Stand der Behandlung des Postulates 03.3408 zur Erhöhung der Nutzlast von Strassentransportfahrzeugen

ShortId
08.5259
Id
20085259
Updated
27.07.2023 21:22
Language
de
Title
Stand der Behandlung des Postulates 03.3408 zur Erhöhung der Nutzlast von Strassentransportfahrzeugen
AdditionalIndexing
48;Nutzfahrzeug;Ladung;Führerschein;Gewichte und Abmessungen;Güterverkehr auf der Strasse;Strassenverkehrsordnung
1
  • L04K18020406, Strassenverkehrsordnung
  • L05K1803010103, Nutzfahrzeug
  • L04K18020401, Führerschein
  • L05K1801020205, Ladung
  • L04K18010402, Gewichte und Abmessungen
  • L05K1801020204, Güterverkehr auf der Strasse
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat mit Bericht vom 7. März 2008 über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2008 (Kapitel I; BBl 2008 2379) beantragt, das Postulat 03.3408 zur Erhöhung der Nutzlast von Strassentransportfahrzeugen abzuschreiben.</p><p>Der Ständerat hat dem Antrag am 5. Juni 2008 (AB 2008 S 441), der Nationalrat am 10. Juni 2008 (AB 2008 N 854) zugestimmt.</p><p>Das Postulat wurde somit im Rahmen der Sommersession 2008 abgeschrieben.</p><p>Der Bundesrat hat die Abschreibung insbesondere beantragt, weil die Nachteile einer Umsetzung des Postulates die Vorteile bei Weitem überwiegen.</p><p>Die Verantwortung für das sichere Führen eines Fahrzeuges bis 3,5 Tonnen ist gross. Sie nimmt mit steigendem Gewicht des Fahrzeuges noch zu, zumal mit der grösseren Masse höhere Risiken verbunden sind. Aus diesem Grund muss derjenige, der Sachentransporte mit schweren Motorfahrzeugen durchführen will, neu eine umfangreichere und strengere Führerprüfung ablegen und sich regelmässig weiterbilden. Wollte man nun Inhaber des Führerausweises der Kategorie B berechtigen, auch Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zu führen, müsste man diese höheren Anforderungen in Zukunft auch an Bewerber und Inhaber von Führerausweisen der Kategorie B stellen, also letztlich an fast alle Verkehrsteilnehmer. Diese erhebliche Verschärfung ist jedoch unverhältnismässig und selbst aus der Sicht der Verkehrssicherheit nicht notwendig.</p>
  • <p>Das Postulat fordert den Bundesrat auf, die Bestimmungen über Führerausweiskategorien dahingehend zu ändern, dass Strassenfahrzeuge, die sich zum Sachentransport eignen, bis zu einem Gesamtgewicht von 5 Tonnen unter die Führerausweiskategorie B fallen.</p><p>Das Postulat wurde am 17. März 2005 überwiesen.</p><p>- Wie ist der Stand der Behandlung?</p><p>- Hat der Bundesrat bereits einen Entscheid getroffen, um diesem Bedürfnis nachzukommen?</p><p>- Falls nein, wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?</p>
  • Stand der Behandlung des Postulates 03.3408 zur Erhöhung der Nutzlast von Strassentransportfahrzeugen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat mit Bericht vom 7. März 2008 über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2008 (Kapitel I; BBl 2008 2379) beantragt, das Postulat 03.3408 zur Erhöhung der Nutzlast von Strassentransportfahrzeugen abzuschreiben.</p><p>Der Ständerat hat dem Antrag am 5. Juni 2008 (AB 2008 S 441), der Nationalrat am 10. Juni 2008 (AB 2008 N 854) zugestimmt.</p><p>Das Postulat wurde somit im Rahmen der Sommersession 2008 abgeschrieben.</p><p>Der Bundesrat hat die Abschreibung insbesondere beantragt, weil die Nachteile einer Umsetzung des Postulates die Vorteile bei Weitem überwiegen.</p><p>Die Verantwortung für das sichere Führen eines Fahrzeuges bis 3,5 Tonnen ist gross. Sie nimmt mit steigendem Gewicht des Fahrzeuges noch zu, zumal mit der grösseren Masse höhere Risiken verbunden sind. Aus diesem Grund muss derjenige, der Sachentransporte mit schweren Motorfahrzeugen durchführen will, neu eine umfangreichere und strengere Führerprüfung ablegen und sich regelmässig weiterbilden. Wollte man nun Inhaber des Führerausweises der Kategorie B berechtigen, auch Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zu führen, müsste man diese höheren Anforderungen in Zukunft auch an Bewerber und Inhaber von Führerausweisen der Kategorie B stellen, also letztlich an fast alle Verkehrsteilnehmer. Diese erhebliche Verschärfung ist jedoch unverhältnismässig und selbst aus der Sicht der Verkehrssicherheit nicht notwendig.</p>
    • <p>Das Postulat fordert den Bundesrat auf, die Bestimmungen über Führerausweiskategorien dahingehend zu ändern, dass Strassenfahrzeuge, die sich zum Sachentransport eignen, bis zu einem Gesamtgewicht von 5 Tonnen unter die Führerausweiskategorie B fallen.</p><p>Das Postulat wurde am 17. März 2005 überwiesen.</p><p>- Wie ist der Stand der Behandlung?</p><p>- Hat der Bundesrat bereits einen Entscheid getroffen, um diesem Bedürfnis nachzukommen?</p><p>- Falls nein, wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?</p>
    • Stand der Behandlung des Postulates 03.3408 zur Erhöhung der Nutzlast von Strassentransportfahrzeugen

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