Kostendeckende Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien. Ansturm auf Fördergelder

ShortId
08.5236
Id
20085236
Updated
28.07.2023 08:30
Language
de
Title
Kostendeckende Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien. Ansturm auf Fördergelder
AdditionalIndexing
66;freie Schlagwörter: KEV;Sonnenenergie;Einspeisevergütung;sanfte Energie;Subvention
1
  • L02K1705, sanfte Energie
  • L05K1102030202, Subvention
  • L03K170505, Sonnenenergie
  • L06K170303010103, Einspeisevergütung
Texts
  • <p>Die genannte Regelung gilt nur für den Grenzfall, wenn die im Energiegesetz festgeschriebenen Deckel der einzelnen Technologien oder der Gesamtdeckel mit den Anmeldungen eines einzigen Tages übertroffen werden. Solange dies nicht der Fall ist, werden alle Anlagen unabhängig der Grösse in der Reihenfolge des Anmeldedatums berücksichtigt. Ein eindeutiges Kriterium für diesen Grenzfall musste getroffen werden. Die Anlagegrösse drängte sich auf, weil damit der grösste Restbeitrag an das Ziel mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis erreicht werden kann.</p><p>Dieser Grenzfall ist im laufenden Anmeldeverfahren nur gerade für die Fotovoltaik zum Zuge gekommen; bei allen anderen Technologien konnten alle Anmeldungen, unabhängig von der Anlagegrösse, angenommen werden. Das Erreichen des Teildeckels von 5 Prozent der Gesamtsumme bei der Fotovoltaik bereits am ersten Meldetag zeigt einerseits das grosse Interesse von Investoren und andererseits das vorhandene Potenzial. Die Enttäuschung der Anlagebesitzer, welche einen negativen Bescheid erhalten haben und auf der Warteliste sind, ist verständlich. Alle Anlagebesitzer, die ab 2006 im Vertrauen auf die Einspeisevergütung ihre Anlage bereits vor der Anmeldemöglichkeit gebaut haben oder zu diesem Zeitpunkt schon eine Baubewilligung hatten, bekommen im Übrigen, unabhängig von der Anlagegrösse, einen positiven Bescheid, werden also nicht leer ausgehen.</p><p>Es ist Sache des Parlamentes, über geeignete Anpassungen des Energiegesetzes zu entscheiden, welche diese Situation ändern können. Mein Departement wird nach gründlicher Analyse des ersten Betriebsjahres (2009) Bericht erstatten und allenfalls Vorschläge unterbreiten.</p>
  • <p>Mit den vielen unberücksichtigten Anmeldungen für die kostendeckende Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien besteht Handlungsbedarf. Bei gleichem Anmeldetermin erhält die grösste Anlage den Vorrang.</p><p>- Was hält der Bundesrat von dieser Diskriminierung gegenüber den kleinen Anlagen?</p><p>- Was antwortet er all den Eigentümern, die sich aktiv für erneuerbare Energien einsetzen, z. B. eine Solaranlage im Vertrauen auf die Vergütung geplant und gebaut haben, und nun leer ausgehen?</p>
  • Kostendeckende Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien. Ansturm auf Fördergelder
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die genannte Regelung gilt nur für den Grenzfall, wenn die im Energiegesetz festgeschriebenen Deckel der einzelnen Technologien oder der Gesamtdeckel mit den Anmeldungen eines einzigen Tages übertroffen werden. Solange dies nicht der Fall ist, werden alle Anlagen unabhängig der Grösse in der Reihenfolge des Anmeldedatums berücksichtigt. Ein eindeutiges Kriterium für diesen Grenzfall musste getroffen werden. Die Anlagegrösse drängte sich auf, weil damit der grösste Restbeitrag an das Ziel mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis erreicht werden kann.</p><p>Dieser Grenzfall ist im laufenden Anmeldeverfahren nur gerade für die Fotovoltaik zum Zuge gekommen; bei allen anderen Technologien konnten alle Anmeldungen, unabhängig von der Anlagegrösse, angenommen werden. Das Erreichen des Teildeckels von 5 Prozent der Gesamtsumme bei der Fotovoltaik bereits am ersten Meldetag zeigt einerseits das grosse Interesse von Investoren und andererseits das vorhandene Potenzial. Die Enttäuschung der Anlagebesitzer, welche einen negativen Bescheid erhalten haben und auf der Warteliste sind, ist verständlich. Alle Anlagebesitzer, die ab 2006 im Vertrauen auf die Einspeisevergütung ihre Anlage bereits vor der Anmeldemöglichkeit gebaut haben oder zu diesem Zeitpunkt schon eine Baubewilligung hatten, bekommen im Übrigen, unabhängig von der Anlagegrösse, einen positiven Bescheid, werden also nicht leer ausgehen.</p><p>Es ist Sache des Parlamentes, über geeignete Anpassungen des Energiegesetzes zu entscheiden, welche diese Situation ändern können. Mein Departement wird nach gründlicher Analyse des ersten Betriebsjahres (2009) Bericht erstatten und allenfalls Vorschläge unterbreiten.</p>
    • <p>Mit den vielen unberücksichtigten Anmeldungen für die kostendeckende Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien besteht Handlungsbedarf. Bei gleichem Anmeldetermin erhält die grösste Anlage den Vorrang.</p><p>- Was hält der Bundesrat von dieser Diskriminierung gegenüber den kleinen Anlagen?</p><p>- Was antwortet er all den Eigentümern, die sich aktiv für erneuerbare Energien einsetzen, z. B. eine Solaranlage im Vertrauen auf die Vergütung geplant und gebaut haben, und nun leer ausgehen?</p>
    • Kostendeckende Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien. Ansturm auf Fördergelder

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