Anpassung des Landschaftsrappens an die Strompreisentwicklung
- ShortId
-
08.5183
- Id
-
20085183
- Updated
-
28.07.2023 10:14
- Language
-
de
- Title
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Anpassung des Landschaftsrappens an die Strompreisentwicklung
- AdditionalIndexing
-
66;freie Schlagwörter: Landschaftsrappen;Wassernutzung;Energiepreis;elektrische Energie;Landschaftsschutz
- 1
-
- L04K06010504, Wassernutzung
- L04K17030301, elektrische Energie
- L05K1701010605, Energiepreis
- L04K06010409, Landschaftsschutz
- Texts
-
- <p>Der Referenzstrompreis von heute 6 Rappen wird nur herangezogen, um beurteilen zu können, ob eine Gesuchstellerin (Gemeinden, Kantone) Anrecht auf Ausgleichsbeiträge hat. Eine Änderung des Referenzwertes führt daher bei den bestehenden Verträgen nicht zu höheren Ausgleichsbeiträgen. Dazu müsste das Wasserzinsmaximum im Wasserrechtsgesetz erhöht werden.</p>
- <p>Gemeinden, die Landschaften unter Schutz stellen und darum Einbussen an Wasserzinsen erleiden, werden entschädigt. Der Referenz-Strompreis wurde im Jahre 1999 von 10 Rappen pro Kilowattstunde auf 6 Rappen pro Kilowattstunde gesenkt, mit dem Argument, der Strompreis werde infolge der Liberalisierung der Strommärkte massiv sinken. Das Gegenteil ist eingetroffen. Der Durchschnittspreis für Spitzenstrom stieg von 2,8 Rappen (1999) auf 12,4 Rappen (2006).</p><p>Ist der Bundesrat bereit, die Abgeltung an die Strompreisentwicklung anzupassen?</p>
- Anpassung des Landschaftsrappens an die Strompreisentwicklung
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Referenzstrompreis von heute 6 Rappen wird nur herangezogen, um beurteilen zu können, ob eine Gesuchstellerin (Gemeinden, Kantone) Anrecht auf Ausgleichsbeiträge hat. Eine Änderung des Referenzwertes führt daher bei den bestehenden Verträgen nicht zu höheren Ausgleichsbeiträgen. Dazu müsste das Wasserzinsmaximum im Wasserrechtsgesetz erhöht werden.</p>
- <p>Gemeinden, die Landschaften unter Schutz stellen und darum Einbussen an Wasserzinsen erleiden, werden entschädigt. Der Referenz-Strompreis wurde im Jahre 1999 von 10 Rappen pro Kilowattstunde auf 6 Rappen pro Kilowattstunde gesenkt, mit dem Argument, der Strompreis werde infolge der Liberalisierung der Strommärkte massiv sinken. Das Gegenteil ist eingetroffen. Der Durchschnittspreis für Spitzenstrom stieg von 2,8 Rappen (1999) auf 12,4 Rappen (2006).</p><p>Ist der Bundesrat bereit, die Abgeltung an die Strompreisentwicklung anzupassen?</p>
- Anpassung des Landschaftsrappens an die Strompreisentwicklung
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