Rechtsgrundlagen für fremde Geheimdienste in der Schweiz

ShortId
08.5358
Id
20085358
Updated
27.07.2023 20:36
Language
de
Title
Rechtsgrundlagen für fremde Geheimdienste in der Schweiz
AdditionalIndexing
09;Nachrichtendienst
1
  • L05K0402031401, Nachrichtendienst
Texts
  • <p>Aktivitäten, die in der Schweiz einer Behörde vorbehalten sind, dürfen von der ausländischen Behörde nur mit Zustimmung der für diese Handlung zuständigen inländischen Behörde durchgeführt werden (Art. 272 des Strafgesetzbuches). Verstösse dagegen stellen verbotenen Nachrichtendienst dar und werden strafrechtlich verfolgt.</p><p>Die Zusammenarbeit der Nachrichtendienste mit dem Dienst für Analyse und Prävention ist gesetzlich geregelt (Art. 17 Abs. 7 und Art. 8 des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit).</p>
  • <p>Auf welcher Grundlage erlaubt die Schweiz die Tätigkeit eines ausländischen Geheimdienstes?</p>
  • Rechtsgrundlagen für fremde Geheimdienste in der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Aktivitäten, die in der Schweiz einer Behörde vorbehalten sind, dürfen von der ausländischen Behörde nur mit Zustimmung der für diese Handlung zuständigen inländischen Behörde durchgeführt werden (Art. 272 des Strafgesetzbuches). Verstösse dagegen stellen verbotenen Nachrichtendienst dar und werden strafrechtlich verfolgt.</p><p>Die Zusammenarbeit der Nachrichtendienste mit dem Dienst für Analyse und Prävention ist gesetzlich geregelt (Art. 17 Abs. 7 und Art. 8 des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit).</p>
    • <p>Auf welcher Grundlage erlaubt die Schweiz die Tätigkeit eines ausländischen Geheimdienstes?</p>
    • Rechtsgrundlagen für fremde Geheimdienste in der Schweiz

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