Kostendeckende Einspeisevergütung

ShortId
08.5284
Id
20085284
Updated
28.07.2023 08:59
Language
de
Title
Kostendeckende Einspeisevergütung
AdditionalIndexing
66;freie Schlagwörter: KEV;Einspeisevergütung;sanfte Energie;Energiepreis;elektrische Energie;Preisaufschlag
1
  • L05K1701010605, Energiepreis
  • L04K17030301, elektrische Energie
  • L04K11050410, Preisaufschlag
  • L06K170303010103, Einspeisevergütung
  • L02K1705, sanfte Energie
Texts
  • <p>Der für das erste Betriebsjahr 2009 beschlossene Zuschlag von 0,45 Rappen pro Kilowattstunde Stromkonsum ergibt insgesamt eine Summe von rund 258 Millionen Franken. Weil die Berechnungen auf Prognosen aufgrund der angemeldeten Anlagen beruhen, handelt es sich hier um eine konservative Vorgabe mit angemessenen Reserven. Von der Summe sind für die kostendeckende Einspeisevergütung netto rund 124 Millionen Franken (inklusive Rückerstattungen für Grossverbraucher, welche einen hohen Anteil an Energiekosten haben, z. B. Papierindustrie) und Vollzugskosten der Swissgrid (Gesuchswesen, Rechnungsstellung) sowie der Bilanzgruppe erneuerbare Energien (Organisation und Regelungsenergie) vorgesehen. Der Rest verteilt sich auf die übrigen Fördermassnahmen des Energiegesetzes wie die Bürgschaften für Geothermie, wettbewerbliche Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen (wird im Jahr 2009 erst vorbereitet, geplant ist die Unterstützung konkreter Effizienzprojekte von Kantonen, Organisationen, Unternehmen usw.) sowie die Weiterführung der 15-Rappen-Regelung (Mehrkostenfinanzierung).</p><p>Sie haben eine tabellarische Zusammenstellung gewünscht. Wir können Ihnen dies abgeben. Sie sieht im Detail wie folgt aus (in Millionen Franken):</p><p>- Kostendeckende Einspeisevergütung (netto): 80;</p><p>a. Rückvergütungen für Erleichterungen der Grossverbraucher, 25;</p><p>b. Vollzugskosten (Swissgrid, Bilanzgruppe erneuerbare Energien), 19;</p><p>- wettbewerbliche Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen: 1;</p><p>- Bürgschaften für Geothermie-Bohrungen: 20;</p><p>- Weiterführung der 15-Rappen-Regelung (Mehrkostenfinanzierung): 96,4;</p><p>- Reserve für Cash-Management: 16,6;</p><p>- Total: 258.</p>
  • <p>Wie das Bundesamt für Energie (BFE) am 28. August 2008 bekanntgegeben hat, wird der Stromkonsum ab dem 1. Januar 2009 mit einem Zuschlag von 0,45 Rappen pro Kilowattstunde belastet, um die kostendeckende Einspeisevergütung zu finanzieren. Die Medienmitteilung des BFE enthält nur summarische Angaben über die Verwendung dieser Mittel.</p><p>Wofür genau (bitte tabellarische Auflistung) werden die erwarteten Mittel von über einer Viertelmilliarde Franken jährlich eingesetzt?</p>
  • Kostendeckende Einspeisevergütung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der für das erste Betriebsjahr 2009 beschlossene Zuschlag von 0,45 Rappen pro Kilowattstunde Stromkonsum ergibt insgesamt eine Summe von rund 258 Millionen Franken. Weil die Berechnungen auf Prognosen aufgrund der angemeldeten Anlagen beruhen, handelt es sich hier um eine konservative Vorgabe mit angemessenen Reserven. Von der Summe sind für die kostendeckende Einspeisevergütung netto rund 124 Millionen Franken (inklusive Rückerstattungen für Grossverbraucher, welche einen hohen Anteil an Energiekosten haben, z. B. Papierindustrie) und Vollzugskosten der Swissgrid (Gesuchswesen, Rechnungsstellung) sowie der Bilanzgruppe erneuerbare Energien (Organisation und Regelungsenergie) vorgesehen. Der Rest verteilt sich auf die übrigen Fördermassnahmen des Energiegesetzes wie die Bürgschaften für Geothermie, wettbewerbliche Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen (wird im Jahr 2009 erst vorbereitet, geplant ist die Unterstützung konkreter Effizienzprojekte von Kantonen, Organisationen, Unternehmen usw.) sowie die Weiterführung der 15-Rappen-Regelung (Mehrkostenfinanzierung).</p><p>Sie haben eine tabellarische Zusammenstellung gewünscht. Wir können Ihnen dies abgeben. Sie sieht im Detail wie folgt aus (in Millionen Franken):</p><p>- Kostendeckende Einspeisevergütung (netto): 80;</p><p>a. Rückvergütungen für Erleichterungen der Grossverbraucher, 25;</p><p>b. Vollzugskosten (Swissgrid, Bilanzgruppe erneuerbare Energien), 19;</p><p>- wettbewerbliche Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen: 1;</p><p>- Bürgschaften für Geothermie-Bohrungen: 20;</p><p>- Weiterführung der 15-Rappen-Regelung (Mehrkostenfinanzierung): 96,4;</p><p>- Reserve für Cash-Management: 16,6;</p><p>- Total: 258.</p>
    • <p>Wie das Bundesamt für Energie (BFE) am 28. August 2008 bekanntgegeben hat, wird der Stromkonsum ab dem 1. Januar 2009 mit einem Zuschlag von 0,45 Rappen pro Kilowattstunde belastet, um die kostendeckende Einspeisevergütung zu finanzieren. Die Medienmitteilung des BFE enthält nur summarische Angaben über die Verwendung dieser Mittel.</p><p>Wofür genau (bitte tabellarische Auflistung) werden die erwarteten Mittel von über einer Viertelmilliarde Franken jährlich eingesetzt?</p>
    • Kostendeckende Einspeisevergütung

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