Verbot von Gewaltvideospielen

ShortId
09.332
Id
20090332
Updated
10.04.2024 18:31
Language
de
Title
Verbot von Gewaltvideospielen
AdditionalIndexing
12;28;Software;Spiel;Verkaufsverweigerung;Gewalt
1
  • L04K01010207, Gewalt
  • L04K01010106, Spiel
  • L04K12030202, Software
  • L05K0703010109, Verkaufsverweigerung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Freiburg folgende Standesinitiative ein:</p><p>Die Bundesversammlung wird eingeladen, die Herstellung, das Anpreisen, die Einfuhr, den Verkauf und die Weitergabe von Spielprogrammen, in denen grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen und menschenähnliche Wesen vorkommen, zu verbieten.</p>
  • Verbot von Gewaltvideospielen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Freiburg folgende Standesinitiative ein:</p><p>Die Bundesversammlung wird eingeladen, die Herstellung, das Anpreisen, die Einfuhr, den Verkauf und die Weitergabe von Spielprogrammen, in denen grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen und menschenähnliche Wesen vorkommen, zu verbieten.</p>
    • Verbot von Gewaltvideospielen

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