Häusliche Gewalt gegen Migrantinnen. Im Zweifel gegen die Opfer?

ShortId
08.5071
Id
20085071
Updated
28.07.2023 13:26
Language
de
Title
Häusliche Gewalt gegen Migrantinnen. Im Zweifel gegen die Opfer?
AdditionalIndexing
freie Schlagwörter: weil der Fragesteller nicht im Saal war, wird keine Antwort veröffentlicht und keine Deskribierung vorgenommen
1
Texts
  • <p>Internationale Vereinbarungen wie auch Artikel 3 des Asylgesetzes gewähren Frauen einen besonderen Schutz im Asylverfahren.</p><p>Ein im Moment noch vor dem Bundesamt für Migration hängiger Fall einer von ihrem Ehemann mehrfach vergewaltigten und misshandelten Frau, die in ihrem Aufenthaltsstaat Mexiko u. a. von der im Waffen- und Drogenhandel involvierten Familie ihres Ehegatten an Leib und Leben bedroht ist und deren Gefährdung von Amnesty International und weiteren Menschenrechtsorganisationen formell bestätigt worden ist, wirft folgende Frage auf:</p><p>Welches sind die objektiven Kriterien, die bei der Beurteilung der frauenspezifischen Schutzbestimmung von Artikel 3 des Asylgesetzes sowohl bei der Gewährung des Flüchtlingsstatus wie bei der Beurteilung von Gesuchen um Rückschiebeverbot (Art. 5 des Asylgesetzes) angewendet werden?</p>
  • Häusliche Gewalt gegen Migrantinnen. Im Zweifel gegen die Opfer?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Internationale Vereinbarungen wie auch Artikel 3 des Asylgesetzes gewähren Frauen einen besonderen Schutz im Asylverfahren.</p><p>Ein im Moment noch vor dem Bundesamt für Migration hängiger Fall einer von ihrem Ehemann mehrfach vergewaltigten und misshandelten Frau, die in ihrem Aufenthaltsstaat Mexiko u. a. von der im Waffen- und Drogenhandel involvierten Familie ihres Ehegatten an Leib und Leben bedroht ist und deren Gefährdung von Amnesty International und weiteren Menschenrechtsorganisationen formell bestätigt worden ist, wirft folgende Frage auf:</p><p>Welches sind die objektiven Kriterien, die bei der Beurteilung der frauenspezifischen Schutzbestimmung von Artikel 3 des Asylgesetzes sowohl bei der Gewährung des Flüchtlingsstatus wie bei der Beurteilung von Gesuchen um Rückschiebeverbot (Art. 5 des Asylgesetzes) angewendet werden?</p>
    • Häusliche Gewalt gegen Migrantinnen. Im Zweifel gegen die Opfer?

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