Wahrung der Interessen von geschädigten Tieren in Strafverfahren

ShortId
09.401
Id
20090401
Updated
10.04.2024 18:20
Language
de
Title
Wahrung der Interessen von geschädigten Tieren in Strafverfahren
AdditionalIndexing
12;52;freie Schlagwörter: Tieranwalt;Rechtsanwalt/-anwältin;Tierwelt;Rechtsstellung;Tierschutz;Gegenvorschlag
1
  • L05K0601040802, Tierschutz
  • L04K06030307, Tierwelt
  • L04K05070203, Rechtsstellung
  • L04K05050203, Rechtsanwalt/-anwältin
  • L05K0801020406, Gegenvorschlag
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die WBK-N will die Stellung des geschädigten Tieres in Strafverfahren wegen Widerhandlungen gegen die Tierschutzgesetzgebung verbessern. Die Volksinitiative "gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere (Tierschutzanwalt-Initiative)" ist jedoch für die Mehrheit der Kommissionsmitglieder nicht der geeignete Weg, um den Interessen der geschädigten Tiere in Strafverfahren gerecht zu werden. Sie beschloss daher mit 16 zu 8 Stimmen, der Volksinitiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber zu stellen. Damit sollen, unter Berücksichtigung berechtigter Interessenwahrung von geschädigten Tieren in Strafverfahren, ausgewogene Lösungen auf Gesetzesstufe gefunden werden.</p>
  • <p>Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates beschliesst unter Vorbehalt der Zustimmung der WBK des Ständerates, dass der Bundesversammlung eine Vorlage unterbreitet wird, welche dem Bund ermöglicht, die Kantone zur Einsetzung einer Behörde zu verpflichten, die im Strafverfahren die Interessen von geschädigten Tieren wahrt.</p>
  • Wahrung der Interessen von geschädigten Tieren in Strafverfahren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die WBK-N will die Stellung des geschädigten Tieres in Strafverfahren wegen Widerhandlungen gegen die Tierschutzgesetzgebung verbessern. Die Volksinitiative "gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere (Tierschutzanwalt-Initiative)" ist jedoch für die Mehrheit der Kommissionsmitglieder nicht der geeignete Weg, um den Interessen der geschädigten Tiere in Strafverfahren gerecht zu werden. Sie beschloss daher mit 16 zu 8 Stimmen, der Volksinitiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber zu stellen. Damit sollen, unter Berücksichtigung berechtigter Interessenwahrung von geschädigten Tieren in Strafverfahren, ausgewogene Lösungen auf Gesetzesstufe gefunden werden.</p>
    • <p>Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates beschliesst unter Vorbehalt der Zustimmung der WBK des Ständerates, dass der Bundesversammlung eine Vorlage unterbreitet wird, welche dem Bund ermöglicht, die Kantone zur Einsetzung einer Behörde zu verpflichten, die im Strafverfahren die Interessen von geschädigten Tieren wahrt.</p>
    • Wahrung der Interessen von geschädigten Tieren in Strafverfahren

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