Anstandsregeln beim BAG

ShortId
08.5296
Id
20085296
Updated
25.06.2025 00:36
Language
de
Title
Anstandsregeln beim BAG
AdditionalIndexing
04;Verwaltungsformalität;Bundesamt für Gesundheit
1
  • L04K08040103, Bundesamt für Gesundheit
  • L04K08060113, Verwaltungsformalität
Texts
  • <p>Dem Bundesrat und dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist nicht bekannt, auf welchen Sachverhalt die Frage konkret Bezug nimmt. Im Rahmen seiner Zuständigkeiten pflegt das BAG intensive Beziehungen mit Kunden aus Wirtschaft und Politik und mit den Bürgerinnen und Bürgern des In- und Auslandes. Im Jahr 2007 sind beispielsweise über 1200 Bürgeranfragen zu Themen aus dem ganzen Zuständigkeitsbereich des BAG und gegen 5000 schriftliche oder mündliche Anfragen von versicherten Personen allein aus dem Bereich der Kranken-, Unfall- und Militärversicherung schriftlich beantwortet worden. Das BAG könnte ohne einen standardisierten Ablauf diese Mengen nicht bewältigen. Es hat zu diesem Zweck Qualitätskriterien definiert und entsprechende Prozesse festgelegt. Darin wird beispielsweise festgehalten, in welchen Fristen Anfragen beantwortet oder zumindest Eingangsbestätigungen ausgestellt werden.</p><p>Beanstandungen werden vom BAG ernst genommen und überprüft. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) lässt sich in geeigneten Abständen über die Erfüllung der Qualitätskriterien seiner Ämter orientieren. Bei Häufung konkreter Klagen würde das EDI korrigierend eingreifen.</p>
  • <p>Von verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen wird bemängelt, dass das Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf ihm unliebsame Reaktionen nicht antwortet. Selbst Eingangsbestätigungen für eingeschriebene Briefe scheinen nicht zum Standard des BAG zu gehören.</p><p>Wie gedenkt der Bundesrat die minimalen Anstandsregeln, die insbesondere für Behörden im Umgang mit Verbänden, Unternehmen, Organisationen und Bürgern gelten müssten, beim BAG durchzusetzen?</p>
  • Anstandsregeln beim BAG
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Dem Bundesrat und dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist nicht bekannt, auf welchen Sachverhalt die Frage konkret Bezug nimmt. Im Rahmen seiner Zuständigkeiten pflegt das BAG intensive Beziehungen mit Kunden aus Wirtschaft und Politik und mit den Bürgerinnen und Bürgern des In- und Auslandes. Im Jahr 2007 sind beispielsweise über 1200 Bürgeranfragen zu Themen aus dem ganzen Zuständigkeitsbereich des BAG und gegen 5000 schriftliche oder mündliche Anfragen von versicherten Personen allein aus dem Bereich der Kranken-, Unfall- und Militärversicherung schriftlich beantwortet worden. Das BAG könnte ohne einen standardisierten Ablauf diese Mengen nicht bewältigen. Es hat zu diesem Zweck Qualitätskriterien definiert und entsprechende Prozesse festgelegt. Darin wird beispielsweise festgehalten, in welchen Fristen Anfragen beantwortet oder zumindest Eingangsbestätigungen ausgestellt werden.</p><p>Beanstandungen werden vom BAG ernst genommen und überprüft. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) lässt sich in geeigneten Abständen über die Erfüllung der Qualitätskriterien seiner Ämter orientieren. Bei Häufung konkreter Klagen würde das EDI korrigierend eingreifen.</p>
    • <p>Von verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen wird bemängelt, dass das Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf ihm unliebsame Reaktionen nicht antwortet. Selbst Eingangsbestätigungen für eingeschriebene Briefe scheinen nicht zum Standard des BAG zu gehören.</p><p>Wie gedenkt der Bundesrat die minimalen Anstandsregeln, die insbesondere für Behörden im Umgang mit Verbänden, Unternehmen, Organisationen und Bürgern gelten müssten, beim BAG durchzusetzen?</p>
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