Respekt gegenüber Behörden und Beamten

ShortId
08.5299
Id
20085299
Updated
14.11.2025 08:30
Language
de
Title
Respekt gegenüber Behörden und Beamten
AdditionalIndexing
04;Kriminalität;Beamter/-in;Polizei;Gewalt;Statistik
1
  • L04K01010207, Gewalt
  • L04K04030304, Polizei
  • L06K080601030102, Beamter/-in
  • L04K01010208, Kriminalität
  • L03K020218, Statistik
Texts
  • <p>In der polizeilichen Kriminalstatistik werden sowohl die Gewalt als auch Drohungen gegen die kantonalen Behörden des Bundes erfasst. Was den Schutz der kantonalen Behörden betrifft, so obliegt es den zuständigen Polizeikorps, die notwendigen Massnahmen zu treffen. Für die Verfolgung von Delikten gemäss Artikel 285 StGB sind die kantonalen Justizbehörden zuständig. Der Bundesrat hat in diesem Bereich keine Kompetenzen.</p><p>Die Zunahme von Gewalt und Drohungen gegen Beamte und Behörden des Bundes hat sich im letzten Jahr wie folgt entwickelt: Insgesamt wurden 171 Drohungen erfasst, 56 mehr als im Vorjahr. Dies entspricht einer Steigerung von rund 49 Prozent. Die Zunahme betrifft praktisch alle Bereiche (Magistraten, Bedienstete des Bundes, Politiker), wobei die Drohungen gegen die Mitglieder des Bundesrates fast einen Drittel ausmachten. Eine wichtige Rolle für die Zunahme spielen der vereinfachte Zugang und die Möglichkeiten der modernen Kommunikationsmittel (Internet, Fax, Mobiltelefonie). Eine qualitative Verschärfung der Gefährdungslage von Behörden des Bundes kann aus der quantitativen Steigerung jedoch nicht abgeleitet werden. Die zuständigen Bundesbehörden begegnen der Zunahme von Gewalt und Drohungen im Rahmen ihrer Kompetenzen mit angepassten Massnahmen.</p>
  • <p>Gemäss der polizeilichen Kriminalstatistik haben Gewalt und Drohungen gegen Behörden und Beamten (Art. 285 des Strafgesetzbuches) in den letzten Jahren massiv zugenommen.</p><p>Was unternimmt der Bundesrat, um dieser Bestimmung Respekt zu verschaffen?</p>
  • Respekt gegenüber Behörden und Beamten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der polizeilichen Kriminalstatistik werden sowohl die Gewalt als auch Drohungen gegen die kantonalen Behörden des Bundes erfasst. Was den Schutz der kantonalen Behörden betrifft, so obliegt es den zuständigen Polizeikorps, die notwendigen Massnahmen zu treffen. Für die Verfolgung von Delikten gemäss Artikel 285 StGB sind die kantonalen Justizbehörden zuständig. Der Bundesrat hat in diesem Bereich keine Kompetenzen.</p><p>Die Zunahme von Gewalt und Drohungen gegen Beamte und Behörden des Bundes hat sich im letzten Jahr wie folgt entwickelt: Insgesamt wurden 171 Drohungen erfasst, 56 mehr als im Vorjahr. Dies entspricht einer Steigerung von rund 49 Prozent. Die Zunahme betrifft praktisch alle Bereiche (Magistraten, Bedienstete des Bundes, Politiker), wobei die Drohungen gegen die Mitglieder des Bundesrates fast einen Drittel ausmachten. Eine wichtige Rolle für die Zunahme spielen der vereinfachte Zugang und die Möglichkeiten der modernen Kommunikationsmittel (Internet, Fax, Mobiltelefonie). Eine qualitative Verschärfung der Gefährdungslage von Behörden des Bundes kann aus der quantitativen Steigerung jedoch nicht abgeleitet werden. Die zuständigen Bundesbehörden begegnen der Zunahme von Gewalt und Drohungen im Rahmen ihrer Kompetenzen mit angepassten Massnahmen.</p>
    • <p>Gemäss der polizeilichen Kriminalstatistik haben Gewalt und Drohungen gegen Behörden und Beamten (Art. 285 des Strafgesetzbuches) in den letzten Jahren massiv zugenommen.</p><p>Was unternimmt der Bundesrat, um dieser Bestimmung Respekt zu verschaffen?</p>
    • Respekt gegenüber Behörden und Beamten

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