Fristverlängerung für die Sanierung von Kugelfängen

ShortId
08.5422
Id
20085422
Updated
28.07.2023 09:29
Language
de
Title
Fristverlängerung für die Sanierung von Kugelfängen
AdditionalIndexing
52;Umweltrecht;Sanierung;Schiessplatz;Frist;Bodenverseuchung;Blei
1
  • L05K0402010502, Schiessplatz
  • L04K06020301, Bodenverseuchung
  • L04K06010309, Umweltrecht
  • L04K08020341, Sanierung
  • L05K0503020802, Frist
  • L06K070502010104, Blei
Texts
  • <p>Das Umweltschutzgesetz sieht Bundesbeiträge für die Ausrüstung von Schiessanlagen mit künstlichen Kugelfangsystemen vor. Aufgrund von Verzögerungen bei der Herstellung dieser Systeme kann die vorgegebene Frist nicht eingehalten werden.</p><p>Eine parlamentarische Initiative Büchler, die eine Fristverlängerung bis 2012 beantragt, wird nicht vor nächstem Sommer behandelt. Die Kantonsbeiträge sind bewilligt worden.</p><p>Kann der Bundesrat garantieren, dass die Beiträge der Übergangsperiode nicht verlorengehen?</p>
  • Fristverlängerung für die Sanierung von Kugelfängen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Umweltschutzgesetz sieht Bundesbeiträge für die Ausrüstung von Schiessanlagen mit künstlichen Kugelfangsystemen vor. Aufgrund von Verzögerungen bei der Herstellung dieser Systeme kann die vorgegebene Frist nicht eingehalten werden.</p><p>Eine parlamentarische Initiative Büchler, die eine Fristverlängerung bis 2012 beantragt, wird nicht vor nächstem Sommer behandelt. Die Kantonsbeiträge sind bewilligt worden.</p><p>Kann der Bundesrat garantieren, dass die Beiträge der Übergangsperiode nicht verlorengehen?</p>
    • Fristverlängerung für die Sanierung von Kugelfängen

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