Kompetenz für Radio- und Fernsehgebühren beim Parlament

ShortId
09.411
Id
20090411
Updated
10.04.2024 17:57
Language
de
Title
Kompetenz für Radio- und Fernsehgebühren beim Parlament
AdditionalIndexing
34;421;Kompetenzregelung;Preissteigerung;Aufgaben des Parlaments;Radio- und Fernsehgebühren;Beziehung Legislative-Exekutive;SRG
1
  • L05K1202040105, Radio- und Fernsehgebühren
  • L04K11050502, Preissteigerung
  • L05K1202050108, SRG
  • L03K080302, Aufgaben des Parlaments
  • L03K080704, Kompetenzregelung
  • L04K08030201, Beziehung Legislative-Exekutive
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Heute liegt die Kompetenz zur Festsetzung der Radio- und TV-Empfangsgebühren beim Bundesrat. Die Entwicklung der Gebührenhöhe zeigt, dass der Bundesrat regelmässig auf die Forderungen der SRG eingegangen ist, während die Interessen der Gebührenzahler kaum berücksichtigt worden sind. Punkto Gebührenhöhe nimmt die Schweiz heute europaweit einen Spitzenplatz ein. Die SRG hat bereits eine Gebührenerhöhung für 2011 gefordert.</p><p>Während ein Haushalt anno 1990 noch Fr. 279.60 für den Radio- und TV-Empfang zu entrichten hatte, lag der geschuldete Betrag für den privaten Empfang im Jahr 2007 bereits bei 462 Franken. </p><p>Vor dem Hintergrund, dass die SRG ihre Programme in den vergangenen zwanzig Jahren immer mehr auf Bereiche ausgedehnt hat, welche direkt private Anbieter konkurrenzieren (DRS 3, Radio Virus, Unterhaltungsprogramme usw.), und zudem diverse neue Sender lanciert hat, ist diese massive Erhöhung der Empfangsgebühren unverständlich.</p><p>Den Interessen der Gebührenzahler und Konsumenten ist besser Rechnung zu tragen. Darum muss die Kompetenz über die Gebühren bei den Volksvertretern, also beim Parlament liegen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 70 RTVG ist wie folgt zu ändern:</p><p>Art. 70</p><p>Abs. 1</p><p>Die Bundesversammlung bestimmt auf Antrag des Bundesrates die Höhe der Empfangsgebühr. Sie berücksichtigt dabei den Bedarf für:</p><p>...</p><p>Abs. 2</p><p>Sie kann ...</p><p>Abs. 3</p><p>Sie berücksichtigt bei ihrem Entscheid ...</p>
  • Kompetenz für Radio- und Fernsehgebühren beim Parlament
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Heute liegt die Kompetenz zur Festsetzung der Radio- und TV-Empfangsgebühren beim Bundesrat. Die Entwicklung der Gebührenhöhe zeigt, dass der Bundesrat regelmässig auf die Forderungen der SRG eingegangen ist, während die Interessen der Gebührenzahler kaum berücksichtigt worden sind. Punkto Gebührenhöhe nimmt die Schweiz heute europaweit einen Spitzenplatz ein. Die SRG hat bereits eine Gebührenerhöhung für 2011 gefordert.</p><p>Während ein Haushalt anno 1990 noch Fr. 279.60 für den Radio- und TV-Empfang zu entrichten hatte, lag der geschuldete Betrag für den privaten Empfang im Jahr 2007 bereits bei 462 Franken. </p><p>Vor dem Hintergrund, dass die SRG ihre Programme in den vergangenen zwanzig Jahren immer mehr auf Bereiche ausgedehnt hat, welche direkt private Anbieter konkurrenzieren (DRS 3, Radio Virus, Unterhaltungsprogramme usw.), und zudem diverse neue Sender lanciert hat, ist diese massive Erhöhung der Empfangsgebühren unverständlich.</p><p>Den Interessen der Gebührenzahler und Konsumenten ist besser Rechnung zu tragen. Darum muss die Kompetenz über die Gebühren bei den Volksvertretern, also beim Parlament liegen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 70 RTVG ist wie folgt zu ändern:</p><p>Art. 70</p><p>Abs. 1</p><p>Die Bundesversammlung bestimmt auf Antrag des Bundesrates die Höhe der Empfangsgebühr. Sie berücksichtigt dabei den Bedarf für:</p><p>...</p><p>Abs. 2</p><p>Sie kann ...</p><p>Abs. 3</p><p>Sie berücksichtigt bei ihrem Entscheid ...</p>
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