Rechnungslegung der Banken. Transparenz schaffen

ShortId
08.4049
Id
20084049
Updated
14.11.2025 06:36
Language
de
Title
Rechnungslegung der Banken. Transparenz schaffen
AdditionalIndexing
24;04;Buchführung;Parteienfinanzierung;Transparenz;Rechnungsabschluss;Finanzierung von Abstimmungs- und Wahlkämpfen;Bank
1
  • L05K0703020206, Rechnungsabschluss
  • L04K11040101, Bank
  • L04K07030201, Buchführung
  • L05K1201020203, Transparenz
  • L04K08050103, Parteienfinanzierung
  • L05K0801010301, Finanzierung von Abstimmungs- und Wahlkämpfen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Banken können zum Systemrisiko für den Wirtschaftsstandort Schweiz werden und staatliche Unterstützungen nötig machen. Umso wichtiger ist es, in Bezug auf deren Geschäftstätigkeit und Rechnungslegung Transparenz zu schaffen. Für Banken, deren finanzielle Schwierigkeiten zu staatlichen Interventionen führen, ist die volle Transparenz in Bezug auf nicht direkt mit der eigentlichen Geschäftstätigkeit stehende Aufwendungen ein rechtsstaatliches Gebot. Das gilt insbesondere für die Finanzierung von Parteien und politischen Kampagnen.</p>
  • <p>Gemäss dem Rundschreiben der Finma "Rechnungslegung Banken" (Finma-RS 08/2) wird eine Zahlung an eine politische Partei in einem Sammelposten "übriger Geschäftsaufwand" in der Rubrik "Sachaufwand" eingegliedert. Damit solche Zahlungen offenzulegen wären, bedürfte es einer entsprechenden Änderung der Rechnungslegungsvorschriften.</p><p>Der Bundesrat sieht keine Notwendigkeit, für solche Aufwendungen eine spezielle Regelung zu erlassen, insbesondere nicht vor dem Hintergrund der aus der Sicht der Motionärin angebrachten Transparenz für Investoren. Die geforderte Information geht über den vom Bankengesetz bezweckten Gläubigerschutz hinaus. Für eine permanente Offenlegung bestimmter Zahlungen müsste auch eine Materialitätsgrenze festgelegt werden, die leicht umgangen werden könnte. Zudem ist in diesem Bereich eine Sonderbehandlung der Banken gegenüber anderen Unternehmen unbegründet.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, das Bankengesetz dahingehend zu ergänzen, dass die Banken bei der Rechnungslegung zur vollen Transparenz in Bezug auf Aufwendungen verpflichtet werden, die nicht zur Geschäftstätigkeit im engeren Sinn gehören. Das gilt insbesondere für Zahlungen an politische Kampagnen und/oder politische Parteien und Organisationen. Dem Parlament ist eine entsprechende Vorlage zur Gesetzesänderung zu unterbreiten.</p>
  • Rechnungslegung der Banken. Transparenz schaffen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Banken können zum Systemrisiko für den Wirtschaftsstandort Schweiz werden und staatliche Unterstützungen nötig machen. Umso wichtiger ist es, in Bezug auf deren Geschäftstätigkeit und Rechnungslegung Transparenz zu schaffen. Für Banken, deren finanzielle Schwierigkeiten zu staatlichen Interventionen führen, ist die volle Transparenz in Bezug auf nicht direkt mit der eigentlichen Geschäftstätigkeit stehende Aufwendungen ein rechtsstaatliches Gebot. Das gilt insbesondere für die Finanzierung von Parteien und politischen Kampagnen.</p>
    • <p>Gemäss dem Rundschreiben der Finma "Rechnungslegung Banken" (Finma-RS 08/2) wird eine Zahlung an eine politische Partei in einem Sammelposten "übriger Geschäftsaufwand" in der Rubrik "Sachaufwand" eingegliedert. Damit solche Zahlungen offenzulegen wären, bedürfte es einer entsprechenden Änderung der Rechnungslegungsvorschriften.</p><p>Der Bundesrat sieht keine Notwendigkeit, für solche Aufwendungen eine spezielle Regelung zu erlassen, insbesondere nicht vor dem Hintergrund der aus der Sicht der Motionärin angebrachten Transparenz für Investoren. Die geforderte Information geht über den vom Bankengesetz bezweckten Gläubigerschutz hinaus. Für eine permanente Offenlegung bestimmter Zahlungen müsste auch eine Materialitätsgrenze festgelegt werden, die leicht umgangen werden könnte. Zudem ist in diesem Bereich eine Sonderbehandlung der Banken gegenüber anderen Unternehmen unbegründet.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, das Bankengesetz dahingehend zu ergänzen, dass die Banken bei der Rechnungslegung zur vollen Transparenz in Bezug auf Aufwendungen verpflichtet werden, die nicht zur Geschäftstätigkeit im engeren Sinn gehören. Das gilt insbesondere für Zahlungen an politische Kampagnen und/oder politische Parteien und Organisationen. Dem Parlament ist eine entsprechende Vorlage zur Gesetzesänderung zu unterbreiten.</p>
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