Angleichung der kantonalen Reservequoten von Krankenversicherern bis 2012

ShortId
08.4046
Id
20084046
Updated
24.06.2025 23:53
Language
de
Title
Angleichung der kantonalen Reservequoten von Krankenversicherern bis 2012
AdditionalIndexing
2841;Kanton;Krankenkasse;Betriebsrücklage;Versicherungsaufsicht
1
  • L05K0104010902, Krankenkasse
  • L05K0703020104, Betriebsrücklage
  • L06K080701020108, Kanton
  • L04K11100116, Versicherungsaufsicht
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat verschiedentlich gesagt, die unbefriedigende Situation bei den kalkulatorischen kantonalen Reserven der Krankenkassen erkannt zu haben, und so bereits 2005 das Bundesamt für Gesundheit (BAG) angehalten, die Angleichung der kalkulatorischen kantonalen Reserven innerhalb von fünf Jahren, also bis 2011/12, vorzunehmen (Medienmitteilung des BAG vom 21. November 2005). Dieser Zeitraum ist, wegen möglicher überschiessender Effekte bei kürzerer Umsetzungsdauer, realistisch.</p><p>Diese Haltung nimmt auch der Bundesrat ein (vgl. die Antwort des Bundesrates vom 3. September 2008 auf die Interpellation 08.3305, insbesondere zu Frage 4: "Nach Ansicht des Bundesrates ist die Angleichung der kalkulatorischen kantonalen Reserven bis zum Jahre 2012 realisierbar"), wobei einerseits die kantonalen Unterschiede offenkundig nach wie vor gross sind und andererseits die Situation immer noch derart unbefriedigend ist, dass sich das BAG drei Jahre nach der ersten bundesrätlichen Weisung gezwungen sah, die Krankenversicherungen dazu anzuhalten, ihre Strategie zur Umsetzung der geforderten Angleichung der kantonalen Reserven zu unterbreiten (a. a. O.).</p><p>Mit der Motion wird der Bundesrat verpflichtet, die Angleichung bis 2012 abschliessen zu lassen, anstatt erst dann gesetzliche Massnahmen zu prüfen.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat mehrfach seinen Willen bekundet, die Reserven der Krankenversicherer zwischen den Kantonen bis 2012 wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Diese Angleichung über mehrere Jahre hat zum Ziel, ein angemessenes Verhältnis zwischen den verschiedenen kalkulatorischen kantonalen Reservequoten pro Versicherer zu erreichen.</p><p>Das Bundesamt für Gesundheit wird die Angleichung dieser Reserven bis 2012 über das Prämiengenehmigungsverfahren umsetzen und die Versicherer dazu anhalten, in den nächsten Jahren die erforderlichen Massnahmen zu treffen, um die Unterschiede zwischen den Kantonen abzubauen. Die Versicherungsprämien 2009 haben gezeigt, dass sich die Reserven der Krankenversicherer generell in die richtige Richtung entwickeln.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die kalkulatorischen kantonalen Krankenkassenreserven bis 2012 angleichen zu lassen.</p>
  • Angleichung der kantonalen Reservequoten von Krankenversicherern bis 2012
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat verschiedentlich gesagt, die unbefriedigende Situation bei den kalkulatorischen kantonalen Reserven der Krankenkassen erkannt zu haben, und so bereits 2005 das Bundesamt für Gesundheit (BAG) angehalten, die Angleichung der kalkulatorischen kantonalen Reserven innerhalb von fünf Jahren, also bis 2011/12, vorzunehmen (Medienmitteilung des BAG vom 21. November 2005). Dieser Zeitraum ist, wegen möglicher überschiessender Effekte bei kürzerer Umsetzungsdauer, realistisch.</p><p>Diese Haltung nimmt auch der Bundesrat ein (vgl. die Antwort des Bundesrates vom 3. September 2008 auf die Interpellation 08.3305, insbesondere zu Frage 4: "Nach Ansicht des Bundesrates ist die Angleichung der kalkulatorischen kantonalen Reserven bis zum Jahre 2012 realisierbar"), wobei einerseits die kantonalen Unterschiede offenkundig nach wie vor gross sind und andererseits die Situation immer noch derart unbefriedigend ist, dass sich das BAG drei Jahre nach der ersten bundesrätlichen Weisung gezwungen sah, die Krankenversicherungen dazu anzuhalten, ihre Strategie zur Umsetzung der geforderten Angleichung der kantonalen Reserven zu unterbreiten (a. a. O.).</p><p>Mit der Motion wird der Bundesrat verpflichtet, die Angleichung bis 2012 abschliessen zu lassen, anstatt erst dann gesetzliche Massnahmen zu prüfen.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat mehrfach seinen Willen bekundet, die Reserven der Krankenversicherer zwischen den Kantonen bis 2012 wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Diese Angleichung über mehrere Jahre hat zum Ziel, ein angemessenes Verhältnis zwischen den verschiedenen kalkulatorischen kantonalen Reservequoten pro Versicherer zu erreichen.</p><p>Das Bundesamt für Gesundheit wird die Angleichung dieser Reserven bis 2012 über das Prämiengenehmigungsverfahren umsetzen und die Versicherer dazu anhalten, in den nächsten Jahren die erforderlichen Massnahmen zu treffen, um die Unterschiede zwischen den Kantonen abzubauen. Die Versicherungsprämien 2009 haben gezeigt, dass sich die Reserven der Krankenversicherer generell in die richtige Richtung entwickeln.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die kalkulatorischen kantonalen Krankenkassenreserven bis 2012 angleichen zu lassen.</p>
    • Angleichung der kantonalen Reservequoten von Krankenversicherern bis 2012

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