Teiluniformierte Offiziere an der Gay-Parade in Zürich
- ShortId
-
08.5166
- Id
-
20085166
- Updated
-
28.07.2023 07:43
- Language
-
de
- Title
-
Teiluniformierte Offiziere an der Gay-Parade in Zürich
- AdditionalIndexing
-
09;Kleidung;Offizier;Armeematerial;sexuelle Minderheit
- 1
-
- L06K070505010101, Kleidung
- L04K04020305, Armeematerial
- L05K0402030301, Offizier
- L05K0502040802, sexuelle Minderheit
- Texts
-
- <p>1./2. Die Uniform darf grundsätzlich nur zu militärischen Zwecken getragen werden. Hierzu gehören auch die ausserdienstlichen Tätigkeiten im Sinne der Verordnung vom 29. Oktober 2003 über die ausserdienstliche Tätigkeit der Truppe (SR 512.38). Für private Zwecke ist das Benützen der Ausrüstung ausser Dienst gemäss den Artikeln 41 und 42 der Verordnung des VBS über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen (SR 514.101) zwar ebenfalls grundsätzlich gestattet, ausgenommen sind jedoch die Ordonnanzfeuerwaffe, die Schutzmaske, der Tarn- und der Kälteschutzanzug und der Ausgangsanzug. Dabei spielt es keine Rolle, ob die ganze Uniform oder lediglich Teile davon getragen werden.</p><p>3. Die Verletzung dieser Vorschriften kann den militärstrafrechtlichen Tatbestand der Nichtbefolgung von Dienstvorschriften (Art. 72 des Militärstrafgesetzes, MStG; SR 321.0) oder des Missbrauchs von Material (Art. 73 MStG) erfüllen und mit einer disziplinarischen Bestrafung, einer Geldstrafe oder in schweren Fällen des Missbrauchs mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.</p>
- <p>In den Medien ist angekündigt, dass eine Gruppe von homosexuellen Offizieren der Schweizer Armee an der sogenannten Gay-Parade mitmarschieren werde. Durch das Tragen von Stücken der Armee-Uniform sollen die Teilnehmer als Offiziere des Vereins Queer Officers erkennbar sein.</p><p>Zu welchen Anlässen ist das Tragen der Uniform erlaubt?</p><p>Welche Regeln bestehen für das Tragen von Teilen der Uniform?</p><p>Welche Sanktionen sind vorgesehen, falls mit dem vorgesehenen Auftritt bestehende Regeln verletzt werden?</p>
- Teiluniformierte Offiziere an der Gay-Parade in Zürich
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1./2. Die Uniform darf grundsätzlich nur zu militärischen Zwecken getragen werden. Hierzu gehören auch die ausserdienstlichen Tätigkeiten im Sinne der Verordnung vom 29. Oktober 2003 über die ausserdienstliche Tätigkeit der Truppe (SR 512.38). Für private Zwecke ist das Benützen der Ausrüstung ausser Dienst gemäss den Artikeln 41 und 42 der Verordnung des VBS über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen (SR 514.101) zwar ebenfalls grundsätzlich gestattet, ausgenommen sind jedoch die Ordonnanzfeuerwaffe, die Schutzmaske, der Tarn- und der Kälteschutzanzug und der Ausgangsanzug. Dabei spielt es keine Rolle, ob die ganze Uniform oder lediglich Teile davon getragen werden.</p><p>3. Die Verletzung dieser Vorschriften kann den militärstrafrechtlichen Tatbestand der Nichtbefolgung von Dienstvorschriften (Art. 72 des Militärstrafgesetzes, MStG; SR 321.0) oder des Missbrauchs von Material (Art. 73 MStG) erfüllen und mit einer disziplinarischen Bestrafung, einer Geldstrafe oder in schweren Fällen des Missbrauchs mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.</p>
- <p>In den Medien ist angekündigt, dass eine Gruppe von homosexuellen Offizieren der Schweizer Armee an der sogenannten Gay-Parade mitmarschieren werde. Durch das Tragen von Stücken der Armee-Uniform sollen die Teilnehmer als Offiziere des Vereins Queer Officers erkennbar sein.</p><p>Zu welchen Anlässen ist das Tragen der Uniform erlaubt?</p><p>Welche Regeln bestehen für das Tragen von Teilen der Uniform?</p><p>Welche Sanktionen sind vorgesehen, falls mit dem vorgesehenen Auftritt bestehende Regeln verletzt werden?</p>
- Teiluniformierte Offiziere an der Gay-Parade in Zürich
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