Burka im Bundesdienst erlaubt?

ShortId
08.5366
Id
20085366
Updated
28.07.2023 06:10
Language
de
Title
Burka im Bundesdienst erlaubt?
AdditionalIndexing
04;Kopftuch;religiöses Symbol;Religionsfreiheit;Bundespersonal
1
  • L05K0106021201, Kopftuch
  • L04K01060212, religiöses Symbol
  • L05K0806010301, Bundespersonal
  • L04K05020509, Religionsfreiheit
Texts
  • <p>In meiner Antwort vom letzten Montag habe ich ausgeführt, dass der Bundesrat zwar die Religionsfreiheit seiner Mitarbeitenden respektiere, funktionsbezogene Einschränkungen des Tragens von religiösen Zugehörigkeitszeichen aber möglich seien, wo anderweitige Vorschriften bezüglich Auftreten gelten würden. Das Tragen einer Burka ist insofern problematisch, als sie mit Ausnahme der Augenpartien das ganze Gesicht verhüllt. Dadurch wird der tägliche Umgang mit Arbeitskolleginnen und -kollegen und vor allem auch mit externen Personen erheblich erschwert. Zudem können sich auch Fragen der Sicherheit stellen, wenn Mitarbeiterinnen der Bundesverwaltung z. B. an der Eingangsloge nicht mehr zu erkennen wären. Damit verbinden sich Erschwerungen im Arbeitsablauf und im Arbeitsprozess. Aus diesen Gründen steht der Bundesrat dem Tragen einer Burka während der Arbeit in der Bundesverwaltung ablehnend gegenüber.</p>
  • <p>Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf hat am vergangenen Montag, den 22. September 2008, auf eine entsprechende Frage (08.5229) geantwortet, aufgrund der Glaubens- und Gewissensfreiheit sei das Tragen von Kopftüchern auch für das Bundespersonal bzw. für Leute im öffentlichen Dienst statthaft, da es sich um ein religiöses und nicht um ein politisches Symbol handle.</p><p>Würde der Bundesrat auch das Tragen einer Burka im Bundesdienst tolerieren?</p>
  • Burka im Bundesdienst erlaubt?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In meiner Antwort vom letzten Montag habe ich ausgeführt, dass der Bundesrat zwar die Religionsfreiheit seiner Mitarbeitenden respektiere, funktionsbezogene Einschränkungen des Tragens von religiösen Zugehörigkeitszeichen aber möglich seien, wo anderweitige Vorschriften bezüglich Auftreten gelten würden. Das Tragen einer Burka ist insofern problematisch, als sie mit Ausnahme der Augenpartien das ganze Gesicht verhüllt. Dadurch wird der tägliche Umgang mit Arbeitskolleginnen und -kollegen und vor allem auch mit externen Personen erheblich erschwert. Zudem können sich auch Fragen der Sicherheit stellen, wenn Mitarbeiterinnen der Bundesverwaltung z. B. an der Eingangsloge nicht mehr zu erkennen wären. Damit verbinden sich Erschwerungen im Arbeitsablauf und im Arbeitsprozess. Aus diesen Gründen steht der Bundesrat dem Tragen einer Burka während der Arbeit in der Bundesverwaltung ablehnend gegenüber.</p>
    • <p>Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf hat am vergangenen Montag, den 22. September 2008, auf eine entsprechende Frage (08.5229) geantwortet, aufgrund der Glaubens- und Gewissensfreiheit sei das Tragen von Kopftüchern auch für das Bundespersonal bzw. für Leute im öffentlichen Dienst statthaft, da es sich um ein religiöses und nicht um ein politisches Symbol handle.</p><p>Würde der Bundesrat auch das Tragen einer Burka im Bundesdienst tolerieren?</p>
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