Anpassung des Landschaftsrappens an die Strompreisentwicklung

ShortId
08.5183
Id
20085183
Updated
28.07.2023 10:14
Language
de
Title
Anpassung des Landschaftsrappens an die Strompreisentwicklung
AdditionalIndexing
66;freie Schlagwörter: Landschaftsrappen;Wassernutzung;Energiepreis;elektrische Energie;Landschaftsschutz
1
  • L04K06010504, Wassernutzung
  • L04K17030301, elektrische Energie
  • L05K1701010605, Energiepreis
  • L04K06010409, Landschaftsschutz
Texts
  • <p>Der Referenzstrompreis von heute 6 Rappen wird nur herangezogen, um beurteilen zu können, ob eine Gesuchstellerin (Gemeinden, Kantone) Anrecht auf Ausgleichsbeiträge hat. Eine Änderung des Referenzwertes führt daher bei den bestehenden Verträgen nicht zu höheren Ausgleichsbeiträgen. Dazu müsste das Wasserzinsmaximum im Wasserrechtsgesetz erhöht werden.</p>
  • <p>Gemeinden, die Landschaften unter Schutz stellen und darum Einbussen an Wasserzinsen erleiden, werden entschädigt. Der Referenz-Strompreis wurde im Jahre 1999 von 10 Rappen pro Kilowattstunde auf 6 Rappen pro Kilowattstunde gesenkt, mit dem Argument, der Strompreis werde infolge der Liberalisierung der Strommärkte massiv sinken. Das Gegenteil ist eingetroffen. Der Durchschnittspreis für Spitzenstrom stieg von 2,8 Rappen (1999) auf 12,4 Rappen (2006).</p><p>Ist der Bundesrat bereit, die Abgeltung an die Strompreisentwicklung anzupassen?</p>
  • Anpassung des Landschaftsrappens an die Strompreisentwicklung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Referenzstrompreis von heute 6 Rappen wird nur herangezogen, um beurteilen zu können, ob eine Gesuchstellerin (Gemeinden, Kantone) Anrecht auf Ausgleichsbeiträge hat. Eine Änderung des Referenzwertes führt daher bei den bestehenden Verträgen nicht zu höheren Ausgleichsbeiträgen. Dazu müsste das Wasserzinsmaximum im Wasserrechtsgesetz erhöht werden.</p>
    • <p>Gemeinden, die Landschaften unter Schutz stellen und darum Einbussen an Wasserzinsen erleiden, werden entschädigt. Der Referenz-Strompreis wurde im Jahre 1999 von 10 Rappen pro Kilowattstunde auf 6 Rappen pro Kilowattstunde gesenkt, mit dem Argument, der Strompreis werde infolge der Liberalisierung der Strommärkte massiv sinken. Das Gegenteil ist eingetroffen. Der Durchschnittspreis für Spitzenstrom stieg von 2,8 Rappen (1999) auf 12,4 Rappen (2006).</p><p>Ist der Bundesrat bereit, die Abgeltung an die Strompreisentwicklung anzupassen?</p>
    • Anpassung des Landschaftsrappens an die Strompreisentwicklung

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