Opfer des Frauenhandels als solche behandeln
- ShortId
-
08.5263
- Id
-
20085263
- Updated
-
27.07.2023 19:06
- Language
-
de
- Title
-
Opfer des Frauenhandels als solche behandeln
- AdditionalIndexing
-
12;Opfer;Aufenthalt von Ausländern/-innen;Menschenhandel;Prostitution;Ausweisung
- 1
-
- L06K050102010303, Menschenhandel
- L04K05010205, Opfer
- L04K05060101, Aufenthalt von Ausländern/-innen
- L05K0501020202, Ausweisung
- L04K01010211, Prostitution
- Texts
-
- <p>In Artikel 35 der Verordnung über die Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (SR 142.201) ist festgelegt, dass Opfern von Menschenhandel eine Erholungs- und Bedenkzeit von mindestens dreissig Tagen einzuräumen ist. Während dieser Bedenkzeit wird von ausländerrechtlichen Vollzugshandlungen abgesehen. Des Weiteren kann während eines Strafverfahrens gegen die Täter der Aufenthalt der Opfer durch Bewilligungen geregelt werden, und nach dem Strafverfahren kann ein Aufenthalt in der Schweiz bei einem schwerwiegenden persönlichen Härtefall oder wenn Gründe für eine vorläufige Aufnahme bestehen, bewilligt werden.</p><p>Zu beachten ist, dass gerade ausländische Prostituierte nicht zwangsläufig Opfer von Menschenhandel sind. Die Feststellung von Ausbeutungsverhältnissen im Umfeld der Prostitution einschliesslich damit zusammenhängenden Menschenhandels und die Abgrenzung von blossen ausländerrechtlichen Verstössen sind sehr schwierig. Ziel von Kontrollen und Aktionen im Prostitutionsmilieu muss sein, mögliche Opfer von Menschenhandel überhaupt zu erkennen und diesen Personen eine Bedenkzeit zur Stabilisierung einzuräumen. In den vergangenen Jahren wurde eine Reihe von Massnahmen getroffen, um Opfer von Menschenhandel besser zu erkennen und richtig zu behandeln.</p><p>Die vom Bundesrat eingesetzte Koordinationsstelle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel (KSMM) erarbeitete Hilfsmittel und unterstützt die Kantone in der Einrichtung von runden Tischen gegen Menschenhandel. Diese kantonalen Kooperationsgremien bewirken, dass die behördliche Zusammenarbeit verbessert wird, eine Sensibilisierung für das Phänomen Menschenhandel stattfindet und Spezialisten bestimmt werden. Es ist feststellbar, dass in jenen Kantonen mit runden Tischen ein Paradigmenwechsel von fremdenpolizeilichen Kontrollen gerade im Prostitutionsmilieu zu polizeilichen Aktionen zum Zweck der Ermittlung von Menschenhandel stattgefunden hat. Zudem führte die KSMM eine Reihe von Sensibilisierungs- und spezialisierten Ausbildungsmassnahmen gegen Menschenhandel durch.</p>
- <p>Den Opfern des Frauenhandels wird häufig ein Verstoss gegen das Ausländergesetz angelastet. Solche Fälle werden nach dem Ausländergesetz behandelt und beurteilt.</p><p>Was beabsichtigt der Bundesrat zu unternehmen, damit diese Opfer nicht wegen Verstosses gegen das Ausländergesetz ausgewiesen werden?</p>
- Opfer des Frauenhandels als solche behandeln
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In Artikel 35 der Verordnung über die Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (SR 142.201) ist festgelegt, dass Opfern von Menschenhandel eine Erholungs- und Bedenkzeit von mindestens dreissig Tagen einzuräumen ist. Während dieser Bedenkzeit wird von ausländerrechtlichen Vollzugshandlungen abgesehen. Des Weiteren kann während eines Strafverfahrens gegen die Täter der Aufenthalt der Opfer durch Bewilligungen geregelt werden, und nach dem Strafverfahren kann ein Aufenthalt in der Schweiz bei einem schwerwiegenden persönlichen Härtefall oder wenn Gründe für eine vorläufige Aufnahme bestehen, bewilligt werden.</p><p>Zu beachten ist, dass gerade ausländische Prostituierte nicht zwangsläufig Opfer von Menschenhandel sind. Die Feststellung von Ausbeutungsverhältnissen im Umfeld der Prostitution einschliesslich damit zusammenhängenden Menschenhandels und die Abgrenzung von blossen ausländerrechtlichen Verstössen sind sehr schwierig. Ziel von Kontrollen und Aktionen im Prostitutionsmilieu muss sein, mögliche Opfer von Menschenhandel überhaupt zu erkennen und diesen Personen eine Bedenkzeit zur Stabilisierung einzuräumen. In den vergangenen Jahren wurde eine Reihe von Massnahmen getroffen, um Opfer von Menschenhandel besser zu erkennen und richtig zu behandeln.</p><p>Die vom Bundesrat eingesetzte Koordinationsstelle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel (KSMM) erarbeitete Hilfsmittel und unterstützt die Kantone in der Einrichtung von runden Tischen gegen Menschenhandel. Diese kantonalen Kooperationsgremien bewirken, dass die behördliche Zusammenarbeit verbessert wird, eine Sensibilisierung für das Phänomen Menschenhandel stattfindet und Spezialisten bestimmt werden. Es ist feststellbar, dass in jenen Kantonen mit runden Tischen ein Paradigmenwechsel von fremdenpolizeilichen Kontrollen gerade im Prostitutionsmilieu zu polizeilichen Aktionen zum Zweck der Ermittlung von Menschenhandel stattgefunden hat. Zudem führte die KSMM eine Reihe von Sensibilisierungs- und spezialisierten Ausbildungsmassnahmen gegen Menschenhandel durch.</p>
- <p>Den Opfern des Frauenhandels wird häufig ein Verstoss gegen das Ausländergesetz angelastet. Solche Fälle werden nach dem Ausländergesetz behandelt und beurteilt.</p><p>Was beabsichtigt der Bundesrat zu unternehmen, damit diese Opfer nicht wegen Verstosses gegen das Ausländergesetz ausgewiesen werden?</p>
- Opfer des Frauenhandels als solche behandeln
Back to List