Bundesbeiträge an die forstliche Ausbildung
- ShortId
-
08.5053
- Id
-
20085053
- Updated
-
28.07.2023 11:30
- Language
-
de
- Title
-
Bundesbeiträge an die forstliche Ausbildung
- AdditionalIndexing
-
55;Waldwirtschaft;berufliche Bildung;Finanzierung
- 1
-
- L03K140107, Waldwirtschaft
- L03K130202, berufliche Bildung
- L03K110902, Finanzierung
- Texts
-
- <p>Gemäss Artikel 44 Absatz 2 der Waldverordnung (WV) gewährt der Bund an die Kosten der praktischen Ausbildung des Forstpersonals Finanzhilfen in Form einer Pauschale von 10 Prozent. Ab dem 1. Januar 2008 hat das Bafu den Beitrag fallengelassen. Gleichzeitig wurde der Betrag des BBT von 90 Franken auf 70 Franken pro Kurstag und Teilnehmer gekürzt. Gesamthaft reduzierte sich der Bundesbeitrag um etwa 40 Prozent.</p><p>Warum ist die Streichung der laut Artikel 44 Absatz 2 WV vorgesehenen Pauschale vorgenommen worden?</p><p>Wie sieht der Bundesrat die künftige Mitfinanzierung der forstlichen Ausbildung vor?</p>
- Bundesbeiträge an die forstliche Ausbildung
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Gemäss Artikel 44 Absatz 2 der Waldverordnung (WV) gewährt der Bund an die Kosten der praktischen Ausbildung des Forstpersonals Finanzhilfen in Form einer Pauschale von 10 Prozent. Ab dem 1. Januar 2008 hat das Bafu den Beitrag fallengelassen. Gleichzeitig wurde der Betrag des BBT von 90 Franken auf 70 Franken pro Kurstag und Teilnehmer gekürzt. Gesamthaft reduzierte sich der Bundesbeitrag um etwa 40 Prozent.</p><p>Warum ist die Streichung der laut Artikel 44 Absatz 2 WV vorgesehenen Pauschale vorgenommen worden?</p><p>Wie sieht der Bundesrat die künftige Mitfinanzierung der forstlichen Ausbildung vor?</p>
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