Vorausschaubare und kontinuierliche Erhöhung der erneuerbaren Stromproduktion

ShortId
09.408
Id
20090408
Updated
10.04.2024 08:12
Language
de
Title
Vorausschaubare und kontinuierliche Erhöhung der erneuerbaren Stromproduktion
AdditionalIndexing
66;Wachstum;Einspeisevergütung;Energiepolitik (speziell);sanfte Energie;Investitionsschutz;Stromerzeugung
1
  • L02K1705, sanfte Energie
  • L05K1703030102, Stromerzeugung
  • L06K170303010103, Einspeisevergütung
  • L03K170101, Energiepolitik (speziell)
  • L05K1109010603, Investitionsschutz
  • L04K08020233, Wachstum
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 2. Februar 2009 hat das Bundesamt für Energie einen Förderstopp für grünen Strom erlassen, weil seit Mai 2008 so viele Anmeldungen für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) eingegangen sind, dass der Gesamtkostendeckel der KEV erreicht ist. Seit dem 1. Februar 2009 werden deshalb sämtliche Neuanmeldungen für Anlagen der Stromproduktion aus Wasserkraft (bis 10 Megawatt), Photovoltaik, Windenergie, Geothermie, Biomasse sowie Abfällen aus Biomasse auf eine Warteliste gesetzt.</p><p>Damit ist bei der Förderung der erneuerbaren Stromproduktion genau das geschehen, was zu vermeiden ist: Ein Stop-und-go. Dies hat sowohl ökologisch als auch ökonomisch negative Konsequenzen. So werden Investoren entmutigt, und die mit dem Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion beschäftigten Betriebe können nicht vernünftig planen: Erst mussten die Kapazitäten zur Produktion und Installation von Technologien zur erneuerbaren Stromproduktion hochgefahren werden, dann folgt ein abrupter Stopp mit grosser Ungewissheit über die künftige Entwicklung. In Bezug auf die Umwelt geht wichtige Zeit zur Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Stromproduktion verloren; Zeit, in welcher die Abhängigkeit von klimaschädlicher oder riskanter Stromproduktion hoch bleibt.</p><p>Aus diesem Grund soll das Energiegesetz dahingehend angepasst werden, dass eine unflexible Regulierung über den Gesamtumsatz (Deckel) entfernt wird und falls nötig über jährliche Zubaumengen eine Mengensteuerung erzielt wird. Damit wird die Förderung der grünen Stromversorgung transparenter und voraussehbarer, womit auch die Investitionssicherheit gestärkt wird und die erneuerbare Stromproduktion ernsthaft gefördert wird.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die entsprechenden Gesetze sind dahingehend anzupassen, dass die erneuerbare Stromproduktion nicht über den Gesamtumsatz (Art. 15b Abs. 4 und Art. 7a Abs. 4 Energiegesetz), sondern über die jährlichen Zubaumengen geregelt wird (gemäss Regelung Photovoltaik, Art. 7a Abs. 2 Bst. d Energiegesetz), welche durch den Bundesrat festgelegt werden. Die jährlichen Zubaumengen sollen eine vorausschaubare und kontinuierliche Erhöhung der Stromproduktion der einzelnen erneuerbaren Stromproduktionsformen ermöglichen.</p>
  • Vorausschaubare und kontinuierliche Erhöhung der erneuerbaren Stromproduktion
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 2. Februar 2009 hat das Bundesamt für Energie einen Förderstopp für grünen Strom erlassen, weil seit Mai 2008 so viele Anmeldungen für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) eingegangen sind, dass der Gesamtkostendeckel der KEV erreicht ist. Seit dem 1. Februar 2009 werden deshalb sämtliche Neuanmeldungen für Anlagen der Stromproduktion aus Wasserkraft (bis 10 Megawatt), Photovoltaik, Windenergie, Geothermie, Biomasse sowie Abfällen aus Biomasse auf eine Warteliste gesetzt.</p><p>Damit ist bei der Förderung der erneuerbaren Stromproduktion genau das geschehen, was zu vermeiden ist: Ein Stop-und-go. Dies hat sowohl ökologisch als auch ökonomisch negative Konsequenzen. So werden Investoren entmutigt, und die mit dem Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion beschäftigten Betriebe können nicht vernünftig planen: Erst mussten die Kapazitäten zur Produktion und Installation von Technologien zur erneuerbaren Stromproduktion hochgefahren werden, dann folgt ein abrupter Stopp mit grosser Ungewissheit über die künftige Entwicklung. In Bezug auf die Umwelt geht wichtige Zeit zur Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Stromproduktion verloren; Zeit, in welcher die Abhängigkeit von klimaschädlicher oder riskanter Stromproduktion hoch bleibt.</p><p>Aus diesem Grund soll das Energiegesetz dahingehend angepasst werden, dass eine unflexible Regulierung über den Gesamtumsatz (Deckel) entfernt wird und falls nötig über jährliche Zubaumengen eine Mengensteuerung erzielt wird. Damit wird die Förderung der grünen Stromversorgung transparenter und voraussehbarer, womit auch die Investitionssicherheit gestärkt wird und die erneuerbare Stromproduktion ernsthaft gefördert wird.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die entsprechenden Gesetze sind dahingehend anzupassen, dass die erneuerbare Stromproduktion nicht über den Gesamtumsatz (Art. 15b Abs. 4 und Art. 7a Abs. 4 Energiegesetz), sondern über die jährlichen Zubaumengen geregelt wird (gemäss Regelung Photovoltaik, Art. 7a Abs. 2 Bst. d Energiegesetz), welche durch den Bundesrat festgelegt werden. Die jährlichen Zubaumengen sollen eine vorausschaubare und kontinuierliche Erhöhung der Stromproduktion der einzelnen erneuerbaren Stromproduktionsformen ermöglichen.</p>
    • Vorausschaubare und kontinuierliche Erhöhung der erneuerbaren Stromproduktion

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