Stand der Vorarbeiten zu einem Polizeigesetz des Bundes

ShortId
08.5361
Id
20085361
Updated
28.07.2023 10:19
Language
de
Title
Stand der Vorarbeiten zu einem Polizeigesetz des Bundes
AdditionalIndexing
09;Kompetenzregelung;Bundespolizei;Beziehung Bund-Kanton;Polizei
1
  • L04K04030304, Polizei
  • L05K0804040501, Bundespolizei
  • L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
  • L03K080704, Kompetenzregelung
Texts
  • <p>In seiner Antwort vom 29. September 2006 auf die Interpellation Banga 06.3285 vom 21. Juni 2006 bekräftigte der Bundesrat seinen Willen zur schrittweisen Erneuerung des systematisch zersplitterten Polizeirechtes des Bundes. Weiter bestätigte er, dass "der Vorsteher des EJPD das Bundesamt für Polizei mit der Erarbeitung von ersten Vorschlägen zur Schaffung eines Polizeigesetzes des Bundes beauftragt" habe.</p><p>Eine interdepartemental zusammengesetzte Arbeitsgruppe hat mit einem Vertreter der Kantone und einem Experten aus der Lehre per Ende 2007 in einem Vorbericht den Handlungsbedarf im Bereich Polizeirecht des Bundes eruiert und analysiert. Die Fragen der grundsätzlichen Struktur, der Architektur und des Geltungsbereiches wurden in einem Normkonzept unter Prüfung verschiedener Varianten vertieft geprüft. Dabei wurde auch die Frage der Verfassungsgrundlage für das gesetzgeberische Tätigwerden des Bundes im Polizeibereich grundsätzlich abgeklärt. Gestützt auf dieses Normkonzept hat die Departementsvorsteherin den Auftrag erteilt, das ordentliche Gesetzgebungsverfahren einzuleiten und eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage für die zweite Hälfte 2009 zu erarbeiten. Diese basiert auf der Grundlage der Variante "Kodifikation", unter gleichzeitigem Verzicht auf eine Verfassungsänderung.</p><p>Ziel ist die Verabschiedung der Botschaft an die eidgenössischen Räte per Ende der Legislatur 2008-2011 (Legislaturplanung Ziel 5; Richtliniengeschäft; S. 793 und 821).</p>
  • <p>Im Herbst 2006 (siehe Interpellation 06.3285) kündigte der Bundesrat die Erneuerung des Polizeirechtes des Bundes an, um bezüglich der historisch bedingten Rechtszersplitterung des Polizeirechtes des Bundes Abhilfe zu schaffen und die teilweise unzureichende Konkretisierung der polizeilichen Eingriffsbefugnisse der Bundesorgane zu verbessern.</p><p>1. Wo stehen die Arbeiten?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, die im Polizeirecht diffus gewordene Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen auf Verfassungsstufe klarzustellen?</p>
  • Stand der Vorarbeiten zu einem Polizeigesetz des Bundes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In seiner Antwort vom 29. September 2006 auf die Interpellation Banga 06.3285 vom 21. Juni 2006 bekräftigte der Bundesrat seinen Willen zur schrittweisen Erneuerung des systematisch zersplitterten Polizeirechtes des Bundes. Weiter bestätigte er, dass "der Vorsteher des EJPD das Bundesamt für Polizei mit der Erarbeitung von ersten Vorschlägen zur Schaffung eines Polizeigesetzes des Bundes beauftragt" habe.</p><p>Eine interdepartemental zusammengesetzte Arbeitsgruppe hat mit einem Vertreter der Kantone und einem Experten aus der Lehre per Ende 2007 in einem Vorbericht den Handlungsbedarf im Bereich Polizeirecht des Bundes eruiert und analysiert. Die Fragen der grundsätzlichen Struktur, der Architektur und des Geltungsbereiches wurden in einem Normkonzept unter Prüfung verschiedener Varianten vertieft geprüft. Dabei wurde auch die Frage der Verfassungsgrundlage für das gesetzgeberische Tätigwerden des Bundes im Polizeibereich grundsätzlich abgeklärt. Gestützt auf dieses Normkonzept hat die Departementsvorsteherin den Auftrag erteilt, das ordentliche Gesetzgebungsverfahren einzuleiten und eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage für die zweite Hälfte 2009 zu erarbeiten. Diese basiert auf der Grundlage der Variante "Kodifikation", unter gleichzeitigem Verzicht auf eine Verfassungsänderung.</p><p>Ziel ist die Verabschiedung der Botschaft an die eidgenössischen Räte per Ende der Legislatur 2008-2011 (Legislaturplanung Ziel 5; Richtliniengeschäft; S. 793 und 821).</p>
    • <p>Im Herbst 2006 (siehe Interpellation 06.3285) kündigte der Bundesrat die Erneuerung des Polizeirechtes des Bundes an, um bezüglich der historisch bedingten Rechtszersplitterung des Polizeirechtes des Bundes Abhilfe zu schaffen und die teilweise unzureichende Konkretisierung der polizeilichen Eingriffsbefugnisse der Bundesorgane zu verbessern.</p><p>1. Wo stehen die Arbeiten?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, die im Polizeirecht diffus gewordene Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen auf Verfassungsstufe klarzustellen?</p>
    • Stand der Vorarbeiten zu einem Polizeigesetz des Bundes

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