Ratifizierung der Konvention des Europarates gegen Menschenhandel (STE 197)

ShortId
08.5248
Id
20085248
Updated
27.07.2023 19:37
Language
de
Title
Ratifizierung der Konvention des Europarates gegen Menschenhandel (STE 197)
AdditionalIndexing
12;Zeugenaussage;Menschenhandel;Europäische Konvention
1
  • L06K050102010303, Menschenhandel
  • L05K1002020204, Europäische Konvention
  • L05K0504010502, Zeugenaussage
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Juli 2008 die Unterzeichnung der Europaratskonvention gegen Menschenhandel beschlossen. Die Konvention wurde nun am 8. September 2008 vom ausserordentlichen und bevollmächtigten Botschafter und ständigen Vertreter der Schweiz beim Europarat in Strassburg, Paul Widmer, unterzeichnet.</p><p>Was die Voraussetzungen und den Zeitplan für die Ratifikation betrifft, besteht noch vorgängiger rechtlicher Umsetzungsbedarf im Bereich des ausserprozessualen Zeugenschutzes. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wurde deshalb am 2. Juli 2008 vom Bundesrat beauftragt, einen entsprechenden Vernehmlassungsentwurf zur gesetzlichen Regelung des ausserprozessualen Zeugenschutzes unter Einbezug der Kantone zu erarbeiten. Die Vorarbeiten wurden innerhalb des EJPD bereits an die Hand genommen. Der Entwurf wird gleichzeitig mit der Konvention voraussichtlich im letzten Quartal 2009 in die Vernehmlassung geschickt werden. Die Verabschiedung der Botschaft des Bundesrates zur Genehmigung der Konvention und die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für den ausserprozessualen Zeugenschutz sind vom EJPD für den Sommer 2011 geplant. Anschliessend werden die Dauer des parlamentarischen Verfahrens und ein allfälliges Referendumsverfahren den Zeitplan bestimmen. Dieses Geschäft ist in der bundesrätlichen Legislaturplanung 2007-2011 enthalten (Ziel 5).</p>
  • <p>Der Bundesrat hat die Konvention des Europarates gegen Menschenhandel unterzeichnet. Allerdings macht er nur ungefähre Angaben über den Zeitplan der Ratifizierung.</p><p>Kann der Bundesrat uns mitteilen, wann er die Konvention ratifizieren wird?</p>
  • Ratifizierung der Konvention des Europarates gegen Menschenhandel (STE 197)
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Juli 2008 die Unterzeichnung der Europaratskonvention gegen Menschenhandel beschlossen. Die Konvention wurde nun am 8. September 2008 vom ausserordentlichen und bevollmächtigten Botschafter und ständigen Vertreter der Schweiz beim Europarat in Strassburg, Paul Widmer, unterzeichnet.</p><p>Was die Voraussetzungen und den Zeitplan für die Ratifikation betrifft, besteht noch vorgängiger rechtlicher Umsetzungsbedarf im Bereich des ausserprozessualen Zeugenschutzes. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wurde deshalb am 2. Juli 2008 vom Bundesrat beauftragt, einen entsprechenden Vernehmlassungsentwurf zur gesetzlichen Regelung des ausserprozessualen Zeugenschutzes unter Einbezug der Kantone zu erarbeiten. Die Vorarbeiten wurden innerhalb des EJPD bereits an die Hand genommen. Der Entwurf wird gleichzeitig mit der Konvention voraussichtlich im letzten Quartal 2009 in die Vernehmlassung geschickt werden. Die Verabschiedung der Botschaft des Bundesrates zur Genehmigung der Konvention und die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für den ausserprozessualen Zeugenschutz sind vom EJPD für den Sommer 2011 geplant. Anschliessend werden die Dauer des parlamentarischen Verfahrens und ein allfälliges Referendumsverfahren den Zeitplan bestimmen. Dieses Geschäft ist in der bundesrätlichen Legislaturplanung 2007-2011 enthalten (Ziel 5).</p>
    • <p>Der Bundesrat hat die Konvention des Europarates gegen Menschenhandel unterzeichnet. Allerdings macht er nur ungefähre Angaben über den Zeitplan der Ratifizierung.</p><p>Kann der Bundesrat uns mitteilen, wann er die Konvention ratifizieren wird?</p>
    • Ratifizierung der Konvention des Europarates gegen Menschenhandel (STE 197)

Back to List