Stärkung von Arbeitsplätzen, KMU, Exportwirtschaft und Kaufkraft
- ShortId
-
08.4043
- Id
-
20084043
- Updated
-
24.06.2025 23:32
- Language
-
de
- Title
-
Stärkung von Arbeitsplätzen, KMU, Exportwirtschaft und Kaufkraft
- AdditionalIndexing
-
15;Klein- und mittleres Unternehmen;Wirtschaftsförderung;Steuerpolitik;Konjunkturpolitik;Geldpolitik;Beschäftigungspolitik;Ankurbelung der Wirtschaft;Wirtschaftsstandort Schweiz;Erhaltung von Arbeitsplätzen
- 1
-
- L05K0704010202, Konjunkturpolitik
- L05K0704010112, Wirtschaftsförderung
- L05K0704010201, Ankurbelung der Wirtschaft
- L04K07020303, Beschäftigungspolitik
- L05K0703060302, Klein- und mittleres Unternehmen
- L05K0704030111, Wirtschaftsstandort Schweiz
- L03K110301, Geldpolitik
- L03K110703, Steuerpolitik
- L05K0702030308, Erhaltung von Arbeitsplätzen
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat am 12. November 2008 im Rahmen der Massnahmen zur Stützung der Auftrags- und Beschäftigungslage ein stufenweises Vorgehen beschlossen und eine erste Stufe ausgelöst. Am 11. Februar 2009 folgte die Auslösung der zweiten Stufe von Massnahmen. Zudem nahm der Bundesrat am 5. Dezember 2008 das Postulat der WAK-N 08.3764, "Wirtschaftslage der Schweiz und Stabilisierungsmassnahmen", an und verpflichtete sich damit, bis zur Sommersession einen Bericht über die Wirtschaftslage und das weitere Vorgehen vorzulegen.</p><p>Zu den in der Motion vorgebrachten Punkten nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Arbeitsmarkt</p><p>a. Gemäss der heutigen Regelung kann ein Unternehmen innerhalb von zwei Jahren ab dem ersten Bezugstag insgesamt während zwölf Monaten Kurzarbeitsentschädigung beziehen. Mit dieser Befristung der Bezugsdauer soll sichergestellt werden, dass nur konjunkturelle Einbussen und nicht strukturbedingte Einbrüche auf die Arbeitslosenversicherung abgewälzt werden. In konjunkturell schwierigen Zeiten ist die bestehende Befristung auf zwölf Monate zu kurz. Aus diesem Grund macht der Bundesrat von seiner Kompetenz Gebrauch, die Bezugsdauer bis 31. März 2011 auf achtzehn Monate auszudehnen. Weiter haben die Unternehmen nur noch einen Karenztag einzuhalten. Zudem soll befristet die Weiterbildung während der Kurzarbeitsphase ohne Auflagen erlaubt sein.</p><p>Die Kurzarbeitsentschädigung wird innert eines Monates nach Einreichung der vollständigen Unterlagen des Arbeitgebers gestützt auf ein summarisches Verfahren ausbezahlt. Eine Beschleunigung des Verfahrens ist nicht möglich.</p><p>b. Bei der Ausarbeitung der Massnahmen achtet der Bundesrat darauf, dass diese rasch und gezielt ausgabenwirksam werden. Mit der Annahme des Postulates Hêche 08.3768 hat sich der Bundesrat für eine enge Kooperation mit den Kantonen ausgesprochen.</p><p>c. Die Unternehmen, welche steuerbegünstigte Arbeitsbeschaffungsreserven gebildet haben, wurden in der zweiten Woche 2009 schriftlich kontaktiert.</p><p>d. Die Schweizer Arbeitslosenversicherung (ALV) gehört zu den sogenannten automatischen Stabilisatoren der Konjunktur. Sie kann diese wichtige Funktion jedoch nur erfüllen, wenn sie finanziell im Gleichgewicht ist. Der hohe Schuldenstand der Arbeitslosenversicherung, der auch in den vergangenen Jahren der Hochkonjunktur nicht abgebaut werden konnte, macht eine Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes unabhängig vom Konjunkturzyklus notwendig. Die Revisionsvorlage wurde daher bereits erarbeitet, und der Bundesrat hat die Botschaft zur Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes im September letzten Jahres dem Parlament überwiesen. Die Inkraftsetzung der Revision ist jedoch in der Kompetenz des Bundesrates.</p><p>2. KMU-Kredite</p><p>a. Der Bund hat das gewerbliche Bürgschaftswesen 2007 neu ausgerichtet. Er hat es gestrafft und professionalisiert. Der Bundesrat erwartet bis 2010 mindestens eine Verdoppelung des früheren Bürgschaftsvolumens. Sollte dies gelingen, können 3000 KMU über das neue gewerbliche Bürgschaftswesen unterstützt werden. Die Zahlen der letzten Monate zeigen, dass das Bürgschaftswesen auf gutem Wege ist und erfolgreich eingesetzt wird. Die Bürgschaftsgenossenschaften gewähren bereits heute Betriebs- und Investitionskredite.</p><p>Die Zahl von 3000 KMU zeigt jedoch auch die Grenzen des Bürgschaftswesens, welches sich primär an Gewerbebetriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern richtet und auch für diesen Zweck entsprechend finanziell ausgestattet wurde.</p><p>Bis anhin ist der Anteil der KMU mit Problemen in Bezug auf den Kreditzugang nicht aussergewöhnlich gestiegen. Die Verwaltung wird mit einer dazu eingesetzten Arbeitsgruppe, die auch Vertreter von Unternehmen und Banken enthält, zudem die Kreditkonditionen genauer beobachten. Für den Fall, dass sich die Situation hier verschlechtert, wird für eine eventuelle dritte Stufe von konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen geprüft, ob gezielte Verbesserungen im Bereich des gewerblichen Bürgschaftswesens - etwa die Anhebung der Kreditlimiten - eingeführt werden könnten.</p><p>b. Der Bundesrat hat bereits in der Botschaft zum Massnahmenpaket zur Stärkung des Schweizer Finanzsystems seine Bereitschaft signalisiert, bei Refinanzierungsproblemen für Schweizer Banken auf dem Geld-, Kapital- oder Interbankenmarkt weitere Massnahmen ins Auge zu fassen. Er hat inzwischen die für den Notfall notwendigen Vorarbeiten bereits ausgelöst.</p><p>c. Der Bundesrat steht in engem Kontakt mit den Kantonen, und die Stabilisierungsmassnahmen des Bundes und der Kantone werden miteinander koordiniert.</p><p>3. Wirtschaftsstandort</p><p>a. Der Bundesrat beantragt dem Parlament vorübergehende Anpassungen im Instrumentarium der Schweizerischen Exportrisikoversicherung (Serv), die Exporteure bei Liquiditätsengpässen zu unterstützen helfen. Der Bundesrat will mit einer befristeten Ergänzung der Versicherungsleistung der Serv sicherstellen, dass die schweizerische Exportwirtschaft in einem sich verschärfenden Standortwettbewerb gegenüber der ausländischen Konkurrenz nicht benachteiligt ist. Die befristeten Massnahmen zielen auf die Erleichterung des Zugangs zu Exportfinanzierungen und auf die Reduktion der Finanzierungskosten des Exporteurs ab. Sie umfassen:</p><p>- die Erweiterung der Versicherung von Vertragsgarantien (Bondgarantie);</p><p>- die Einführung einer Refinanzierungsgarantie (Erleichterung der Refinanzierung);</p><p>- die Einführung einer Versicherung zur Vorfinanzierung der Herstellungskosten von Exporten (Fabrikationskreditversicherung).</p><p>b. Der Bundesrat hat am 12. November 2008 bereits beschlossen, der Exportförderung des Bundes für die Jahre 2009 und 2010 zusätzliche Mittel im Umfang von je 5 Millionen Franken zur Verfügung zu stellen. Diese dienen dazu, die Verfügbarkeit der bestehenden Angebote der Exportförderung kurzfristig insbesondere zugunsten exportorientierter KMU zu vergrössern. Zusätzlich soll durch ebenfalls zeitlich beschränkte, aber neue Angebote die Stellung der schweizerischen Exportwirtschaft gestärkt werden.</p><p>Auf der Basis des Gesetzes über die Schweizerische Verkehrszentrale (SR 935.21) verfügt der Bund mit Schweiz Tourismus über ein geeignetes Instrument für die touristische Landeswerbung. Eine vorübergehende Erhöhung der Bundesmittel an Schweiz Tourismus ist als Bestandteil der Stufe 2 der Stabilisierungsmassnahmen vorgesehen.</p><p>4. Zins- und Währungspolitik</p><p>a. Der Bundesrat teilt die Einschätzung des Motionärs.</p><p>b. Der Bundesrat ist in ständigem Kontakt mit der Schweizerischen Nationalbank. Die Schweizerische Nationalbank nützt den ihr zur Verfügung stehenden Spielraum für die Stützung der Konjunktur aus. Sie verfolgt jedoch kein Wechselkursziel, sondern ein Preisstabilitätsziel.</p><p>5. Fiskalpolitik</p><p>a. Mit der Forderung einer steuerlichen Entlastung der Familien ist der Bundesrat einverstanden. Der Termin der Inkraftsetzung muss in Abhängigkeit der konjunkturellen und finanzpolitischen Rahmenbedingungen festgelegt werden. Am 11. Februar 2009 schickte der Bundesrat zur steuerlichen Entlastung von Familien mit Kindern sowohl einen erhöhten Kinderabzug als auch die Einführung eines Abzuges für die Fremdbetreuung von Kindern in die Vernehmlassung. Des Weiteren hat der Bundesrat beschlossen, das Modell eines Kindertarifes im Sinne der Motionen Meier-Schatz 08.3585 und Schwaller 08.3588 in die Vernehmlassungsvorlage aufzunehmen. Die Frage einer allfälligen Umstellung auf den Kindertarif soll und kann aber nicht vor Ablauf der Vernehmlassung entschieden werden.</p><p>b. Der Bundesrat hofft, dass die parlamentarischen Beratungen zur Mehrwertsteuerreform rasch vorankommen, sodass die Neuerungen raschmöglichst in Kraft gesetzt werden können.</p><p>c. Es ist geplant, den rascheren Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer auf den 1. Januar 2010 in Kraft zu setzen. Für die grosse Mehrheit der Steuerzahlenden bewirkt das Veranlagungs- und Bezugssystem der direkten Bundessteuer allerdings, dass der Ausgleich erst mit der Steuerzahlung 2011 wirksam wird.</p><p>d. Befristete Senkungen der Mehrwertsteuern sind für die Wirtschaft mit hohen Umstellungskosten verbunden, und deren Wirkung ist bescheiden. Im Rahmen der Stufe 2 der Stabilisierungsmassnahmen sieht der Bundesrat deshalb keine solche Massnahme vor. Grundsätzlich hält sich der Bundesrat jedoch, sollten sich zusätzliche Massnahmen als notwendig erweisen, alle Möglichkeiten offen und würde gegebenenfalls auch eine befristete Senkung der Mehrwertsteuer prüfen. Der Bundesrat setzt auf eine wachstumsorientierte Ausgestaltung der Mehrwertsteuer (Verbesserung der Verfahren, Beseitigung der Ausnahmen, Einheitssatz). Es ist weitgehend unbestritten, dass eine solche Reform einen grossen Beitrag zur Erreichung der in der Motion genannten Ziele leisten kann.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion hinsichtlich der Punkte 1b, 1c, 2b, 2c und 3a. Er beantragt die Ablehnung der Motion für die restlichen Punkte.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Massnahmen zu prüfen, umzusetzen und wo nötig die entsprechenden Erlassentwürfe vorzulegen:</p><p>1. Arbeitsmarkt </p><p>a. Die Kurzarbeitsentschädigung ist zur Überbrückung vorübergehender Bestellungseinbrüche konsequent einzusetzen. Die Bezugsdauer ist den Verhältnissen anzupassen. Ausfallzeiten sind für betriebliche Weiterbildung zu nutzen. Die Verwaltungsabläufe für die Umsetzung der Kurzarbeit (vor allem Auszahlung der Entschädigung) sind zu vereinfachen und beschleunigen.</p><p>b. Die öffentlichen Investitionsvorhaben sind beschäftigungswirksam zu priorisieren und mit den Kantonen zu koordinieren.</p><p>c. Die freigegebenen Arbeitsbeschaffungsreserven sind zu mobilisieren und die Unternehmen zu sensibilisieren.</p><p>d. Die vom Bundesrat im Rahmen der ALV-Revision vorgeschlagene Beitragserhöhung ist mit der Konjunkturentwicklung abzustimmen bzw. bis 2012 hinauszuschieben.</p><p>2. KMU-Kredite</p><p>a. Das Bürgschaftswesen ist konsequent einzusetzen, vor allem um nicht mehr gewährte Lieferantenkredite bei KMU zu überbrücken. Damit die Bürgschaft auch Mittelbetrieben zur Verfügung steht, ist die Bürgschaftslimite zu erhöhen.</p><p>b. Zur Sicherstellung des Interbankenverkehrs sind neue Garantiemodelle zu prüfen.</p><p>c. Kantonalbanken sind wichtige regionale Kreditgeber für KMU. Die Kantone und ihre Instrumente sind daher in die konjunkturpolitischen Massnahmen einzubeziehen.</p><p>3. Wirtschaftsstandort</p><p>a. Die Produkte der Exportrisikoversicherung sind zu optimieren, um der veränderten Exportrisikolage Rechnung zu tragen.</p><p>b. Die Mittel der Landeswerbung sind gezielt für die Standortpromotion (vor allem Exportwirtschaft) zu verwenden; z. B. sind die Mittel von Präsenz Schweiz primär für die Tourismuswerbung einzusetzen.</p><p>4. Zins- und Währungspolitik</p><p>a. Die Zinspolitik der SNB geht in die richtige Richtung. Sie ist zu unterstützen.</p><p>b. Das Verhältnis Schweizerfranken/Euro darf die Exportfähigkeit der Schweizer Unternehmen nicht untergraben. Die aktuelle Politik der SNB ist zu unterstützen.</p><p>5. Fiskalpolitik</p><p>a. Erste Priorität zur Stärkung der Kaufkraft hat die rasche Umsetzung der steuerlichen Entlastung der Familien. Die sofort umsetzbaren Änderungen müssen spätestens für die Steuerzahlung 2010 wirksam werden. Zudem ist die Umstellung auf einen Kindertarif unverzüglich an die Hand zu nehmen.</p><p>b. Die Massnahmen für weniger Bürokratie und mehr Rechtssicherheit bei der Mehrwertsteuer sind auf den 1. Januar 2010 in Kraft zu setzen.</p><p>c. Der raschere Ausgleich der kalten Progression muss für die Steuerzahlungen ab 2010 wirksam werden.</p><p>d. Die Mehrwertsteuer ist befristet so zu senken, dass die notwendige Satzerhöhung für die IV-Zusatzfinanzierung kompensiert wird.</p>
- Stärkung von Arbeitsplätzen, KMU, Exportwirtschaft und Kaufkraft
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat am 12. November 2008 im Rahmen der Massnahmen zur Stützung der Auftrags- und Beschäftigungslage ein stufenweises Vorgehen beschlossen und eine erste Stufe ausgelöst. Am 11. Februar 2009 folgte die Auslösung der zweiten Stufe von Massnahmen. Zudem nahm der Bundesrat am 5. Dezember 2008 das Postulat der WAK-N 08.3764, "Wirtschaftslage der Schweiz und Stabilisierungsmassnahmen", an und verpflichtete sich damit, bis zur Sommersession einen Bericht über die Wirtschaftslage und das weitere Vorgehen vorzulegen.</p><p>Zu den in der Motion vorgebrachten Punkten nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Arbeitsmarkt</p><p>a. Gemäss der heutigen Regelung kann ein Unternehmen innerhalb von zwei Jahren ab dem ersten Bezugstag insgesamt während zwölf Monaten Kurzarbeitsentschädigung beziehen. Mit dieser Befristung der Bezugsdauer soll sichergestellt werden, dass nur konjunkturelle Einbussen und nicht strukturbedingte Einbrüche auf die Arbeitslosenversicherung abgewälzt werden. In konjunkturell schwierigen Zeiten ist die bestehende Befristung auf zwölf Monate zu kurz. Aus diesem Grund macht der Bundesrat von seiner Kompetenz Gebrauch, die Bezugsdauer bis 31. März 2011 auf achtzehn Monate auszudehnen. Weiter haben die Unternehmen nur noch einen Karenztag einzuhalten. Zudem soll befristet die Weiterbildung während der Kurzarbeitsphase ohne Auflagen erlaubt sein.</p><p>Die Kurzarbeitsentschädigung wird innert eines Monates nach Einreichung der vollständigen Unterlagen des Arbeitgebers gestützt auf ein summarisches Verfahren ausbezahlt. Eine Beschleunigung des Verfahrens ist nicht möglich.</p><p>b. Bei der Ausarbeitung der Massnahmen achtet der Bundesrat darauf, dass diese rasch und gezielt ausgabenwirksam werden. Mit der Annahme des Postulates Hêche 08.3768 hat sich der Bundesrat für eine enge Kooperation mit den Kantonen ausgesprochen.</p><p>c. Die Unternehmen, welche steuerbegünstigte Arbeitsbeschaffungsreserven gebildet haben, wurden in der zweiten Woche 2009 schriftlich kontaktiert.</p><p>d. Die Schweizer Arbeitslosenversicherung (ALV) gehört zu den sogenannten automatischen Stabilisatoren der Konjunktur. Sie kann diese wichtige Funktion jedoch nur erfüllen, wenn sie finanziell im Gleichgewicht ist. Der hohe Schuldenstand der Arbeitslosenversicherung, der auch in den vergangenen Jahren der Hochkonjunktur nicht abgebaut werden konnte, macht eine Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes unabhängig vom Konjunkturzyklus notwendig. Die Revisionsvorlage wurde daher bereits erarbeitet, und der Bundesrat hat die Botschaft zur Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes im September letzten Jahres dem Parlament überwiesen. Die Inkraftsetzung der Revision ist jedoch in der Kompetenz des Bundesrates.</p><p>2. KMU-Kredite</p><p>a. Der Bund hat das gewerbliche Bürgschaftswesen 2007 neu ausgerichtet. Er hat es gestrafft und professionalisiert. Der Bundesrat erwartet bis 2010 mindestens eine Verdoppelung des früheren Bürgschaftsvolumens. Sollte dies gelingen, können 3000 KMU über das neue gewerbliche Bürgschaftswesen unterstützt werden. Die Zahlen der letzten Monate zeigen, dass das Bürgschaftswesen auf gutem Wege ist und erfolgreich eingesetzt wird. Die Bürgschaftsgenossenschaften gewähren bereits heute Betriebs- und Investitionskredite.</p><p>Die Zahl von 3000 KMU zeigt jedoch auch die Grenzen des Bürgschaftswesens, welches sich primär an Gewerbebetriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern richtet und auch für diesen Zweck entsprechend finanziell ausgestattet wurde.</p><p>Bis anhin ist der Anteil der KMU mit Problemen in Bezug auf den Kreditzugang nicht aussergewöhnlich gestiegen. Die Verwaltung wird mit einer dazu eingesetzten Arbeitsgruppe, die auch Vertreter von Unternehmen und Banken enthält, zudem die Kreditkonditionen genauer beobachten. Für den Fall, dass sich die Situation hier verschlechtert, wird für eine eventuelle dritte Stufe von konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen geprüft, ob gezielte Verbesserungen im Bereich des gewerblichen Bürgschaftswesens - etwa die Anhebung der Kreditlimiten - eingeführt werden könnten.</p><p>b. Der Bundesrat hat bereits in der Botschaft zum Massnahmenpaket zur Stärkung des Schweizer Finanzsystems seine Bereitschaft signalisiert, bei Refinanzierungsproblemen für Schweizer Banken auf dem Geld-, Kapital- oder Interbankenmarkt weitere Massnahmen ins Auge zu fassen. Er hat inzwischen die für den Notfall notwendigen Vorarbeiten bereits ausgelöst.</p><p>c. Der Bundesrat steht in engem Kontakt mit den Kantonen, und die Stabilisierungsmassnahmen des Bundes und der Kantone werden miteinander koordiniert.</p><p>3. Wirtschaftsstandort</p><p>a. Der Bundesrat beantragt dem Parlament vorübergehende Anpassungen im Instrumentarium der Schweizerischen Exportrisikoversicherung (Serv), die Exporteure bei Liquiditätsengpässen zu unterstützen helfen. Der Bundesrat will mit einer befristeten Ergänzung der Versicherungsleistung der Serv sicherstellen, dass die schweizerische Exportwirtschaft in einem sich verschärfenden Standortwettbewerb gegenüber der ausländischen Konkurrenz nicht benachteiligt ist. Die befristeten Massnahmen zielen auf die Erleichterung des Zugangs zu Exportfinanzierungen und auf die Reduktion der Finanzierungskosten des Exporteurs ab. Sie umfassen:</p><p>- die Erweiterung der Versicherung von Vertragsgarantien (Bondgarantie);</p><p>- die Einführung einer Refinanzierungsgarantie (Erleichterung der Refinanzierung);</p><p>- die Einführung einer Versicherung zur Vorfinanzierung der Herstellungskosten von Exporten (Fabrikationskreditversicherung).</p><p>b. Der Bundesrat hat am 12. November 2008 bereits beschlossen, der Exportförderung des Bundes für die Jahre 2009 und 2010 zusätzliche Mittel im Umfang von je 5 Millionen Franken zur Verfügung zu stellen. Diese dienen dazu, die Verfügbarkeit der bestehenden Angebote der Exportförderung kurzfristig insbesondere zugunsten exportorientierter KMU zu vergrössern. Zusätzlich soll durch ebenfalls zeitlich beschränkte, aber neue Angebote die Stellung der schweizerischen Exportwirtschaft gestärkt werden.</p><p>Auf der Basis des Gesetzes über die Schweizerische Verkehrszentrale (SR 935.21) verfügt der Bund mit Schweiz Tourismus über ein geeignetes Instrument für die touristische Landeswerbung. Eine vorübergehende Erhöhung der Bundesmittel an Schweiz Tourismus ist als Bestandteil der Stufe 2 der Stabilisierungsmassnahmen vorgesehen.</p><p>4. Zins- und Währungspolitik</p><p>a. Der Bundesrat teilt die Einschätzung des Motionärs.</p><p>b. Der Bundesrat ist in ständigem Kontakt mit der Schweizerischen Nationalbank. Die Schweizerische Nationalbank nützt den ihr zur Verfügung stehenden Spielraum für die Stützung der Konjunktur aus. Sie verfolgt jedoch kein Wechselkursziel, sondern ein Preisstabilitätsziel.</p><p>5. Fiskalpolitik</p><p>a. Mit der Forderung einer steuerlichen Entlastung der Familien ist der Bundesrat einverstanden. Der Termin der Inkraftsetzung muss in Abhängigkeit der konjunkturellen und finanzpolitischen Rahmenbedingungen festgelegt werden. Am 11. Februar 2009 schickte der Bundesrat zur steuerlichen Entlastung von Familien mit Kindern sowohl einen erhöhten Kinderabzug als auch die Einführung eines Abzuges für die Fremdbetreuung von Kindern in die Vernehmlassung. Des Weiteren hat der Bundesrat beschlossen, das Modell eines Kindertarifes im Sinne der Motionen Meier-Schatz 08.3585 und Schwaller 08.3588 in die Vernehmlassungsvorlage aufzunehmen. Die Frage einer allfälligen Umstellung auf den Kindertarif soll und kann aber nicht vor Ablauf der Vernehmlassung entschieden werden.</p><p>b. Der Bundesrat hofft, dass die parlamentarischen Beratungen zur Mehrwertsteuerreform rasch vorankommen, sodass die Neuerungen raschmöglichst in Kraft gesetzt werden können.</p><p>c. Es ist geplant, den rascheren Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer auf den 1. Januar 2010 in Kraft zu setzen. Für die grosse Mehrheit der Steuerzahlenden bewirkt das Veranlagungs- und Bezugssystem der direkten Bundessteuer allerdings, dass der Ausgleich erst mit der Steuerzahlung 2011 wirksam wird.</p><p>d. Befristete Senkungen der Mehrwertsteuern sind für die Wirtschaft mit hohen Umstellungskosten verbunden, und deren Wirkung ist bescheiden. Im Rahmen der Stufe 2 der Stabilisierungsmassnahmen sieht der Bundesrat deshalb keine solche Massnahme vor. Grundsätzlich hält sich der Bundesrat jedoch, sollten sich zusätzliche Massnahmen als notwendig erweisen, alle Möglichkeiten offen und würde gegebenenfalls auch eine befristete Senkung der Mehrwertsteuer prüfen. Der Bundesrat setzt auf eine wachstumsorientierte Ausgestaltung der Mehrwertsteuer (Verbesserung der Verfahren, Beseitigung der Ausnahmen, Einheitssatz). Es ist weitgehend unbestritten, dass eine solche Reform einen grossen Beitrag zur Erreichung der in der Motion genannten Ziele leisten kann.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion hinsichtlich der Punkte 1b, 1c, 2b, 2c und 3a. Er beantragt die Ablehnung der Motion für die restlichen Punkte.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Massnahmen zu prüfen, umzusetzen und wo nötig die entsprechenden Erlassentwürfe vorzulegen:</p><p>1. Arbeitsmarkt </p><p>a. Die Kurzarbeitsentschädigung ist zur Überbrückung vorübergehender Bestellungseinbrüche konsequent einzusetzen. Die Bezugsdauer ist den Verhältnissen anzupassen. Ausfallzeiten sind für betriebliche Weiterbildung zu nutzen. Die Verwaltungsabläufe für die Umsetzung der Kurzarbeit (vor allem Auszahlung der Entschädigung) sind zu vereinfachen und beschleunigen.</p><p>b. Die öffentlichen Investitionsvorhaben sind beschäftigungswirksam zu priorisieren und mit den Kantonen zu koordinieren.</p><p>c. Die freigegebenen Arbeitsbeschaffungsreserven sind zu mobilisieren und die Unternehmen zu sensibilisieren.</p><p>d. Die vom Bundesrat im Rahmen der ALV-Revision vorgeschlagene Beitragserhöhung ist mit der Konjunkturentwicklung abzustimmen bzw. bis 2012 hinauszuschieben.</p><p>2. KMU-Kredite</p><p>a. Das Bürgschaftswesen ist konsequent einzusetzen, vor allem um nicht mehr gewährte Lieferantenkredite bei KMU zu überbrücken. Damit die Bürgschaft auch Mittelbetrieben zur Verfügung steht, ist die Bürgschaftslimite zu erhöhen.</p><p>b. Zur Sicherstellung des Interbankenverkehrs sind neue Garantiemodelle zu prüfen.</p><p>c. Kantonalbanken sind wichtige regionale Kreditgeber für KMU. Die Kantone und ihre Instrumente sind daher in die konjunkturpolitischen Massnahmen einzubeziehen.</p><p>3. Wirtschaftsstandort</p><p>a. Die Produkte der Exportrisikoversicherung sind zu optimieren, um der veränderten Exportrisikolage Rechnung zu tragen.</p><p>b. Die Mittel der Landeswerbung sind gezielt für die Standortpromotion (vor allem Exportwirtschaft) zu verwenden; z. B. sind die Mittel von Präsenz Schweiz primär für die Tourismuswerbung einzusetzen.</p><p>4. Zins- und Währungspolitik</p><p>a. Die Zinspolitik der SNB geht in die richtige Richtung. Sie ist zu unterstützen.</p><p>b. Das Verhältnis Schweizerfranken/Euro darf die Exportfähigkeit der Schweizer Unternehmen nicht untergraben. Die aktuelle Politik der SNB ist zu unterstützen.</p><p>5. Fiskalpolitik</p><p>a. Erste Priorität zur Stärkung der Kaufkraft hat die rasche Umsetzung der steuerlichen Entlastung der Familien. Die sofort umsetzbaren Änderungen müssen spätestens für die Steuerzahlung 2010 wirksam werden. Zudem ist die Umstellung auf einen Kindertarif unverzüglich an die Hand zu nehmen.</p><p>b. Die Massnahmen für weniger Bürokratie und mehr Rechtssicherheit bei der Mehrwertsteuer sind auf den 1. Januar 2010 in Kraft zu setzen.</p><p>c. Der raschere Ausgleich der kalten Progression muss für die Steuerzahlungen ab 2010 wirksam werden.</p><p>d. Die Mehrwertsteuer ist befristet so zu senken, dass die notwendige Satzerhöhung für die IV-Zusatzfinanzierung kompensiert wird.</p>
- Stärkung von Arbeitsplätzen, KMU, Exportwirtschaft und Kaufkraft
Back to List