Bundesgesetz über die Familienzulagen

ShortId
09.321
Id
20090321
Updated
10.04.2024 10:17
Language
de
Title
Bundesgesetz über die Familienzulagen
AdditionalIndexing
28;Familienzulage;Kind;Alleinerziehende/r;Eltern
1
  • L04K01040108, Familienzulage
  • L04K01030301, Eltern
  • L05K0107010205, Kind
  • L04K01030303, Alleinerziehende/r
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht die Republik und der Kanton Genf folgende Standesinitiative ein:</p><p>Die Bundesbehörden werden ersucht:</p><p>- das Bundesgesetz über die Familienzulagen so zu ändern, dass die Personen, welche die Kinder tatsächlich betreuen, die zustehenden Familienzulagen ausnahmslos erhalten;</p><p>- das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts und seine Verordnungen so anzupassen, dass das Verfahren für die Personen, welche für die Kinderbetreuung verantwortlich sind, erleichtert wird (direkte Auszahlung der Zulage durch die Ausgleichskasse des Elternteils mit dem höheren Einkommen an die Person, in deren Obhut sich das Kind befindet; Führen eines Zentralregisters oder anderen Instrumentes, das der Ausgleichkasse des betreuenden Elternteils ermöglicht, die Ausgleichskasse des erwerbstätigen Elternteils ausfindig zu machen).</p>
  • Bundesgesetz über die Familienzulagen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht die Republik und der Kanton Genf folgende Standesinitiative ein:</p><p>Die Bundesbehörden werden ersucht:</p><p>- das Bundesgesetz über die Familienzulagen so zu ändern, dass die Personen, welche die Kinder tatsächlich betreuen, die zustehenden Familienzulagen ausnahmslos erhalten;</p><p>- das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts und seine Verordnungen so anzupassen, dass das Verfahren für die Personen, welche für die Kinderbetreuung verantwortlich sind, erleichtert wird (direkte Auszahlung der Zulage durch die Ausgleichskasse des Elternteils mit dem höheren Einkommen an die Person, in deren Obhut sich das Kind befindet; Führen eines Zentralregisters oder anderen Instrumentes, das der Ausgleichkasse des betreuenden Elternteils ermöglicht, die Ausgleichskasse des erwerbstätigen Elternteils ausfindig zu machen).</p>
    • Bundesgesetz über die Familienzulagen

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