere folgende Massnahmen im Rahmen der Finanzmarktaufsicht näher zu prüfen und über das Ergebnis seiner Prüfung dem Parlament Bericht zu erstatten:</p><p>1. Stärkung der professionellen Unabhängigkeit und Qualität der Finanzmarktaufsicht insbesondere in der Grossbankenaufsicht;</p><p>2. Verlängerung der Amtsdauer der obersten Organe der Finanzmarktaufsicht auf acht bis zehn Jahre, ohne Wiederwahl;</p><p>3. Akkreditierungsstandards für Ratingagenturen, welche im Geltungsbereich der Finanzmarktaufsicht als Informationsquellen Verwendung finden dürfen;</p><p>4. Akkreditierungsstandards für Produkte, welche im Geltungsbereich der Finanzmarktaufsicht vertrieben werden dürfen;</p><p>5. Mindestregeln für Salärsysteme für Personen, welche nach Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe c des Bankengesetzes Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit bieten müssen.</p>
  • Klärung des Verhaltens der Finanzmarktaufsicht in der Finanzkrise
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Finanzkrise, die Ursache der jetzigen Rezession der Wirtschaft ist, hat Mängel in der Finanzmarktaufsicht aufgezeigt.</p><p>Trotz ausgebauter gesetzlicher Grundlagen, zahlreicher Instrumente, einer eigenständigen professionellen Organisationsstruktur und weitestgehender Kompetenzen hat die Finanzmarktaufsicht (früher EBK) die Fehlentwicklungen nicht frühzeitig als solche erkannt und rechtzeitig ihr Instrumentarium eingesetzt.</p><p>Die Gründe hierfür müssen abgeklärt und danach die notwendigen Lehren für die Zukunft gezogen werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist bereit, über diese Fragen Bericht zu erstatten und allfällige Massnahmen zu prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament Bericht über die Mängel in der Finanzmarktaufsicht zu erstatten und für den Zeitraum 2006-2008 insbesondere folgende Fragen zu klären:</p><p>1. Waren Eigenständigkeit, Professionalität, Unabhängigkeit und Qualität in der Informationsbeschaffung, der Informationsanalyse und der Informationsbeurteilung insbesondere in der Grossbankenaufsicht gewährleistet?</p><p>2. Wann und aufgrund welcher Informationsquellen hat die Finanzmarktaufsicht die gefährlichen Fehlentwicklungen (sinkende Immobilienpreise in den USA, Intransparenz und Klumpenrisiko der Subprime-Papiere, Unzuverlässigkeit der Ratingagenturen, gravierende Fehlanreize in den Salärsystemen) erkannt?</p><p>3. Welche aufsichtsrechtlichen Schritte hat sie, insbesondere in der Grossbankenaufsicht unternommen, um den Fehlentwicklungen zu begegnen?</p><p>4. Wie haben die Beaufsichtigten auf die aufsichtsrechtlichen Massnahmen reagiert?</p><p>Weiter wird der Bundesrat beauftragt, mit Blick auf die Zukunft insbesondere folgende Massnahmen im Rahmen der Finanzmarktaufsicht näher zu prüfen und über das Ergebnis seiner Prüfung dem Parlament Bericht zu erstatten:</p><p>1. Stärkung der professionellen Unabhängigkeit und Qualität der Finanzmarktaufsicht insbesondere in der Grossbankenaufsicht;</p><p>2. Verlängerung der Amtsdauer der obersten Organe der Finanzmarktaufsicht auf acht bis zehn Jahre, ohne Wiederwahl;</p><p>3. Akkreditierungsstandards für Ratingagenturen, welche im Geltungsbereich der Finanzmarktaufsicht als Informationsquellen Verwendung finden dürfen;</p><p>4. Akkreditierungsstandards für Produkte, welche im Geltungsbereich der Finanzmarktaufsicht vertrieben werden dürfen;</p><p>5. Mindestregeln für Salärsysteme für Personen, welche nach Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe c des Bankengesetzes Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit bieten müssen.</p>
    • Klärung des Verhaltens der Finanzmarktaufsicht in der Finanzkrise

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