Auswahlverfahren bei Fotovoltaikanlagen

ShortId
08.5140
Id
20085140
Updated
14.11.2025 07:22
Language
de
Title
Auswahlverfahren bei Fotovoltaikanlagen
AdditionalIndexing
66;freie Schlagwörter: KEV;elektrische Leitung;Rechtsschutz;Sonnenenergie;Einspeisevergütung;sanfte Energie;elektrische Energie
1
  • L04K17030301, elektrische Energie
  • L02K1705, sanfte Energie
  • L05K1703030101, elektrische Leitung
  • L03K170505, Sonnenenergie
  • L06K170303010103, Einspeisevergütung
  • L03K050402, Rechtsschutz
Texts
  • <p>Massgebend für die Berücksichtigung des Projektes ist das Anmeldedatum. Bei Projekten, die am gleichen Tag angemeldet werden, richtet sich die Selektion nach der Grösse des Projektes, wobei die grössten Projekte zuerst berücksichtigt werden. Nichtberücksichtigte Projekte werden auf eine Warteliste gesetzt, welche bei neu freigegebenen Kapazitäten nach Anmeldedatum abgearbeitet werden.</p><p>Bei der Einspeisevergütung für die Fotovoltaik hat das Parlament beschlossen, die Möglichkeit von jährlichen Zubaumengen zu schaffen; dies, um eine kontinuierliche Entwicklung der Fotovoltaik zu gewährleisten.</p><p>Die vom BFE für das Jahr 2008 festgelegte Zubaumenge für Fotovoltaik beträgt insgesamt 19 Megawatt Leistung (genauer 19 Megawatt peak, da bei der Fotovoltaik die Leistung im Spitzenlastbereich angegeben wird).</p><p>Für die mit dieser Kapazität produzierte Elektrizität stehen gemäss Energiegesetz 5 Prozent der gesamten Mittel zur Verfügung, das entspricht maximal 16 Millionen Franken. Ob mit den unerwartet vielen Anmeldungen diese Grenzen schon erreicht werden, kann erst nach Auswertung aller Anmeldungen verlässlich gesagt werden.</p>
  • <p>Sollte die Gesamtleistung der Fotovoltaikanlagen die in Artikel 7a Absatz 4 Buchstabe b des Energiegesetzes festgelegten Höchstgrenzen überschreiten, nach welchem Verfahren werden dann die Projekte, welche Anrecht auf die kostendeckende Einspeisevergütung haben, ausgewählt?</p>
  • Auswahlverfahren bei Fotovoltaikanlagen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Massgebend für die Berücksichtigung des Projektes ist das Anmeldedatum. Bei Projekten, die am gleichen Tag angemeldet werden, richtet sich die Selektion nach der Grösse des Projektes, wobei die grössten Projekte zuerst berücksichtigt werden. Nichtberücksichtigte Projekte werden auf eine Warteliste gesetzt, welche bei neu freigegebenen Kapazitäten nach Anmeldedatum abgearbeitet werden.</p><p>Bei der Einspeisevergütung für die Fotovoltaik hat das Parlament beschlossen, die Möglichkeit von jährlichen Zubaumengen zu schaffen; dies, um eine kontinuierliche Entwicklung der Fotovoltaik zu gewährleisten.</p><p>Die vom BFE für das Jahr 2008 festgelegte Zubaumenge für Fotovoltaik beträgt insgesamt 19 Megawatt Leistung (genauer 19 Megawatt peak, da bei der Fotovoltaik die Leistung im Spitzenlastbereich angegeben wird).</p><p>Für die mit dieser Kapazität produzierte Elektrizität stehen gemäss Energiegesetz 5 Prozent der gesamten Mittel zur Verfügung, das entspricht maximal 16 Millionen Franken. Ob mit den unerwartet vielen Anmeldungen diese Grenzen schon erreicht werden, kann erst nach Auswertung aller Anmeldungen verlässlich gesagt werden.</p>
    • <p>Sollte die Gesamtleistung der Fotovoltaikanlagen die in Artikel 7a Absatz 4 Buchstabe b des Energiegesetzes festgelegten Höchstgrenzen überschreiten, nach welchem Verfahren werden dann die Projekte, welche Anrecht auf die kostendeckende Einspeisevergütung haben, ausgewählt?</p>
    • Auswahlverfahren bei Fotovoltaikanlagen

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