Elektrofahrzeug Segway auf Fuss- und Wanderwegen. Informationsdefizit bei den Kantonen
- ShortId
-
08.5135
- Id
-
20085135
- Updated
-
28.07.2023 12:54
- Language
-
de
- Title
-
Elektrofahrzeug Segway auf Fuss- und Wanderwegen. Informationsdefizit bei den Kantonen
- AdditionalIndexing
-
48;Zweiradfahrzeug;Fussweg;Kanton
- 1
-
- L05K0102040701, Fussweg
- L04K18030105, Zweiradfahrzeug
- L06K080701020108, Kanton
- Texts
-
- <p>Den kantonalen Zulassungs- und Polizeibehörden ist bekannt, dass Motorfahrzeuge auf Gehflächen und Radwegen nicht verwendet werden dürfen und dass dies auch für Kleinmotorräder gilt. Der Bundesrat sieht keinen Bedarf für eine zusätzliche Information dieser Stellen.</p><p>Im Übrigen sind auf der schweizerischen Internetseite von Segway die Verwendungsmöglichkeiten korrekt dargestellt, und es wird auf die Ausweispflicht aufmerksam gemacht.</p>
- <p>Der Bund hat Ende 2007 den Segway PT i2 als Kleinmotorrad der Kategorie A1 für maximal 15 Stundenkilometer zugelassen. Damit darf dieses Motorfahrzeug nur auf der Fahrbahn verkehren, jedoch zu Recht nicht auf Gehflächen und Radwegen. Die US-Firma Segway wirbt aber weltweit auch zum Fahren auf Fuss- und Wanderwegen. Die Käufer fahren deshalb bei uns gerne auch illegal. Die Durchsetzung der Beschränkungen liegt nun bei den Kantonen und Gemeinden, deren Polizeikorps über die neue Aufgabe aber nicht informiert sind.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, die Kantone über deren neue Aufgabe detailliert zu informieren?</p>
- Elektrofahrzeug Segway auf Fuss- und Wanderwegen. Informationsdefizit bei den Kantonen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Den kantonalen Zulassungs- und Polizeibehörden ist bekannt, dass Motorfahrzeuge auf Gehflächen und Radwegen nicht verwendet werden dürfen und dass dies auch für Kleinmotorräder gilt. Der Bundesrat sieht keinen Bedarf für eine zusätzliche Information dieser Stellen.</p><p>Im Übrigen sind auf der schweizerischen Internetseite von Segway die Verwendungsmöglichkeiten korrekt dargestellt, und es wird auf die Ausweispflicht aufmerksam gemacht.</p>
- <p>Der Bund hat Ende 2007 den Segway PT i2 als Kleinmotorrad der Kategorie A1 für maximal 15 Stundenkilometer zugelassen. Damit darf dieses Motorfahrzeug nur auf der Fahrbahn verkehren, jedoch zu Recht nicht auf Gehflächen und Radwegen. Die US-Firma Segway wirbt aber weltweit auch zum Fahren auf Fuss- und Wanderwegen. Die Käufer fahren deshalb bei uns gerne auch illegal. Die Durchsetzung der Beschränkungen liegt nun bei den Kantonen und Gemeinden, deren Polizeikorps über die neue Aufgabe aber nicht informiert sind.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, die Kantone über deren neue Aufgabe detailliert zu informieren?</p>
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