Fragwürdige Zulassung von Jet-Ski auf Schweizer Seen

ShortId
08.5025
Id
20085025
Updated
28.07.2023 09:20
Language
de
Title
Fragwürdige Zulassung von Jet-Ski auf Schweizer Seen
AdditionalIndexing
48;Europakompatibilität;Zulassung des Fahrzeugs;Cassis-de-Dijon-Prinzip;Binnenschiffsverkehr;Vergnügungsboot;Angleichung der Rechtsvorschriften
1
  • L05K1805010104, Vergnügungsboot
  • L04K18020307, Zulassung des Fahrzeugs
  • L07K07010204040101, Cassis-de-Dijon-Prinzip
  • L03K180502, Binnenschiffsverkehr
  • L04K09010103, Angleichung der Rechtsvorschriften
  • L04K09020206, Europakompatibilität
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat letztes Jahr Beschlüsse zur Umsetzung des Cassis-de-Dijon-Prinzips getroffen. Dabei handelt es sich um die Beseitigung technischer Handelshemmnisse. In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat entschieden, dass das UVEK die Binnenschifffahrtsverordnung so anpassen soll, dass Wassermotorräder in der Schweiz erhältlich sein sollen.</p><p>Der Entwurf des BAV für eine entsprechende Verordnungsänderung ist derzeit in Konsultation. Er sieht vor, dass Wassermotorräder zwar technisch zugelassen werden können. Der Entwurf sieht jedoch zudem vor, dass die Kantone Flächen auf den Seen zu bezeichnen haben, auf denen diese Wassermotorräder effektiv fahren dürfen. Bezeichnen die Kantone keine derartigen Flächen, resultiert daraus ein faktisches Fahrverbot.</p><p>Daraus folgt, dass das einschränkende Element also nicht bei der technischen Zulassung liegen würde, sondern bei den Vorschriften zum Verkehr auf den Seen.</p><p>Das UVEK wird die eingegangenen Stellungnahmen detailliert auswerten und dem Bundesrat voraussichtlich im April Anträge zum weiteren Vorgehen unterbreiten. Die bisher eingegangenen Stellungnahmen, insbesondere auch der Kantone, beurteilen die technische Zulassung überwiegend negativ und fordern die Beibehaltung des bisherigen Verbotes. Jet-Skis könnten dann also zwar gekauft, aber auf Schweizer Seen nicht verwendet werden.</p>
  • <p>Mit dem Beschluss des Bundesrates vom 31. Juli 2007 zum Cassis-de-Dijon-Prinzip wurde das Bundesamt für Verkehr (BAV) beauftragt, die Bestimmungen über Sportboote in der Binnenschifffahrtsverordnung anzupassen. Laut Vernehmlassungsvorlage sollen neu Wassermotorräder (Jet-Ski) als Sportboote gelten und folglich auf Schweizer Seen zugelassen werden. Gemäss dem zuständigen Vertreter des BAV erfolgt diese Anpassung nicht aufgrund der Anforderungen der EU, sondern freiwillig ("Basler Zeitung" vom 6. Februar 2008). Wassermotorräder sind sehr laut und verursachen hohe Wellen. Damit schränken sie das Erholungspotenzial der Gewässer für andere Personen übermässig ein.</p><p>Wieso wurde die Zulassung der Jet-Ski trotzdem in die Vernehmlassung gegeben?</p>
  • Fragwürdige Zulassung von Jet-Ski auf Schweizer Seen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat letztes Jahr Beschlüsse zur Umsetzung des Cassis-de-Dijon-Prinzips getroffen. Dabei handelt es sich um die Beseitigung technischer Handelshemmnisse. In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat entschieden, dass das UVEK die Binnenschifffahrtsverordnung so anpassen soll, dass Wassermotorräder in der Schweiz erhältlich sein sollen.</p><p>Der Entwurf des BAV für eine entsprechende Verordnungsänderung ist derzeit in Konsultation. Er sieht vor, dass Wassermotorräder zwar technisch zugelassen werden können. Der Entwurf sieht jedoch zudem vor, dass die Kantone Flächen auf den Seen zu bezeichnen haben, auf denen diese Wassermotorräder effektiv fahren dürfen. Bezeichnen die Kantone keine derartigen Flächen, resultiert daraus ein faktisches Fahrverbot.</p><p>Daraus folgt, dass das einschränkende Element also nicht bei der technischen Zulassung liegen würde, sondern bei den Vorschriften zum Verkehr auf den Seen.</p><p>Das UVEK wird die eingegangenen Stellungnahmen detailliert auswerten und dem Bundesrat voraussichtlich im April Anträge zum weiteren Vorgehen unterbreiten. Die bisher eingegangenen Stellungnahmen, insbesondere auch der Kantone, beurteilen die technische Zulassung überwiegend negativ und fordern die Beibehaltung des bisherigen Verbotes. Jet-Skis könnten dann also zwar gekauft, aber auf Schweizer Seen nicht verwendet werden.</p>
    • <p>Mit dem Beschluss des Bundesrates vom 31. Juli 2007 zum Cassis-de-Dijon-Prinzip wurde das Bundesamt für Verkehr (BAV) beauftragt, die Bestimmungen über Sportboote in der Binnenschifffahrtsverordnung anzupassen. Laut Vernehmlassungsvorlage sollen neu Wassermotorräder (Jet-Ski) als Sportboote gelten und folglich auf Schweizer Seen zugelassen werden. Gemäss dem zuständigen Vertreter des BAV erfolgt diese Anpassung nicht aufgrund der Anforderungen der EU, sondern freiwillig ("Basler Zeitung" vom 6. Februar 2008). Wassermotorräder sind sehr laut und verursachen hohe Wellen. Damit schränken sie das Erholungspotenzial der Gewässer für andere Personen übermässig ein.</p><p>Wieso wurde die Zulassung der Jet-Ski trotzdem in die Vernehmlassung gegeben?</p>
    • Fragwürdige Zulassung von Jet-Ski auf Schweizer Seen

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