Bundesbeiträge an die forstliche Ausbildung

ShortId
08.5053
Id
20085053
Updated
28.07.2023 11:30
Language
de
Title
Bundesbeiträge an die forstliche Ausbildung
AdditionalIndexing
55;Waldwirtschaft;berufliche Bildung;Finanzierung
1
  • L03K140107, Waldwirtschaft
  • L03K130202, berufliche Bildung
  • L03K110902, Finanzierung
Texts
  • <p>Gemäss Artikel 44 Absatz 2 der Waldverordnung (WV) gewährt der Bund an die Kosten der praktischen Ausbildung des Forstpersonals Finanzhilfen in Form einer Pauschale von 10 Prozent. Ab dem 1. Januar 2008 hat das Bafu den Beitrag fallengelassen. Gleichzeitig wurde der Betrag des BBT von 90 Franken auf 70 Franken pro Kurstag und Teilnehmer gekürzt. Gesamthaft reduzierte sich der Bundesbeitrag um etwa 40 Prozent.</p><p>Warum ist die Streichung der laut Artikel 44 Absatz 2 WV vorgesehenen Pauschale vorgenommen worden?</p><p>Wie sieht der Bundesrat die künftige Mitfinanzierung der forstlichen Ausbildung vor?</p>
  • Bundesbeiträge an die forstliche Ausbildung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Artikel 44 Absatz 2 der Waldverordnung (WV) gewährt der Bund an die Kosten der praktischen Ausbildung des Forstpersonals Finanzhilfen in Form einer Pauschale von 10 Prozent. Ab dem 1. Januar 2008 hat das Bafu den Beitrag fallengelassen. Gleichzeitig wurde der Betrag des BBT von 90 Franken auf 70 Franken pro Kurstag und Teilnehmer gekürzt. Gesamthaft reduzierte sich der Bundesbeitrag um etwa 40 Prozent.</p><p>Warum ist die Streichung der laut Artikel 44 Absatz 2 WV vorgesehenen Pauschale vorgenommen worden?</p><p>Wie sieht der Bundesrat die künftige Mitfinanzierung der forstlichen Ausbildung vor?</p>
    • Bundesbeiträge an die forstliche Ausbildung

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