Wie viel soll die letzte Meile kosten, damit der Grundsatz der Nichtdiskriminierung nicht verletzt wird?
- ShortId
-
08.5239
- Id
-
20085239
- Updated
-
25.06.2025 00:36
- Language
-
de
- Title
-
Wie viel soll die letzte Meile kosten, damit der Grundsatz der Nichtdiskriminierung nicht verletzt wird?
- AdditionalIndexing
-
34;Interkonnektion;Swisscom;Gleichbehandlung;Preisfestsetzung;Telekommunikation
- 1
-
- L05K1202020104, Interkonnektion
- L04K11050302, Preisfestsetzung
- L04K05020303, Gleichbehandlung
- L05K1202020107, Swisscom
- L04K12020201, Telekommunikation
- Texts
-
- <p>Gemäss Artikel 52 der Verordnung über die Fernmeldedienste darf die Swisscom andere Anbieterinnen nicht schlechterstellen als ihre eigenen Geschäftseinheiten, Tochterfirmen oder andere Partnerinnen. Artikel 11 des Fernmeldegesetzes verpflichtet die marktbeherrschende Anbieterin, anderen Anbietern Zugang zu ihren Einrichtungen und Diensten zu gewähren. Diesen Zugang muss die Swisscom allen anderen Anbieterinnen zu den gleichen kostenorientierten Preisen gewähren, wodurch eine Diskriminierung verhindert wird. Hingegen schreibt das Gesetz der Swisscom nicht vor, im Rahmen ihrer Rechnungslegung eine Abgeltung für die Benutzung ihres eigenen Netzes auszuweisen.</p>
- <p>Ich möchte vom Bundesrat erfahren, ob er auch der Ansicht ist, dass der im Fernmeldegesetz verankerte Grundsatz der Nichtdiskriminierung verletzt würde, wenn die Swisscom für die Benutzung der letzten Meile weniger bezahlen müsste, als die Konkurrenten der Swisscom dafür zu bezahlen haben.</p>
- Wie viel soll die letzte Meile kosten, damit der Grundsatz der Nichtdiskriminierung nicht verletzt wird?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Gemäss Artikel 52 der Verordnung über die Fernmeldedienste darf die Swisscom andere Anbieterinnen nicht schlechterstellen als ihre eigenen Geschäftseinheiten, Tochterfirmen oder andere Partnerinnen. Artikel 11 des Fernmeldegesetzes verpflichtet die marktbeherrschende Anbieterin, anderen Anbietern Zugang zu ihren Einrichtungen und Diensten zu gewähren. Diesen Zugang muss die Swisscom allen anderen Anbieterinnen zu den gleichen kostenorientierten Preisen gewähren, wodurch eine Diskriminierung verhindert wird. Hingegen schreibt das Gesetz der Swisscom nicht vor, im Rahmen ihrer Rechnungslegung eine Abgeltung für die Benutzung ihres eigenen Netzes auszuweisen.</p>
- <p>Ich möchte vom Bundesrat erfahren, ob er auch der Ansicht ist, dass der im Fernmeldegesetz verankerte Grundsatz der Nichtdiskriminierung verletzt würde, wenn die Swisscom für die Benutzung der letzten Meile weniger bezahlen müsste, als die Konkurrenten der Swisscom dafür zu bezahlen haben.</p>
- Wie viel soll die letzte Meile kosten, damit der Grundsatz der Nichtdiskriminierung nicht verletzt wird?
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