Erneuerbare Energien und Energieeffizienz statt neue Atomkraftwerke

ShortId
09.322
Id
20090322
Updated
10.04.2024 17:04
Language
de
Title
Erneuerbare Energien und Energieeffizienz statt neue Atomkraftwerke
AdditionalIndexing
66;Ausstieg aus der Kernenergie;Einspeisevergütung;sanfte Energie;Bewilligung für Kraftwerk;Energieeinsparung;Kernkraftwerk
1
  • L04K17010104, Bewilligung für Kraftwerk
  • L06K170303010103, Einspeisevergütung
  • L04K17030201, Kernkraftwerk
  • L04K17010107, Energieeinsparung
  • L02K1705, sanfte Energie
  • L04K17030102, Ausstieg aus der Kernenergie
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Basel-Stadt folgende Standesinitiative ein:</p><p>Die Bundesversammlung wird eingeladen, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen und Beschlüsse zu erlassen, damit:</p><p>a. vor der Behandlung eines Rahmenbewilligungsgesuchs betreffend eines neuen Atomkraftwerks die Wirkung der Einspeisevergütungen und der Energieeffizienzbestimmungen gemäss Energiegesetz umfassend evaluiert werden;</p><p>b. die nötigen gesetzlichen Anpassungen vorgenommen werden, die dazu beitragen, den Bau eines Atomkraftwerkes zu vermeiden;</p><p>c. weitere marktwirtschaftliche Instrumente evaluiert und eingeführt werden, die zu einer Verbesserung der Energieeffizienz beitragen;</p><p>d. der dann allenfalls noch bestehende Bedarf ausgeschrieben und aus erneuerbaren Energien auf dem europäischen Strommarkt beschafft wird;</p><p>e. auf den Neubau von Atomkraftwerken verzichtet wird.</p>
  • Erneuerbare Energien und Energieeffizienz statt neue Atomkraftwerke
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Basel-Stadt folgende Standesinitiative ein:</p><p>Die Bundesversammlung wird eingeladen, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen und Beschlüsse zu erlassen, damit:</p><p>a. vor der Behandlung eines Rahmenbewilligungsgesuchs betreffend eines neuen Atomkraftwerks die Wirkung der Einspeisevergütungen und der Energieeffizienzbestimmungen gemäss Energiegesetz umfassend evaluiert werden;</p><p>b. die nötigen gesetzlichen Anpassungen vorgenommen werden, die dazu beitragen, den Bau eines Atomkraftwerkes zu vermeiden;</p><p>c. weitere marktwirtschaftliche Instrumente evaluiert und eingeführt werden, die zu einer Verbesserung der Energieeffizienz beitragen;</p><p>d. der dann allenfalls noch bestehende Bedarf ausgeschrieben und aus erneuerbaren Energien auf dem europäischen Strommarkt beschafft wird;</p><p>e. auf den Neubau von Atomkraftwerken verzichtet wird.</p>
    • Erneuerbare Energien und Energieeffizienz statt neue Atomkraftwerke

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