Anpassung des Grenzwertes der Mietkosten für Mehrpersonenhaushalte. Übernahme der Mietnebenkosten

ShortId
09.307
Id
20090307
Updated
10.04.2024 17:59
Language
de
Title
Anpassung des Grenzwertes der Mietkosten für Mehrpersonenhaushalte. Übernahme der Mietnebenkosten
AdditionalIndexing
28;Ergänzungsleistung;Heizkosten;Privathaushalt;Miete
1
  • L04K01040106, Ergänzungsleistung
  • L04K01020104, Miete
  • L05K0102010401, Heizkosten
  • L04K01070101, Privathaushalt
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Basel-Stadt folgende Standesinitiative ein:</p><p>Die Bundesversammlung wird eingeladen: </p><p>a. das Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung dahingehend zu revidieren, dass Nachzahlungen im Rahmen von Abrechnungen für Mietnebenkosten bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen bis zum gesetzlich festgelegten Höchstbetrag als Ausgaben anerkannt werden;</p><p>b. im gleichen Gesetz die Höchstwerte für die Mietkosten stärker nach der Haushaltgrösse zu differenzieren und mindestens einen weiteren Höchstansatz für Mehrpersonenhaushalte festzulegen.</p>
  • Anpassung des Grenzwertes der Mietkosten für Mehrpersonenhaushalte. Übernahme der Mietnebenkosten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Basel-Stadt folgende Standesinitiative ein:</p><p>Die Bundesversammlung wird eingeladen: </p><p>a. das Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung dahingehend zu revidieren, dass Nachzahlungen im Rahmen von Abrechnungen für Mietnebenkosten bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen bis zum gesetzlich festgelegten Höchstbetrag als Ausgaben anerkannt werden;</p><p>b. im gleichen Gesetz die Höchstwerte für die Mietkosten stärker nach der Haushaltgrösse zu differenzieren und mindestens einen weiteren Höchstansatz für Mehrpersonenhaushalte festzulegen.</p>
    • Anpassung des Grenzwertes der Mietkosten für Mehrpersonenhaushalte. Übernahme der Mietnebenkosten

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