Betreibungsrechtliches Existenzminimum

ShortId
08.5302
Id
20085302
Updated
28.07.2023 12:08
Language
de
Title
Betreibungsrechtliches Existenzminimum
AdditionalIndexing
28;Schuldbetreibung;Existenzminimum
1
  • L04K01040204, Existenzminimum
  • L06K110403010203, Schuldbetreibung
Texts
  • <p>Das betreibungsrechtliche Existenzminimum (Notbedarf) wird gegenwärtig in jedem Einzelfall nach Ermessen des Betreibungsbeamten festgesetzt. Dabei richtet sich der Beamte nach den Richtlinien der Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten der Schweiz sowie allfälligen Weisungen oder Richtlinien der kantonalen Aufsichtsbehörden. Die entsprechenden Richtlinien werden von Zeit zu Zeit entsprechend angepasst.</p><p>Der Bundesrat sieht zurzeit keine Notwendigkeit, hier gesetzgeberisch tätig zu werden.</p>
  • <p>Die Ansätze für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums datieren vom Oktober 2000.</p><p>Wann wird der Bundesrat diese Ansätze überarbeiten?</p>
  • Betreibungsrechtliches Existenzminimum
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das betreibungsrechtliche Existenzminimum (Notbedarf) wird gegenwärtig in jedem Einzelfall nach Ermessen des Betreibungsbeamten festgesetzt. Dabei richtet sich der Beamte nach den Richtlinien der Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten der Schweiz sowie allfälligen Weisungen oder Richtlinien der kantonalen Aufsichtsbehörden. Die entsprechenden Richtlinien werden von Zeit zu Zeit entsprechend angepasst.</p><p>Der Bundesrat sieht zurzeit keine Notwendigkeit, hier gesetzgeberisch tätig zu werden.</p>
    • <p>Die Ansätze für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums datieren vom Oktober 2000.</p><p>Wann wird der Bundesrat diese Ansätze überarbeiten?</p>
    • Betreibungsrechtliches Existenzminimum

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