Anpassung des Strafrechts

ShortId
09.318
Id
20090318
Updated
10.04.2024 10:20
Language
de
Title
Anpassung des Strafrechts
AdditionalIndexing
12;Strafgesetzbuch;Strafe;Strafvollzugsrecht;sexuelle Gewalt;Gewalt;Geldstrafe
1
  • L04K05010207, Strafgesetzbuch
  • L03K050101, Strafe
  • L04K05010107, Geldstrafe
  • L06K050102010305, sexuelle Gewalt
  • L04K01010207, Gewalt
  • L03K050103, Strafvollzugsrecht
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton St. Gallen folgende Standesinitiative ein:</p><p>Die Bundesversammlung wird eingeladen, das Schweizerische Strafgesetzbuch zu revidieren, um:</p><p>- eine Einschränkung der Sanktionenvielfalt zu erreichen;</p><p>- die Anwendbarkeit der Geldstrafe bei Gewalt- und Sexualdelikten auszuschliessen oder stark einzuschränken;</p><p>- die Regelung der Anwendbarkeit von kurzen unbedingten Freiheitsstrafen zu lockern;</p><p>- die Möglichkeit der Rückversetzung von Tätern während der Probezeit einer bedingten Entlassung bei einer negativen Entwicklung auszuweiten und die Vollzugsbehörde zu ermächtigen, die nötigen Sofortmassnahmen zur Gewährleistung der öffentlichen Sichehrheit zu treffen;</p><p>- auf die Entfernung von Einträgen ins Strafregister zu verzichten.</p>
  • Anpassung des Strafrechts
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton St. Gallen folgende Standesinitiative ein:</p><p>Die Bundesversammlung wird eingeladen, das Schweizerische Strafgesetzbuch zu revidieren, um:</p><p>- eine Einschränkung der Sanktionenvielfalt zu erreichen;</p><p>- die Anwendbarkeit der Geldstrafe bei Gewalt- und Sexualdelikten auszuschliessen oder stark einzuschränken;</p><p>- die Regelung der Anwendbarkeit von kurzen unbedingten Freiheitsstrafen zu lockern;</p><p>- die Möglichkeit der Rückversetzung von Tätern während der Probezeit einer bedingten Entlassung bei einer negativen Entwicklung auszuweiten und die Vollzugsbehörde zu ermächtigen, die nötigen Sofortmassnahmen zur Gewährleistung der öffentlichen Sichehrheit zu treffen;</p><p>- auf die Entfernung von Einträgen ins Strafregister zu verzichten.</p>
    • Anpassung des Strafrechts

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